Tod eines Vertragspartners

Hallo,
angenommen, Auftraggeber A schließt mit B einen umfangreichen Werkvertrag (Planungsleistungen). B erteilt mit Wissen von A (schon im Angebot) Unteraufträge an mehrere C.
B verstirbt durch Unfall.

A erklärt gegenüber den C, dass er die Verträge direkt abschließen möchte (Alter Vertrag abzüglich Zahlungen). Die Abgrenzung von Rechnungen ist kein Problem. Abschlagszahlungen sind sauber dokumentiert und werden beachtet.

Ein C stellt seine Arbeit ein. Ist dieser C durch den Tod von B berechtigt, die Arbeiten einzustellen, oder gelten die Verträge weiter? Es geht um Termine bzgl. Bauland.

Mein Rechtsempfinden sagt mir (und ich weiß, dass ich da oft irre), dass der Vertrag durch Tod hier nicht gebrochen wird. C hat nun einen Vertrag mit den Erben von B.

Stimmt das?

Grüße Ulf

Hallo,

Rechte und Pflichten gehen grundsätzlich auf die Erben über. Einen Anspruch darauf, jetzt direkt mit dem Subunternehmer zusammenzuarbeiten, gibt es nicht.

Allerdings könnte hier die Praktikabilität dafür sprechen. Man weiß ja nicht, ob die Erben das Unternehmen fortführen können/wollen.