Tod des Mieters - Kündigung Mietvertrag

Hallo,

mal angenommen, in einer Familie gab es einen Todesfall und nun steht u.a. die Auflösung der Wohnung und somit auch die Kündigung des Mietvertrages an.

In diesem Mietvertrag fand sich lediglich der Hinweis, dass die Kündigungsfristen den gesetzlichen Regelungen entsprächen, aber konkret wurde dort nichts weiter erwähnt.

Hier die Fragen dazu:

  1. Wie sehen die gesetzlichen Kündigungsfristen konkret aus?

  2. Gibt es gesonderte gesetzliche Bestimmungen bei Tod des Mieters, so dass z.B. aufgrund des Todesfalles des Mieters das Mietverhältnis entsprechend eher (sofort) beendet/aufgehoben werden könnte, oder gibt es da gar keine Hintertürchen oder Möglichkeiten?

  3. Gibt es ansonsten irgendeine Möglichkeit, aus so einem Mietvertrag schneller heraus zu kommen, vor allem im Hinblick darauf, dass keiner der Hinterbliebenen finanziell so ausgestattet wäre, dass er für weitere Mieten aufkommen könnte und die Verstorbene selbst hatte auch keine Hinterlassenschaften, also zumindest nichts von materiellem Wert (von ideellem für die Familienangehörigen allerdings schon, weswegen die Familie dennoch auf keinen Fall das Erbe ausschlagen will, da dann ja alle Habseligkeiten der Verstorbenen einfach auf den Müll kommen würden, und das wollen die Angehörigen natürlich vermeiden).

Vielen lieben Dank und freundliche Grüße an alle, die sich die Zeit genommen haben, dies zu lesen, danke!

Icequeen

Hallo,

  1. Wie sehen die gesetzlichen Kündigungsfristen konkret aus?

Es gilt der § 564 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/564.html)

Kündigungsfrist 3 Monate.

  1. Gibt es gesonderte gesetzliche Bestimmungen bei Tod des
    Mieters, so dass z.B. aufgrund des Todesfalles des Mieters das
    Mietverhältnis entsprechend eher (sofort) beendet/aufgehoben
    werden könnte, oder gibt es da gar keine Hintertürchen oder
    Möglichkeiten?

s.o.

  1. Gibt es ansonsten irgendeine Möglichkeit, aus so einem
    Mietvertrag schneller heraus zu kommen, vor allem im Hinblick
    darauf, dass keiner der Hinterbliebenen finanziell so
    ausgestattet wäre, dass er für weitere Mieten aufkommen könnte

Mit dem Vermieter reden und die finanzielle Situation ansprechen. Er wird wohl kein Interesse an einem Mietverhältnis haben, bei dem die Zahlungen ausbleiben. Der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf eine vorzeitige Aufhebung des Vertrages.

Gruß

Joschi

Auflösungsvertrag mit dem Vermieter machen.
Gruß Tom