man stelle sich vor, dass eine Mann sich nach langjähriger Beziehung von seiner Partnerin getrennt hat. Soll ja in den besten Familien vorkommen…
Die Frau wird mit dieser Situation nicht richtig fertig und bringt ihren Unmut über die Entscheidung des Mannes mit einer Todesanzeige auf seinen Namen samt Bild in der örtlichen Tageszeitung zum Ausdruck.
Hat der Mann in dem Falle wegen Rufschädigung / übler Nachrede oder aus anderen Gründen eine Möglichkeit, gegen die Rachesüchtige vorzugehen?
Schmerzensgeld?
Todesanzeige auf seinen Namen samt Bild in der örtlichen
Tageszeitung zum Ausdruck.
wat fies…
oder aus anderen Gründen eine Möglichkeit, gegen die
Rachesüchtige vorzugehen?
Schmerzensgeld?
Weiss nicht. Aber warum macht der Kerl nicht eine eigene Anzeige bei den Todesnachrichten: „ICH [gross, fett, kursiv, unterstrichen] lebe. Armin. Gestorben ist lediglich meine Beziehung zu Susi.“
Weiss nicht. Aber warum macht der Kerl nicht eine eigene
Anzeige bei den Todesnachrichten: „ICH [gross, fett, kursiv,
unterstrichen] lebe. Armin. Gestorben ist lediglich meine
Beziehung zu Susi.“
Ich glaube noch nicht, dass der Anzeigenberater bei der Zeitung das Vorhaben unterstützen würde… Ansonsten ist die Idee aber nicht ganz so schlecht *grins*
…üble Nachrede/Verleumdung - ich weiß nicht!? Ist eine Todesanzeige ein Verächtlichmachen?
Schadensersatz kann man verlangen, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist (zB wenn man aufgrund der Anzeige finanzielle Nachteile hat) aber Schmerzensgeld sollte es dafür nicht geben.
uU könnte der „Tote“ einen Anspruch gegenüber der Zeitung auf Richtigstellung haben, wodurch der Zeitung ein Schaden entsteht, den sie von der anzeigenaufgebenden Person ersetzt verlangen kann.
???
Hoi Du!
als ich mal einen Geburtstagsgruss an meine Oma mit Foto veröffentlicht haben wollte, ging das nur mit Einverständniserklärung der Oma… ärgerlich, denn damit war die Überraschung hin!
Aber komisch, dass das bei einer Todesanzeige funktionieren soll…
Ich glaube noch nicht, dass der Anzeigenberater bei der
Zeitung das Vorhaben unterstützen würde… Ansonsten ist die
Idee aber nicht ganz so schlecht *grins*
na, wenn er vorher einer Todesanzeige mit Bild ohne weitere Überprüfung zugestimmt hat, dann wird er DAMIT doch wohl kein Problem haben…
na, wenn er vorher einer Todesanzeige mit Bild ohne weitere
Überprüfung zugestimmt hat, dann wird er DAMIT doch wohl kein
Problem haben…
Ich kann es nicht so ganz glauben
Gruss
Ulli
Tote haben keine Persönlichkeitsrechte mehr…
Höchstens Angehörige haben ein paar Rechte.
Das Recht am eigenen Bild fällt nicht darunter meine ich.
Auch das veröffentlichen geheimer Aufnahmen dürfte dann in Ordnung sein.
Inwieweit nachträglich die Aufnahme ein Problem ist, ist eine andere Sache. Das ist eben ein %/§$/$*’ Recht.
Die Schweigepflicht eines Arztes erlischt z.B. mit dem Tot.