Todesfall: Berücksichtigung von Gewinnausfällen?

Hallo, für folgende Situation suche ich einen Rat: kann ein Freiberufler bei einem Todesfall in der nahen Verwandschaft (Mutter)einen Gewinnausfall steuerlich geltend machen?
Hintergrund: im Zusammenhang mit einem Todesfall und der Unterbringung des verbliebenen Eheaptners in einem Altenheim können neben Kosten auch erhebliche Aufwände entstehen. In diesen Zeiten kann ein Freiberufler sich nicht um seine Kunden kümmern und verliert dadurch Gewinn.

Natürlich nicht.

Durch weniger Gewinn zalt er ja schon weniger Einkommensteuer.

Wäre ja sonst doppelt gemoppelt.