Hallo,
Und zwar mal folgender fiktiver Fall: ein Deutscher lebt einige Jahre im Ausland und kehrt zurück, versichert sich hier aber nicht (und ist auch im Ausland nicht mehr versichert). Nach einigen Jahren verstirbt er. Wie es der Zufall so will, liest ein Mitarbeiter der letzten KV die Traueranzeige in der auch der letzte Wohnort steht und erinnert sich an die Formalitäten bei der Auswanderung.
Könnte/dürfte/würde die KV von den Erben die ausstehenden Beiträge einfordern?
Cu Rene