Liebe Rechtsgelehrte,
Bin ich natürlich nicht, aber sowas hatte ich letztens in der Familie:
Da zu befürchten ist, dass der Mann Schulden und Verbindlichkeiten hinterlässt, schlagen alle vorgenannten vorsichtshalber das Erbe aus -
wie wäre es in dem Fall, wenn diese vorgenannten Personen gar nichts vom Ableben des Vaters, Sohnes, Bruders erfahren und folglich auch das Erbe nicht ausgeschlagen hätten?
Bei uns war es so, dass man einen Brief vom Nachlassgericht bekam, der einen über die Erbschaft informierte, und nach Erhalt dieses Briefes 6 Wochen Zeit hatte, das Erbe beim eigenen heimischen Gericht auszuschlagen. Es kostet 10 oder 20 Euro Gebühr, minderjährige kriegen es umsonst.
Ein bisschen stressig war dabei, dass das Datum dieses Briefes und das Empfangsdatum ca. 2 - 3 Wochen auseinanderlagen. Das Gericht, das den Brief verschickt hatte, räumte aber bereitwillig ein, dass der Brief erst Wochen später ankam. Den Stress machte das heimische Gericht.
Könnten in dem Fall Gläubiger ihre Forderungen (ggf. nach einer gewissen Frist) gegen diese Verwandten geltend machen?
Meiner Meinung nach erfahren die Gläubiger von der Erbfolge von der gleichen Stelle, die diese Verwandten über ihre Erbschaft informiert. D. h. wenn die Gläubiger von dem Verwandten erfahren, dann erfährt der Verwandte auch von der Erbschaft. Ohne dass man etwas hört, erbt man auch nicht. Hoffe ich wenigstens.
Bei uns wurden jedenfalls alle in Frage kommenden Verwandten angeschrieben. Von der Existenz dieser Verwandten hatte das Nachlassgericht übrigens nur durch den Haupterben erfahren. Er ist aber wohl verpflichtet, alle zu nennen, von denen er weiß.
Meines Wissens laufen diese Gerichte den Erben nicht hinterher und suchen sie. Sehr oft ist es so, dass jemand, der nicht mitkriegt, dass sein Erblasser gestorben ist, eben auch nichts erbt. Vielleicht wäre es aber gut, dafür zu sorgen, dass man da erwähnt wird, so dass man nach der Ausschlagung ein für alle Mal Ruhe hat.
Und falls JA, wie könnte man sich als Angehöriger eines Menschen, zu dem z. B. infolge von Drogensucht kein Kontakt mehr besteht, vor sowas schützen?
Am besten, indem sich die Verwandten untereinander informieren.
Zuerst erben natürlich die Kinder, dann der Vater, dann die Geschwister.
Viele Grüße