Tod des Mieters: Was passiert mit Mietverhältnis +

Hallo,

ein Mieter verstirbt. Dann geht ja im allgemeinen das Mietverhältnis auf den/die Erben über.

Nun hat der Mieter mehrere erwachsene Nachkommen, von denen eins den Mietvertrag kündigt.

Dieser Nachkomme kündigt die Wohnung und verlangt die Herausgabe der Mietkaution.

Auf die Frage des Vermieters nach einem Erbschein kommt die Antwort: Hab ich nicht, ich kümmere mich um alles, die anderen haben nichts damit zu tun.

Frage: Grundsätzlich darf der Vermieter die Mietkaution nur an den/die Erbberechtigten auszahlen, die das auch dementsprechend nachweisen müssen, oder?

Dasselbe gilt doch auch fürs Mietverhältnis. Solange ich nicht weiss, wer eigentlich Erbe ist, sind mir ziemlich die Hände gebunden.

Angenommen, niemand hat das Erbe angenommen: Wer regelt dann für den Verstorbenen die Kündigung der Wohnung und ist für mich Ansprechpartner für noch ausstehende Miete und Abrechnung der Mietkaution?

Vielen Dank

ein Mieter verstirbt. Dann geht ja im allgemeinen das
Mietverhältnis auf den/die Erben über.

Yepp

Dieser Nachkomme kündigt die Wohnung und verlangt die
Herausgabe der Mietkaution.

… was durchaus bis zu 6 Monate dauern kann, je nachdem, welche Abrechnungen denn hinterherkleckern (Gas, Wasser, Heizung, …)

Dasselbe gilt doch auch fürs Mietverhältnis. Solange ich nicht
weiss, wer eigentlich Erbe ist, sind mir ziemlich die Hände
gebunden.

FAQ:1129

Gruß

Stefan

Auf die Frage des Vermieters nach einem Erbschein kommt die
Antwort: Hab ich nicht, ich kümmere mich um alles, die anderen
haben nichts damit zu tun.

Kein Erbschein, keine Auszahlung, Ende. Da könnte ja ein völlig Fremder kommen.
Ggf. wäre eine Auszahlung an einen eventuellen Nachlasverwalter zulässig, der seinerseits das Erbe auf die Erben verteilt(Kann auch einer der Erben selbst sein.).

Frage: Grundsätzlich darf der Vermieter die Mietkaution nur an
den/die Erbberechtigten auszahlen, die das auch
dementsprechend nachweisen müssen, oder?

Ja, denn Bargeld sind Teil des Erbes und dürfen somit nur den Erben überlassen werden.

Dasselbe gilt doch auch fürs Mietverhältnis. Solange ich nicht
weiss, wer eigentlich Erbe ist, sind mir ziemlich die Hände
gebunden.

FAQ:1129

Angenommen, niemand hat das Erbe angenommen: Wer regelt dann
für den Verstorbenen die Kündigung der Wohnung und ist für
mich Ansprechpartner für noch ausstehende Miete und Abrechnung
der Mietkaution?

Wenn niemand das Erbe annimmt wird vom Gericht jemand bestellt der alles regelt. Der kommt dann aber auch mit entsprechenden Papieren.

Hallo,

wenn keine begründeten Zweifel an der Erbenstellung bestehen, und die zunächst auftretenden Erben ggf. auch noch eine Haftungsfreistellung unterzeichnen spricht nichts gegen, wenn einer dieser Erben - allerdings unter einer Vorlage von Vollmachten der weiteren Erben - entsprechend tätig wird, und der Vermieter hierbei auch mitspielt.

Ein Erbschein kostet ordentlich Geld und braucht Zeit.

Gruß vom Wiz