Anonym
2. Januar 2004 um 21:03
1
Mal ne Frage:
Was passiert mit dem Gesellschaftsanteil im Todesfall eines Gesellschafter einer GbR?
Also konkret: Kann ich meinen Gesellschaftsanteil für den Fall meines Todes an den anderen Gesellschafter übertragen?
Wenn ja …WIE???
Vielen Dank
Martin Drud
local
3. Januar 2004 um 10:36
2
Mal ne Frage:
Was passiert mit dem Gesellschaftsanteil im Todesfall eines
Gesellschafter einer GbR?
was ist denn im GbR-Vertrag geregelt? Ist nichts geregelt gilt ensprechend BGB/Erbrecht.
Also konkret: Kann ich meinen Gesellschaftsanteil für den Fall
meines Todes an den anderen Gesellschafter übertragen?
Ja
Wenn ja …WIE???
schreibs in den Gesellschaftsvertrag!
gruss
Hallo Martin,
wie local schon andeutete: Ein Gesellschafter-Eintritt kann(!) über die Erfolge vollzogen werden. Dies muss(!) aber im Gesellschaftsvertrag geregelt sein, ansonsten bedeutet der Tod den Austritt aus der Gesellschaft…
Grüße
Jürgen