Hallo,
leider wurde die bisherige Abfolge der Antworten durch persönliche Auseinandersetzungen etwas verwässert. Den sachlichen Antwortgebern bis hierhin schon einmal aufrichtigen Dank.
Ich fasse den f i k i v e n Fall nochmal zusammen:
Es handelt sich um eine fiktive Doppelhaushälfte.
Jeweils eine Wohnung wird vom Vermieter und eine Wohnung vom Mieter bewohnt.
Der VERMIETER stirbt.
Der Mieter ist durch die Sozialklausel gegenüber rigorosen Maßnahmen der Erben geschützt.
Einen neuen Mietvertrag braucht er nicht abzuschließen.
Ihm wird angeboten, nunmehr die gesamte Doppelhaushälfte zu mieten.
Der fiktive Mieter beabsichtigt, dieses eventuell zu tun.
Einen neuen Mietvertrag möchte er jedoch nicht abschließen.
Sind Zusätze wie- der bestehende Mietvertrag erweitert sich um um zweite Wohnung… oder eventuell einfach nur eine konkludente Handlung durch Zahlung des erhöhten Mietpreises ausreichend?
Gerne sehe ich einer fachlich fundierten, lebhaften Diskussion entgegen.