Todesfall: Fristlose Künding von Abos etc.?

Und noch einmal hallo,

gesetzt den Fall, jemand verstirbt und hatte während Lebzeiten verschiedene Zeitschriftenabonnements, Mitgliedschaften beim ADAC, Johanniter-Unfallhilfe u.ä. laufen. Ist es dem Erben in einem solchen Fall möglich Abos und Verträge fristlos zu kündigen und besteht auch hier die Bindung an Kündigungsfristen?

Noch ein Dank
Christiane

Hallo,

soweit Erben vorhanden sind, müssen diese sie sich an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. Fristlose Kündigungen muss der Empfänger nicht anerkennen.

Versuchen kann man es. Jedoch sollte man dann hinweisen, dass im Falle der Unmöglichkeit einer fristlosen Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird. Bitte auch eine Bestätigung des Eingangs der Kündigung verlangen mit Angabe, wann das Vertragsverhältnis endet.

Vorsicht - Mietverhältnisse haben mindestens drei Monate Kündigungsfrist für die Erben und zwar gerechnet ab dem Monat, in dem der Tod des Mieters eingetreten ist.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

soweit Erben vorhanden sind, müssen diese sie sich an die
vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. Fristlose
Kündigungen muss der Empfänger nicht anerkennen.

Hm, das finde ich nun allerdings komisch. Ich arbeite seit Jahren als Austräger von Zeitschriften -> wenn da ein Empfänger abkratzt muß ich als Zusteller dem Aboservice mitteilen das der Empfänger verstorben ist und die Lieferung wird ab nächster Ausgabe eingestellt. Es gab teilweise sogar Fälle wo die Witwe / Witwer die Zeitschrift die auf den Namen des Verstorbenen lief weiter empfangen wollten aber ab der übernächsten Woche nicht wußten was im TV läuft weil ich keine Zeitschrift mehr für Sie hatte… die mußten beim Aboservice einen neuen Unterschreiben.

Hallo,

dass dies teilweise so läuft ist ja richtig. Wer bedenkt, dass die Kosten weitaus höher sind als der Erfolg, wenn ein Erbe an den Vertrag bis zur Kündigung gebunden ist, wird auf derartige Forderungen auch in den meisten Fällen verzichten. Auch ich empfehle in solchen Fällen die
einfache Methode, ein Abo einfach zu beenden.

Juristisch gesehen kann aber das Unternehmen/der Verlag auf der Einhaltung der Kündigungsfristen durch die Erben bestehen. Diese Antwort ist daher die richtige Antwort auf die Frage, ob man fristlos kündigen kann. Hier ein klares Nein.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke! -owT-
owT