Tod während Tilgungsphase

Hi,

gerne wird eine Risiko-LV abgeschlossen, um die Restschuld der Immobilie abzudecken.

Muss man im Falle des Falles nicht trotzdem die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen? D.h. eigentlich muss die LV auf Basis der Restschuld + der zu dem Zeitpukt fälligen Vorfälligkeitsentschädigung lauten?

gruß

Matthias

Hallo Matthias,
rein rechtlich würde ich einmal annehmen, dass die Forderung einer Bank nach Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehns im Todesfall gegen die guten Sitten verstößt, also sittenwidrig ist. Somit wird höchstwahrscheinlich keine Bank auf diese Idee kommen.
Gruß, Frank

Hi Matthias,

da die Versicherung ein Bestandteil des Vertrags ist und explizit zur Absicherung des Todesfalls dient, darf! keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, bzw. ist mit der Versicherung abgedeckt. Auf jeden Fall dürfen Dir keine weiteren Kosten entstehen. Falls doch - Einspruch und ab zur Schiedstelle.

Gandalf

Wenn mit der Bank eine Restschuldversicherung (sinkende Versicherungssumme) abgeschlossen wurde, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung nicht relevant.
Sollten Sie auf Nummer „110% sicher“ gehen wollen, so vereinbaren Sie im Darlehensvertrag, dass ALLE (inclusive eventueller Vorfälligkeitsentschädigung) anfallenden Kosten damit bezahlt sind.
Noch ein Hinweis: ALLE Vereinbarungen, gleich welcher Tragweite, schriftlich zu vereinbaren!

Gruss
Friedrich Pausch

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