Person A hat seit 20 Jahren keinen Kontakt mehr zur Familie ( Mutter, Geschwister) und wohnt ca 300 km von dieser entfernt. Person A hat eigene minderjährige Kinder, die aber bei dem anderen Elternteil leben. Person A selbst ist allein lebend, eigene Mietwohnung, unvermögend und Hartz4 Empfänger.
Durch „Gerede“ erfuhren die Geschwister der Person A: dass auf Grund von Krankheit Person A bald sterben muss. Da Person A immer noch keinen Kontakt zur Familie sucht und ablehnt treten folgende Fragen auf:
WAS passiert, wenn Person A in seiner Wohnung 300 km entfernt stirbt?
Vielen Dank im Vorraus!
Lieben Gruss
Hallo,
was passiert? Üblicherweise tritt beim Sterben der Tod ein
… :
Person A vererbt an die gesetzlichen Erben, ggf. auch Schulden oder ein Mietverhältnis an einer zugemüllten Wohnung mit reichlich Renovierungsstau.
Das Erbe können die Erben ausschlagen, allerdings u.U. nicht die Beerdigungskosten. Tritt niemand ein (nicht überschuldetes) Erbe an und kümmert sich niemand aus freien Stücken um die Beerdigung (zB der Berechtigte einer Sterbeversicherung), ist das „UnterdieErdeBringen A’s“ öffentliches Ordnungsrecht und Sache der Stadt, in der A lebt. Diese holt sich (verkürzt formuliert) das dann bei den unterhaltspflichtigen Nachkommen (also in der Regel den Kindern) wieder, unabhängig vom Erbe. Es gibt nur relativ wenig Möglichkeiten, das zu verhindern (zB durch Armut
).
Gruß vom
Schnabel
HAllo SCHNABEL;-
Danke und ich habs verstanden. Suche trotzdem weiter.
AN WEN vererbt Peron A? Die minderjährigen Kinder können ja nicht entscheiden-also lehnt der andere Elternteil das Erbe ab, weil nichts zu vereben ist - außer Beerdigungskosten und Wohnung frei räumen.
Nächste wäre die Mutter - sie lehnt auch ab. Dann wir Geschwister- die lehnen auch ab. Die Stadt wo er wohnt läßt ihn beerdigen und überträgt die Kosten auf Mutter, Geschwister?
Ist ja auch Okay,- aber es gibt ja Gründe warum kein Kontakt seit 30 Jahren besteht - das interessiert also keinen ??? Ich find es auch traurig das alles so ist… Person A hat keine Vorsorge für das „danach“ getroffen. Ihr ist alles EGAL was danach passiert… einfach nur schlimm und psychsisch kaum haltbar…
LG
Hallo,
was passiert? Üblicherweise tritt beim Sterben der Tod ein 
… :
Person A vererbt an die gesetzlichen Erben, ggf. auch Schulden
oder ein Mietverhältnis an einer zugemüllten Wohnung mit
reichlich Renovierungsstau.
Das Erbe können die Erben ausschlagen, allerdings u.U. nicht
die Beerdigungskosten. Tritt niemand ein (nicht
überschuldetes) Erbe an und kümmert sich niemand aus freien
Stücken um die Beerdigung (zB der Berechtigte einer
Sterbeversicherung), ist das „UnterdieErdeBringen A’s“
öffentliches Ordnungsrecht und Sache der Stadt, in der A lebt.
Diese holt sich (verkürzt formuliert) das dann bei den
unterhaltspflichtigen Nachkommen (also in der Regel den
Kindern) wieder, unabhängig vom Erbe. Es gibt nur relativ
wenig Möglichkeiten, das zu verhindern (zB durch Armut
).
Gruß vom
Schnabel