ich habe eine Frage bezüglich eines Mietvertrages. Leider verstarb kürzlich unsere neue Vermieterin. Der Mietvertrag beginnt im August und ist von beiden Seiten unterzeichnet. Der Umzug ist Ende Juli. Wir haben für mehrere tausend Euro eine Küche gekauft, die in der ersten Augustwoche eingebaut werden soll. Nun haben wir ein bisserl Angst, dass wir, kaum eingezogen, schon wieder raus müssen. Deshalb meine Frage: Wie schaut es denn mit den gesetzlichen Kündigungsfristen aus? Gehen die gesamten Rechte und Pflichten an die Erben über? Oder gelten hier gesonderte Bestimmungen?
Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus,
Grüße, Peter.
Meine Erfahrung beruht nicht auf der Seite der Mieter, sondern der Erben. Wir, das heißt, eine Erbengemeinschaft haben mehrere Wohnungen einer Verwandten geerbt. Nach meiner Erfahrung geht der Mietvertrag auf die Erben über. Diese können auch keinesfalls die Wohnung kündigen, zum Beispiel wegen Verkauf. Meines Wissens besteht von seiten der Erben lediglich bei einer Eigennutzung ein Recht auf Kündigung.
Aus meiner Sicht solltest Du aber eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, da ich auch nicht so genau weiß, ob dies in Deinem Fall so ist.
Hallo Lisa,
vielen Dank für Deine Antwort. So wie Du schon sagst, es wird wohl das Beste sein, sich eine Rechtsberatung zu nehmen. Hab nochmals vielen Dank, Du hast mir diesbezüglich schon weitergeholfen. Grüße, Peter.