Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich eines Mietvertrages. Leider verstarb kürzlich unsere neue Vermieterin. Der Mietvertrag beginnt im August und ist von beiden Seiten unterzeichnet. Der Umzug ist Ende Juli. Wir haben für mehrere tausend Euro eine Küche gekauft, die in der ersten Augustwoche eingebaut werden soll. Nun haben wir ein bisserl Angst, dass wir, kaum eingezogen, schon wieder raus müssen. Deshalb meine Frage: Wie schaut es denn mit den gesetzlichen Kündigungsfristen aus? Gehen die gesamten Rechte und Pflichten an die Erben über? Oder gelten hier gesonderte Bestimmungen?
Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus,
Grüße, Peter.