Hallo,
es ist sicher so, dass jemand, der sich - egal aus welchen Gründen - auf der Flucht befindet, durch die erhöhten Risiken schneller durch einen Unfall unschädlich macht, wie man denkt. Den Tod inbegriffen.
Dein Hinweis oder - Deine Frage - ist letztlich auch nur für die missverständlich, die sich angegriffen fühlen. Ich sehe keinen Angriff auf eine Gruppe. Ich sehe keinen Grund, dass sich jemand durch Deine Frage verteidigen muss.
Bei der Überschrift handelt es sich in einer Zeitung um eine Schlagzeile. Was wäre die Information wert, würde da stehen „Autofahrer tödlich verunglückt“. Interessiert doch niemand.
„Tod durch poliz. Verfolgungsjagd“ ist da schon ein Verkaufsschlager. Und hier in Brett musst Du mit entsprechenden Reaktionen rechnen. Hier sind Polizeibeamte im Experten-Forum.
Habe deshalb Verständnis, wenn Deine Frage nicht so beantwortet wird, wie Du es hoffst. Du fragst nach der Verhältnismässigkeit der Mittel. Nun, Du setzt hier wahrscheinlich andere Grenzen wie ein Pastor, der Stammtisch, ein Polizeibeamter oder ein Politiker. Du meinst möglicherweise mehr Vorsicht, mehr Prüfung, der Pastor meint vielleicht mehr Rücksichtsnahme, der Stammtisch ruft nach Todesstrafe, an die Wand stellen, der Polizeibeamte meint möglicherweise, dass er alles tun muss zur Durchsetzung der Gesetze und Festsetzung der Täter und auch, was geschehen kann, und welcher Vorwurf er dann hören muss, wenn er den Täter nicht erwischt, dieser aber andere gefährdet. Der Politiker meint vielleicht, dass man mit Ausweisung und scharfer Munition das Problem lösen muss.
Der Hinweis „Tod durch poliz. Verfolgungsjagd“ ist im Gegensatz zur Diskussion zu Deiner Frage eher für 99 % der Bevölkerung ein Grund zur Freude, dass da einer bei einer Verfolgungsjagd ums Leben kam. Die Presse hat die Interessen der öffentlichen Meinung zu befriedigen. Dort ist bekanntlich jeder Alkoholiker ein Verbrecher, wenn er von der Polizei verfolgt werden muss. Auch wenn möglicherweise selbst dieser Personenkreis den Schlüssel nicht mehr infolge Alkohol in den Anlasser bringt. Die Frage, ob es eine andere Möglichkeit gibt, ist zu kompliziert und nicht erwünscht. Und hier muss sich niemand aufregen. Dies ist gesellschaftlicher Konsens. Es muss sich niemand entschuldigen.
Zwei in der staatlichen Ordnung eingeführten Begriffe nach 1945 waren " Verhältnismässigkeit der Mittel" bezogen auf alle staatlichen Organe und die „Unabhängigkeit der Justiz“. Mit diesen übergeordneten - scheinbaren Ordnungselementen - wurde nach meinem Gefühl für die Zukunft der Weg bereitet, dass Maßnahmen, egal woher sie sind und wie sie fallen, nur unter gewissen Voraussetzungen geprüft werden sollen und ansonsten steht es im Ermessen staatlicher Organe, wenn Bürger geschädigt werden, ob man tätig werden will. Der Bürger hat Nachteile in Kauf zu nehmen. Dies ist , wie mir scheint, so gewollt, um Fragen und Diskussionen, die nach 1945 aufgetreten sind, ein für allemal in der Zukunft zu verhindern. Auch um Übergriffe gegen Bürger zu neutralisieren. Und hier bitte ich, dass sich die hier im Brett tätigen Polizeibeamten mal nicht angegriffen fühlen, weil dies nach meinen Gefühl so für alle Staatsbehörden gewollt ist. Übergriffe müssen bekanntlich nicht tätliche Handlungen sein.
Der Staat könnte sich nach meiner Einschätzung diese Mittel für alle Staatsorgane gebeben haben, damit er sich nicht immer wieder mit einzelnen Vorfällen befassen muss und in der Arbeit gezielt gelähmt werden kann. Auch dies müsste man als Argument einführen.
Und dass niemand belangt werden kann, wenn dies diversen Interessen widerspricht oder sollte sich das politische System ändern. Die EX-DDR hat wohl solche Konstrukte vergessen. Hätte sie den Schießbefehl in die Verhältnismässigkeit der Mittel gestellt, wie die Grenze zu schützen ist, wäre möglicherweise kein einziger Grenzer verurteilt worden, da ihm kein Vorsitz nachzuweisen war. Und da es bei einer Verfolgung um einen Staftäter handelt - ich möchte nun die Frage nicht diskutieren, ob jemand Straftäter ist, wenn ein Urteil vorliegt - ist dies möglicherweise bei einer Staatsanwaltschaft auch nur die vorzeitige erfolgreiche Erledigung eines Falles im Rahmen der Verhältnismässigkeit der Mittel.
Man nehme als Beweis den Marinerichter Hans Filbinger, der noch Ende der Sechziger erklärt hat " Es kann heute nicht Unrecht sein, was im 3. Reich Recht war". Er hat hier seine nach dem Krieg im Namen des 3. Reiches unterschriebenen Todesurteile begründet und musste als Ministerpräsident zurück treten. Hätte man im 3. Reich den Begriff „Verhältnismässigkeit der Mittel“ in allen Bereichen des Staates gehabt oder „Unabhängigkeit der Justiz“, hätte es nach 1945 nie eine Diskussion gegeben, da alles rechtens gewesen wäre.
Gruss Günter