Todesfall, Erbe (ausschlagen)

Liebe Rechtsgelehrte,

folgender hypothetischer Fall: Ein erwachsener, alleinstehender (geschieden, 2 Kinder mit 2 Frauen) Mann stirbt. Eines seiner Kinder wurde vom neuen Partner der Kindsmutter adoptiert. Außerdem leben noch der Vater des Verstorbenen, sowie mehrere erwachsene Geschwister.

Da zu befürchten ist, dass der Mann Schulden und Verbindlichkeiten hinterlässt, schlagen alle vorgenannten vorsichtshalber das Erbe aus - wie wäre es in dem Fall, wenn diese vorgenannten Personen gar nichts vom Ableben des Vaters, Sohnes, Bruders erfahren und folglich auch das Erbe nicht ausgeschlagen hätten? Könnten in dem Fall Gläubiger ihre Forderungen (ggf. nach einer gewissen Frist) gegen diese Verwandten geltend machen? Und falls JA, wie könnte man sich als Angehöriger eines Menschen, zu dem z. B. infolge von Drogensucht kein Kontakt mehr besteht, vor sowas schützen?

Liebe Rechtsgelehrte,

Bin ich natürlich nicht, aber sowas hatte ich letztens in der Familie:

Da zu befürchten ist, dass der Mann Schulden und Verbindlichkeiten hinterlässt, schlagen alle vorgenannten vorsichtshalber das Erbe aus -

wie wäre es in dem Fall, wenn diese vorgenannten Personen gar nichts vom Ableben des Vaters, Sohnes, Bruders erfahren und folglich auch das Erbe nicht ausgeschlagen hätten?

Bei uns war es so, dass man einen Brief vom Nachlassgericht bekam, der einen über die Erbschaft informierte, und nach Erhalt dieses Briefes 6 Wochen Zeit hatte, das Erbe beim eigenen heimischen Gericht auszuschlagen. Es kostet 10 oder 20 Euro Gebühr, minderjährige kriegen es umsonst.

Ein bisschen stressig war dabei, dass das Datum dieses Briefes und das Empfangsdatum ca. 2 - 3 Wochen auseinanderlagen. Das Gericht, das den Brief verschickt hatte, räumte aber bereitwillig ein, dass der Brief erst Wochen später ankam. Den Stress machte das heimische Gericht.

Könnten in dem Fall Gläubiger ihre Forderungen (ggf. nach einer gewissen Frist) gegen diese Verwandten geltend machen?

Meiner Meinung nach erfahren die Gläubiger von der Erbfolge von der gleichen Stelle, die diese Verwandten über ihre Erbschaft informiert. D. h. wenn die Gläubiger von dem Verwandten erfahren, dann erfährt der Verwandte auch von der Erbschaft. Ohne dass man etwas hört, erbt man auch nicht. Hoffe ich wenigstens.

Bei uns wurden jedenfalls alle in Frage kommenden Verwandten angeschrieben. Von der Existenz dieser Verwandten hatte das Nachlassgericht übrigens nur durch den Haupterben erfahren. Er ist aber wohl verpflichtet, alle zu nennen, von denen er weiß.

Meines Wissens laufen diese Gerichte den Erben nicht hinterher und suchen sie. Sehr oft ist es so, dass jemand, der nicht mitkriegt, dass sein Erblasser gestorben ist, eben auch nichts erbt. Vielleicht wäre es aber gut, dafür zu sorgen, dass man da erwähnt wird, so dass man nach der Ausschlagung ein für alle Mal Ruhe hat.

Und falls JA, wie könnte man sich als Angehöriger eines Menschen, zu dem z. B. infolge von Drogensucht kein Kontakt mehr besteht, vor sowas schützen?

Am besten, indem sich die Verwandten untereinander informieren.
Zuerst erben natürlich die Kinder, dann der Vater, dann die Geschwister.

Viele Grüße

Hi Simsy Mone,

danke für Deine Erfahrungen - leider bleiben für mich wichtige Fragen unbeantwortet bzw. nicht konkret, eindeutig und verbindlich geklärt.

Bei uns war es so, dass man einen Brief vom Nachlassgericht
bekam, der einen über die Erbschaft informierte, und nach
Erhalt dieses Briefes 6 Wochen
Zeit hatte, das Erbe beim
eigenen heimischen Gericht auszuschlagen. Es kostet 10 oder 20
Euro Gebühr, minderjährige kriegen es umsonst.

In meinem hypothetischen Fall gibt es KEIN Testament - woher erführe das Nachlassgericht überhaupt davon?

Meiner Meinung nach erfahren die Gläubiger von der Erbfolge
von der gleichen Stelle, die diese Verwandten über ihre
Erbschaft informiert. D. h. wenn die Gläubiger von dem
Verwandten erfahren, dann erfährt der Verwandte auch von der
Erbschaft. Ohne dass man etwas hört, erbt man auch nicht.
Hoffe ich wenigstens.

Das halte ich für Wunschdenken: Warum sollte ein Gläubiger nicht außergerichtlich vom Ableben erfahren - schließlich wird nicht mehr getilgt . . . ?! Er könnte dann (ggf. kennt er sogar die familiären Verhältnisse des Verstorbenen) auf eigene Faust ohne Einschaltung der Justiz seine Forderungen gegen die vermeintlichen Erben betreiben . . .

Am besten, indem sich die Verwandten untereinander
informieren.

Logisch - aber es soll Fälle geben, in denen sich Menschen absolut zurückziehen, auswandern, in ein Milieu abtauchen, untertauchen . . . Wenn also der Verstorbene den Kontakt nicht wollte und sich dabei nicht allzu doof anstellte, klappt das nicht.

Hi,

die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem man von der Erbschaft erfahren hat.

Schreibt also das Nachlaßgericht einen potentiellen Erben an, beginnt die Frist ab Zustellung des Schreibens.

Gruß
Tina

Hallo,

es ist nicht entscheidend, ob und wann das Nachlassgericht Kenntnis vom Todesfall erhält, sondern nur, wann der Erbe nachweislich Kenntnis davon bekommen hat, dass er konkret zum Erbe berufen ist. Ohne Testament ist das Nachlassgericht erst mal außen vor, und hat mit einem Todesfall ansonsten gar nichts zu tun.

D.h. es kann einem Gläubiger passieren, dass er gerade durch sein erstes Forderungsschreiben an den vermuteten Erben diesen überhaupt erst in Kenntnis vom Todesfall und einer potentiellen Erbenstellung setzt. Und wenn der dann schlau und flink genug ist ggf. auch noch Monate nach dem Todesfall mit der Begründung auszuschlagen, dass er jetzt erst erfahren hat, als Erbe berufen zu sein, kann der Gläubiger zusehen, ob er irgendeinen Beleg dafür findet, dass da jemand schon früher Kenntnis von der Erbenstellung hatte.

Gruß vom Wiz

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Hallo

In meinem hypothetischen Fall gibt es KEIN Testament -

In meinem unhypothetischen Fall gab es auch kein Testament. Wofür auch. Dem Erblasser war es ja bewusst, dass dieses Erbe niemand hätte haben wollen.

woher erführe das Nachlassgericht überhaupt davon?

Ich vermute jetzt mal, dass in meinem unhypotetischen Fall das Nachlassgericht dadurch davon erfahren hat, dass der direkte Erbe (Sohn) das Erbe ausgeschlagen hat.

Noch was
Nochmal hallo

Am besten, indem sich die Verwandten untereinander informieren.

Logisch - aber es soll Fälle geben, in denen sich Menschen absolut zurückziehen, auswandern, in ein Milieu abtauchen, untertauchen . . . Wenn also der Verstorbene den Kontakt nicht wollte und sich dabei nicht allzu doof anstellte, klappt das nicht.

Ich meine ja nicht den Verstorbenen, sondern die Erben sollten sich untereinander verständigen. Aber vielleicht klappt das ja auch nicht?

Viele Grüße

Moin,

Ich vermute jetzt mal, dass in meinem unhypotetischen Fall das
Nachlassgericht dadurch davon erfahren hat, dass der direkte
Erbe (Sohn) das Erbe ausgeschlagen hat.

das würde also bedeuten, wenn ein einziger Erbberechtigter das Erbe ausschlägt, kümmert sich das Nachlassgericht darum, potenzielle weitere Erben zu finden und zu informieren ?!

Man kann wohl nicht immer davon ausgehen, dass ein Erbe alle anderen (potenziellen) Erben informiert. Selbst wenn die grundsätzlich in Kontakt stehen, erkennt er u. U. gar nicht die Notwendigkeit oder hat noch „eine Rechnung offen“ . . . :wink:

Moin,

Nabend

das würde also bedeuten, wenn ein einziger Erbberechtigter das Erbe ausschlägt, kümmert sich das Nachlassgericht darum, potenzielle weitere Erben zu finden und zu informieren ?!

Ja, das Gericht hat sich darum gekümmert, indem es diesen Erbberechtigten gefragt hat, ob es noch weitere Kinder, Eltern oder Geschwister gibt. Und alle, von denen er wusste, hatte er angegeben (muss er wohl auch vermutlich).

Man kann wohl nicht immer davon ausgehen, dass ein Erbe alle anderen (potenziellen) Erben informiert. Selbst wenn die grundsätzlich in Kontakt stehen, erkennt er u. U. gar nicht die Notwendigkeit oder hat noch „eine Rechnung offen“ . . .
:wink:

Ok, wenn die Kontakte nicht so extrem freundschaftlich sind, dann klappt es nicht.

Aber ich denke, die Antwort von Wiz und Engelchen sind zutreffend oder sogar expertiv, insofern muss man nichts befürchten. Wenn die Post zuverlässig funktioniert …