Guten Tag,
Hallo!
Eine Frau hat jemandem ein abstraktes Schuldanerkenntnis
gegeben.
Was ist ein „abstraktes Schuldanerkenntnis“?
Geht es um finanzielle Schulden? Ist die Höhe der geschuldeten Summe genannt? Schriftlich oder mündlich? Notariell beurkundet oder beglaubigt? Hier sind genauere Angaben nötig, um eine qualifizierte Antwort geben zu können!
Jetzt ist sie gestorben.
Der mutmassliche Erbe erkennt die Schuld an, steht aber unter
Betreuung.
Wie mutmaßlich? Könnte noch ein Testament auftauchen oder weitere Erben? Oder ist es strittig, wer erbt?
- Wie müsste man vorgehen, um das Schuldanerkenntnis geltend
zu machen ?
Kommt darauf an, wie das „Schuldanerkenntnis“ jetzt aussieht. Und wem gegenüber soll es geltend gemacht werden? Die Verstorbene war doch die Schuldnerin. Welches Interesse besteht, daß diese Schulden bei welchem Vorgang berücksichtigt werden?
Und wer ist „man“?
Grundsätzlich kann sich sowohl der Betreute als auch der Betreuer um die Erbsache kümmern. Wer es letztlich macht kommt darauf an, ob der Betreute in dieser Angelegenheit einsichtsfähig ist und sein Handeln von sinnvollen Erwägungen abhängig machen kann. Wenn dem nicht so ist muss der Betreuer die Angelegenheit klären.
- Kann es Probleme mit dem Betreuer oder dem
Vormundschaftsgericht geben ?
Hierzu kann ich nichts sagen, weil wichtige Angaben fehlen. (Es heißt übrigens Betreuungsgericht seit 01.10.2009.)
Wenn der Betreute tatsächlich Erbe ist muss die Erbschaft geregelt werden. Wer das macht s.o. Und ob es dabei Probleme gibt hängt davon ab, wie das Erbe aussieht und wie klar ist, wer hier erbt.
Wenn ich jetzt voraussetze, daß die Verstorbene bei Hrn. X Schulden gemacht hat und Hrn. X ein Schriftstück vorliegt, welches dies belegt, würde ich Hrn. X vorschlagen, den mutmaßlichen Erben und seinen Betreuer anzuschreiben und die Summe einzufordern. Dann sieht man, was von wem zurückkommt und ob Probleme auftauchen.
Bei präziserer Fragestellung würde ich gerne weitere Informationen geben.
Gruß! Tine