Tod meiner Partnerin, wie kann ich ihre Hunde schützen

Völlig unvorhergesehen starb meine Partnerin nach einer Operation, nachdem wir 21 Jahre zusammen waren und seit über vier Jahren zusammen lebten. Sie litt an MS. In den letzten zwei Jahren wurde sie wegen angeblich verstopften Gallenwegen behandelt. Ende letzten Jahres stellte sich plötzlich heraus, es gibt keine Verstopfung, sondern ein Tumor an der Leber drückt die Gallenwege zu. Nach einer Umlegung der Gallenwege und einer anschließenden Leber - OP sollte
alles wieder in Ordnung sein. Die umgelenkten Gallenwege waren jedoch undicht und schließlich verstarb sie völlig unvorhersehbar.

Ihr Lebensmittelpunkt waren zwei größere Hündinnen, die sie aus Spanien hatte kommen lassen. Das tat ihr seit 2011 mit ihrer MS auch richtig gut. Vor vier Jahren kauften wir im Harz ein Grundstück in einer Größe von 1580 m² für die Hunde, da voraussehbar war, daß wir irgendwann nicht mehr in der Lage sein werden, den Anforderungen dieser Hunde nicht mehr genügen zu können. (Täglich drei bis vier Aufenthalte im Auslaufgebiet Wannsee) Wir wählten einen sehr ruhigen Ort, den sie mit ihrer MS auch dringend brauchte. Geplant war, nach der Operation in den Harz zu ziehen. Dort befindet sich schon eine eingerichtete Wohnung. Eine andere Wohnung ist vollgestellt mit vielen Umzugskartons, Schränken, Baumaterialien etc…

Nachdem wir erfahren hatten, daß es sich um Krebs handelt, setzte sie sich hin und sagte, das ist nun so, jetzt müssen wir etwas machen. Sie fragte mich, ob ich wie geplant weitermachen würde, falls sie zum Pflegefall wird und ob ich auch weitermachen würde, falls sie verstirbt. Da gab es für mich gar keine Frage. Ich setzte ihr eine Verfügung auf, wie sie es wünschte, an der sie drei Tage herumpfeilte, bis ich nichts mehr ändern mußte. Daraus ergibt sich, daß ich, wie geplant, das Haus umbaue, zwei Wohnungen vermiete, wodurch für Haus und Hunde gesorgt ist. Falls eine der beiden Hündinnen stirbt, sollte ich von dem Verein einen weiteren Hund holen, damit eine nicht allein bleibt. Wenn beide Hunde verstorben sind, könne ich mit dem Haus verfahren, wie ich es möchte. Es gehörte mir ohnehin schon zur Hälfte und ich sollte im Grundbuch eingetragen werden, sobald wir im Harz angekommen sind. Im April war sie dann jedoch im künstlichen Koma und nun ist sie tot.

Niemanden interessiert jedoch ihre Verfügung und niemanden interessieren die Hunde. Die Verfügung war ihr Weg, die Hunde zu versorgen, weil sie sie nicht beerben konnte. Jetzt wurde ein Nachlasspfleger ernannt, der unser Geld auf dem Konto einfriert, obwohl wir es für den Hausumbau benötigten. Er will die Schlüssel für das Haus, obwohl ich mir die Hälfte des Hauses durch Gegenleistungen verdient habe und sich darin Baumaterialien befinden, die ich erworben habe.

Wir hatten vorher alles, nun haben wir nichts mehr. Die Verfügung sei nur eine Vollmacht, er widerruft sie, ich soll sie im Original aushändigen.

Der Tod war schon hammerhart, nach der so langen Zeit den künstlichen Komas und er ergebnislosen Wartezeit, daß sie wieder aufwacht. Jede Nacht Alpträume, nicht schlafen können und nun wird uns alles genommen, die Hunde landen, was weiß ich . . . Wie kann ich ihr Leben so fortsetzen, wie wir es geplant hatten?

Erstmal herzliches Beileid, das tut mir wirklich leid, dass Deine Partnerin gestorben ist…

Allerdings schreibst Du sehr vieles, aber ich denke zur Beantwortung Deiner Frage fehlen noch einige Angaben. Da Du von Deiner „Partnerin“ schreibst, wart Ihr nicht verheiratet? Wie war denn ihr Familienstand? War sie (zumindest auf dem Papier) verheiratet etc.? Hat sie Kinder? Eltern? Geschwister?

Und was haben wir da alles an Immobilien?

  1. Das Haus in dem Ihr beide gelebt habt (vermutlich in Berlin), das jetzt umgebaut werden soll
  2. Ein Grundstück im Harz (mit quasi fertig eingerichteter Wohnung drauf???)
  3. Noch eine Wohnung voll mit Umzugskartons vermutlich auch im Harz

Was ist das genau für eine „Verfügung“? Hat sie die halt geschrieben / unterschrieben? Oder ist das irgendwie notariell bestätigt? Gibt es ein Testament?

Aber wie auch immer - ich fürchte, in diesem Fall (und geschätzte 4 Wohnungen mit mindestens einem großen Grundstück sind ja auch ein gewisser finanzieller Wert) ist der Rat eines geeigneten Fachanwalts sicher der einzig sinnvolle…

Mein herzliches Beileid!
Ich wünsch Dir viel Kraft, um diese schwierige Situation gut durchzustehen.

Dein Text ist nicht ganz leicht verstehbar. Wenn du hier brauchbare Antworten erhalten willst (und hier gibts einige sehr gute Experten im Forum), dann stell doch diese Verfügung (Personendaten und anderes unlesbar gemacht) hier rein, dann kann man sicher mehr sagen, denn die wird so ziemlich der springende Punkt sein.
Gibts denn weitere Erben?

Gruß
F.

Wenn man etwas über den Tod hinaus regeln will, dann macht man das mit einem Testament. Wenn man kein Testament macht, dann kann man den Erben auch keine Auflagen machen. So ist es nun mal. Zu prüfen wäre, ob die Verfügung ein Testament darstellt oder lediglich eine Vollmacht.

Eigentum an einer Immobilie erwirbt man durch Eintragung in das Grundbuch. Wenn man da nicht eingetragen ist, dann ist man auch nicht Eigentümer. Zu prüfen wäre, ob man einen Ausgleichsanspruch für die Errichtung der Immobilie auf dem fremden Grundstück hat, falls die Arbeiten umfangreich waren.

Nachdem sie verstorben ist, kann ihr Leben nicht fortgesetzt werden. Der Tod beendet das Leben und macht eine Fortsetzung zumindest in dieser Welt unmöglich.

Ähm - wofür genau ist das wichtig?

Das:

ist der einzig interessante Punkt. Und da wissen wir genau gar nichts drüber.

Wurde die ‚Verfügung‘ von ihr nur unterschrieben, ist sie notariell beglaubigt, hat sie sie selbst handschriftlich geschrieben und was genau steht drin?

Danke für die Antworten . . .

Ja, ich kann irgendwie nicht so richtig klar denken, nachdem ich nun auch noch den Brief des Nachlassverwalters bekommen habe.

Wir sind hier in einer Mietwohnung und haben im Harz ein Haus gekauft, das im Moment vier Wohnungen hat, wenn ich aber mit Umbauen fertig bin, sind es noch drei Wohnungen.

Natürlich meinte ich nicht, ´wie ich ihr Leben fortsetzen´ kann, sondern ihren Willen, der ja die ganze Zeit unser Wille war und von dem ich ihr bis zuletzt versprochen habe, daß alles so wird, wie wir es geplant, besprochen und beschrieben haben.

Ich habe keine Ahnung, wie ich die Verfügung hochladen kann. Ich werde es morgen mal versuchen, vielleicht klappt es, keine Ahnung.

a) Für die Befriedigung meiner gemeinen und niedrigen Neugier
b) um abschätzen zu können, ob sich aus finanzieller Sicht der Gang zum Anwalt lohnt - logischerweise zusammen mit der Beantwortung meiner anderen Fragen.
Nichtzutreffendes bitte ankreuzen.

Darum frag ich doch nach :slight_smile:

Von mir auch aufrichtiges Beileid. Du weißt ja auch alleine, dass Du Dich aus Trauer in einer Art Schockzustand befindest. Da denkt man nicht mehr klar. Ist so und ist normal.
Tu morgen bestimmt nicht das, was Dir hier teilweise empfohlen wird: Lade weder das Vermächtnis noch andere Unterlagen hoch, die irgendwelche personen- oder vermögensbezogenen Angaben enthalten!
Damit würdest Du Menschen, denen es weder um Dein Wohl noch um das der Hunde geht, ermöglichen, aus Deiner Not auch noch irgendeinen Profit zu erwirtschaften.
Deine aktuellen Fragen müssen nicht jetzt sofort geklärt werden. Du musst erst mal die Schockphase überwinden. Wann ist Deine Partnerin gestorben?
Wenn das schon einige Zeit her ist, brauchst vielleicht eher Du als die Hunde professionelle Hilfe. Ob Du die hier findest, wage ich zu bezweifeln.
Versuch mal, die Dinge, die Du erledigen musst, nach Wichtigkeit für Dich zu sortieren.
Ist nicht einfach. Nach dem Tod eines lieben Menschen gehört das aber zu dessen Nachlass.
Ich wünsch Dir viel Kraft und Mut, habe nur kein Rezept.
LG
Amokoma1

Danke für die netten Worte, aber leider sieht die Realität jetzt ziemlich brutal aus und ich habe keine Zeit mehr, morgen geht der Tanz los.
Meine Partnerin ist am 28. Mai an der falschen Behandlung von Leberkrebs gestorben. Nicht am Krebs, der war am 28. Febr. weg und es gab auch keine Metastasen. Zwei Tage später wurde sie in´s künztliche Koma gelegt, aus dem sie nicht mehr richtig erwacht ist. Fünf Stunden nach ihrem Tod hing die Mutter am Telefon und wollte eigentlich alles . . . Geld, Haus, alles. Bis gestern habe ich alles nach dem Willen meiner Partnerin regeln können, nun nicht mehr. Jetzt will uns ein Nachlassverwalter alles nehmen. Er will diese Wohnung kündigen, er will die Schlüssel für unser Haus, das Konto ist zu, ich habe kein Geld mehr. Und er will sämtliche Unterlagen.
D.h., wenn ich meinen Teil einklagen will, mangelt es mir erst einmal an Geld, dann aber an den erforderlichen Unterlagen, die ich nach der Ansage der Mutter alle sichergestellt hatte. Mitlerweile hat die Mutter auf das Erbe verzichtet, aber nicht zum Vorteil des schriftlich festgelegten Vorteils ihrer Tochter. Obwohl es immer klar war, daß mir von allem die Hälfte gehört, wird es ein ganz langer Weg, es zurück zu bekommen. Und noch schwieriger, den Teil meiner Partnerin zu bekommen.

Ich meine, was hier passieren kann, ist nichts tragisches, ich komme ohnehin nicht mehr an mein Geld und die Streitwertsumme von 120.000 Euro und die sich daraus ergebenden RA - Honorare kann man ermitteln. Aber ich kann einfach gar nichts mehr tun, um den schriftlich fixierten Willen meiner Partnerin zu verwirklichen. Ab morgen nimmt man uns alles. Daran wird wohl auch mein Widerspruch gegen den Beschluß nichts mehr ändern können. Ab morgen wird der Betrag auf dem Konto erheblich geschrumpft und wie es sich jetzt schon aus dem Schreiben des Nachlassverwalters ergibt, zusätzlich werden Handlungen am Haus vorgenommen, die völlig unnötig viel Geld verschlingen werden und das Erbe noch weiter schrumpfen lassen.

Ich dachte, daß jemand weiß, was ich in dieser Situation noch machen kann. Daß jemand weiß, wie ich in die Lage komme, den Willen meiner Partnerin, der ja eigentlich die ganzen Jahre unser Wille war, in die Tat umzusetzen, wie ich es ihr bis zur letzten Minute versprochen habe. Aber ich bin nicht einmal in der Lage, die Verfügung, die ja tatsächlich der entscheidende Punkt ist, hochzuladen. Selbstverständlich an den wichtigen Stellen geschwärzt. Ich glaube, jemand in der Todeszelle kann ruhiger leben, als ich jetzt. Er weiß was passiert und muß sich darum keine Sorgen machen, das ist bei mir seit gestern völlig anders. Ich kann das alles einfach noch nicht glauben, aber ab morgen muß ich mich mit dem ganzen Wahnsinn real auseinandersetzen und werde nichts verhindern können.

Danke Dir trotzdem für Deine Anteilnahme, aber an mich kann ich jetzt nur als allerletzes denken. Im Gegenteil, ich muß sogar aufpassen, daß man mir aus dem, was ich bisher geregelt habe, nicht auch noch einen Strick dreht. Ich danke Dir.

Ich verstehe nicht wie man sich überhaupt in so eine Situation hatte bringen können.
An die Hunde wurde gedacht und zwar in einem so übermäßigen Maße dass man nur mit dem Kopf schütteln kann.
Das kann doch nie und nimmer die Absicht der Frau gewesen sein. Sie hat mit ihrer Tierliebe und Fürsorge ihren Lebenspartner schlicht über den Tisch gezogen.
Diese Auflagen sind zerstörerisch und ruinös.

Das haben beide in ihrer Trauer überhaupt nicht gesehen ! Die sterbenskranke Frau dachte nur an die Tiere und nicht an den Partner. Und der Partner dachte nicht an die Folgen, die diese Verfügung haben würde.

Und das schlimmste daran, es ist rechtlich gar nichts geklärt. Die Verfügung ist kein Testament (formal sehr wahrscheinlich, dazu hätte sie komplett handschriftlich von der Frau geschrieben und unterschrieben werden müssen).

Streitwert hin oder her, eine Erstberatung beim Anwalt über die grundsätzlichen Möglichkeiten kostet vielleicht 250 € max.
Das sollte man machen, dann käme heraus, ob es überhaupt Ansatzpunkte gäbe, die Auflagen bezüglich der Tiere zu erfüllen.
Oder ob man überhaupt Rechte hat, die nur mündlich zugesagt waren oder unausgesprochen vereinbart waren.

Erbe ist man sicherlich nicht. Miteigentümer am Harz-Grundstück nur wenn man mit im Grundbuch stünde . Ist man wenigstens am Mietvertrag der Berliner Wohnung beteiligt ? Klingt ja nicht so.
Hat man denn kein eigene Konto, keine eigenen Einkünfte ?

MfG
duck313

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Danke für die Antwort. Aber so schlimm ist es dann auch nicht. Seit 2011 haben wir ja daraufhin gearbeitet. Sie hatte zuerst ein Grundstück in Berlin für 80.000 Euro gekauft. Es stellte sich als mächtiger Fehlkauf heraus. Ich verkaufte es nach ihrer Erkrankung an MS später für 173.000 Euro, nachdem sie mir gesagt hat, daß wir uns den Gewinn teilen. Bei vollem Bewußtsein habe ich mich auf dem Kauf im Harz eingelassen, auf die erforderlichen Umbaumaßnahmen . . . Und bevor sie die Verfügung schrieb, fragte sie mich ja auch, was ist wenn . . . Und auch da habe ich klaren Kopfes geantwortet und dann erst ist die Verfügung entstanden. Es gibt sie außer in Gedruckter Ausfertigung auch handschriftlich, genauso, wie eine Liste aller Gegenleistungen. Aber selbst nach dreimaligem Besuch im Krankenhaus (beim letzten Besuch stand dort ein Polizist in Uniform), kommen diese Unterlagen nicht aus dem Krankenhaus zurück. Alle anderen Sachen sind dann endlich gekommen, das meiste, vor allem Ausweis, Bankkarte etc. auch erst beim zweiten Besuch. Aber die Unterlagen kommen nicht zurück. Es gibt aber eine Bettnachbarin, die gesehen hat, daß ich sie gebracht habe und wo ich sie hin getan habe, weil meine Partnerin gerade beim CT war und telefonisch den Erhalt später auch telefonisch bestätigt hat.
Ich selbst kann seit Dez. keine Rechnungen mehr schreiben, weil ich ja zehn Tage zu Hause bleiben wollte, bis sie wieder da ist. Ich habe mein Geld für Baumaterialien u.s.w. ausgegeben, weil wir mit so etwas nicht gerechnet hatten. Seither habe ich über 1.000 Euro allein für die Hunde ausgegeben, war etliche Male im Harz um mich um das Haus zu kümmern . . .

Natürlich haben wir viel falsch gemacht, gar keine Frage. Das hilft mir jetzt allerdings auch nicht mehr.

Das ist wohl leider wahr.

Du muss nicht antworten, aber ich verstehe vieles an den Vorgängen nicht. Warum da ein Polizist Wache hält und was für Unterlagen Du haben willst ?
Ausweis ? von der Frau ? Wozu ?
Bankkarte ? Von der Frau ? Wozu ?

Rechnungen schreiben nicht möglich ? Wem musst Du was berechnen ?

Es ist verwirrend.

Aber das ist das was in TV-Beiträgen, Zeitschriften und Magazinen immer wieder thematisiert wurde, die Patientenverfügung und die hier wichtige Vorsorgevollmacht. Gerade bei unverheirateten Lebenspartner.

Oder schlicht ein Testament.
"Hiermit setze ich meinen Lebenspartner, Herrn …, als Alleinerben ein "
Auf Wunsch verbunden mit einer Auflage bezüglich der Hunde.

Hat natürlich das Risiko, bestimmte Angehörige(Eltern, Kinder) verlangen das Pflichtteil.

Ich weiß, dass klingt jetzt hart, aber es bringt hier an dieser Stelle nichts, Lebensgeschichten und emotionale Belastungen auszuwalzen. Dafür gibt es andere Stellen, bei denen du dir in der aktuellen Situation auf jeden Fall Hilfe suchen solltest. Du musst - so schwer dir das im Moment auch fallen mag - zusehen, dass du die Dinge trennst, weil du nur so zu Ergebnissen kommen kannst und wirst.

Die rechtliche Situation ist eigentlich gar nicht so kompliziert. Sie lautet zunächst einmal, inwieweit diese „Verfügung“ als Testament qualifiziert werden kann? Dazu müsste sie keineswegs als Testament bezeichnet sein, sondern es würde ausreichen, dass man am Inhalt erkennen kann, dass hier testamentarische Regelungen getroffen werden sollen. Dazu kommt aber dann das Formerfordernis, welches - ohne notarielle Beurkundung - zwingend die persönliche handschriftliche Abfassung durch den Testierenden verlangt. D.h. ein von dir am PC geschriebenes und von deiner Partnerin nur unterschriebenes Dokument reicht hier nicht.

Auf der anderen Seite steht die Frage, wie du ggf. belegen kannst, dass du dir eine Haushälfte „verdient“ hast, wenn du nicht als Miteigentümer im Grundbuch stehst, weil man ggf. Ansprüche gegen die gesetzlichen Erben diesbezüglich stellen kann. Wenn du hier (s.o.) nicht Erbe geworden sein solltest, wäre es wichtig mit dem Nachlasspfleger zu kooperieren (der macht nur seinen ihm vom Gesetz zugewiesenen Job im Interesse der gesetzlichen Erben, und vollkommen unabhängig davon, ob die eine gute Beziehung zum Erblasser hatten). Denn der Nachlasspfleger kann dir helfen Kontakt zu den Erben zu bekommen, und der kann auch bei den Erben entsprechende Forderungen schon mal ansprechen, und hierbei eine gewisse Einschätzung abgeben, inwieweit er diese für durchsetzbar hält. Das kann bei den gesetzlichen Erben dann dazu führen, dass diese sich hierfür offen zeigen, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege zu gehen. Kooperierst du nicht, kann die Sache aber auch genau anders herum laufen, und das macht deine Position dann noch schwieriger.

Herzliches Beileid für deinen Verlust.

Um deine Frage beantworten zu können fehlen mir viele Informationen.
Wem gehörte das Anwesen, bzw. wer war im Grundbuch eingetragen?
Wenn du, ihr Kapital für das Anwesen zur Verfügung gestellt hast, hast du dafür Belege, Rechnungen usw. oder einen Darlehens-Vertrag?
Die Hunde kannst du natürlich jederzeit übernehmen, melde sie bei deiner Gemeinde (Hundesteuer) auf deinen Namen an.
Hat deine Partnerin ein Testament gemacht, bzw. sind Kinder oder Enkel von ihr vorhanden?

Dies ist nur möglich, wenn dies per Testament oder Erbvertrag beim Nachlassgericht hinterlegt ist. Oder du bereits im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen bist.