Tod des Partners, was nun

Was passiert nach dem Tod des Partners, wenn man noch kein Rentner ist?
Im Rentenalter bekommt die hinterbliebene Person 3 Monate die volle Rente des Verstorbenen gezahlt, dann wird die Witwenrente gezahlt.
Wie ist es, wenn beide Parteien noch nicht Rentner sind?
Im vorliegenden Fall wäre der Verstorbene im März mit 63 Jahren in Rente gegangen, die Witwe ist 58 Jahre alt und voll berufstätig. Bekommt sie auch 3 Monate Übergangsgeld und wenn ja, von wem?

Hallo,
der Anspruch auf Witwenrente ist nicht vom Alter abhängig. Es kann aber sein, dass keine Witwenrente gezahlt wird nach den ersten drei Monaten ab dem Todestag, weil ein zu hohes eigenen Einkommen vorhanden ist, welches angerechnet wird.
Ob das hier der Fall ist, kann am besten herausgefunden werden, wenn die Witwe einen entsprechenden Antrag stellt - hier gehts zur Rentenversicherung -
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/kontakt_node.html
Von der kommen auch die drei Monatsrenten, ob in voller Höhe oder gekürzt - siehe oben.
Gruss
Czauderna

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Danke schön

Gruß R. Zinner

Was eine mögliche spätere Anrechnung angeht, hilft vielleicht dieser Link (ganz unten auf der Seite) weiter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html

Diese Einkommen – mit Ausnahme von Erwerbs- und dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen – werden nicht angerechnet, wenn

  • der versicherte Ehepartner oder die versicherte Ehepartnerin vor 2002 gestorben ist oder
  • der versicherte Ehepartner oder die versicherte Ehepartnerin zwar nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner/eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Danke schön. Ich werde mir die Antworten sammeln und an die Familie/Witwe weiter leiten.
Nette Grüße von R.Zinner