Hallo,
angenommen jemand stirbt. Nur Neffen und Nichten sind gesetzliche Erben. Dieser Jemand wird in einem Grab beerdigt. Nach 25 Jahren ist das Nutzungsrecht an der Grabstätte abgelaufen. Danach fordert die Stadtverwaltung einen der Neffen auf, die Grabstätte zu räumen. Besteht für Neffen und Nichten eine rechtliche Verpflichtung, für die Kosten der Grabstättenräumung aufzukommen? Wenn ja, nach welchen Rechtsvorschriften?
Gruß
Otto
Hallo,
Hallo,
angenommen jemand stirbt. Nur Neffen und Nichten sind
gesetzliche Erben. Dieser Jemand wird in einem Grab beerdigt.
Nach 25 Jahren ist das Nutzungsrecht an der Grabstätte
abgelaufen. Danach fordert die Stadtverwaltung einen der
Neffen auf, die Grabstätte zu räumen. Besteht für Neffen und
Nichten eine rechtliche Verpflichtung, für die Kosten der
Grabstättenräumung aufzukommen?
Die Kosten der Räumung sind Bestandteil der Nutzungserlaubnis. Dies ist idR in den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen sowie den auf dieser Grundlage ggfs. erlassenen Friedhofsordnungen/-satzungen geregelt.
Wenn ja, nach welchen
Rechtsvorschriften?
Landesgesetze, Friedhofssatzungen. Auch nach § 1968 BGB zählen mW Kosten für Grabpflege und Grabräumung grundsätzlich zu den Kosten der Beerdigung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html
Gruß
&Tschüß
Otto
Wolfgang