eine Tante ist verstorben ohne Kinder und Testament zu hinterlassen. Gesetzliche Erbfolge eingetreten. Die Mutter ist verstorben. Der Vater seit 1944 in Rußland vermißt.
Tante wird beerbt von ihren Geschwistern sowie Nichten und Neffen.
Der Vater von ihr ist niemals für tot erklärt worden. Muß das nachgeholt werden oder reicht es aus, dass aufgrund normalen Menschenverstandes dieser heutzutage gar nicht mehr leben kann.
eine Tante ist verstorben ohne Kinder und Testament zu
hinterlassen. Gesetzliche Erbfolge eingetreten. Die Mutter ist
verstorben. Der Vater seit 1944 in Rußland vermißt.
Tante wird beerbt von ihren Geschwistern sowie Nichten und
Neffen.
Der Vater von ihr ist niemals für tot erklärt worden. Muß das
nachgeholt werden
Ja
oder reicht es aus, dass aufgrund normalen
Menschenverstandes dieser heutzutage gar nicht mehr leben
kann. Nein,…
selbstverständlich könnte ein Weltkrieg2-Soldat heute noch leben.
Ob Hesters z. b. aber auch Soldat war, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wichtig ist aber doch auch, ob ev. vom Vater weitere Abkömmlinge gezeugt hätten werden können (falls nicht im Winter 42 umgekommen), die dann ebenfalls erbberchtigt wären.
es kommt drauf an, aus was das Erbe besteht. Solange keine Immobilien darunter sind, und sich eine Bank auf eine Haftungsfreistellung einlässt, geht es normalerweise auch ohne.
Gruß vom Wiz, der gerade letztes Jahr einen solchen Fall hatte.