Hallo Burkhard -
Ich akzeptiere Deine Meinung als solche. Zur Prüfung der Frage, ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, muss sie von zwei Seiten gesehen werden. Du siehst, was passiert ist, nachdem die Verfolgungsfahrt stattgefunden hat und rufst nach anderen Mitteln.Die andere Seite der Medaille (und derer gibt es immer mindestens zwei) ist, dass das Fahrzheug irgendwie auffällig war, bevor es zur Verfolgungsfahrt kam, dass das Alter des Fahrers zu diesem Zeitpunkt niemandem bekannt war und dass aufgrund seiner Fahrweise ganz akut die Gefahr bestand, dass er oder ein Dritter zu Schaden kommen wird. Dann kommt der Entschluss, diese Gefahr nach Möglichkeit zu verhindern - also zur Kontrolle. Der entzieht sich das femde Fahrzeug durch FLucht - was den Verdacht herbeizwingt, dass hier noch mehr vorliegen muss, als Fahren ohne Führerschein oder mit ALkohol oder gestohlenem Fahrzeug. Und dann? Ist es jetzt verhälntismäßig, nichts weiter zu tun? Nicht leicht zu entscheiden - oder? Und am Ende hast Du dann Deine Schlagzeile. Ich weiß, das ist unbefriedigend - aber die Schlagzeile könnte auch lauten: Polizei verhindert Todesfahrt nicht!
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