folgende Situation…
Mein Vater ist im Alter von 54 Jahren verstorben, geschieden, hinterlässt 3 Kinder welche wirtschaftlich eigenständig sind.
Es gab seitens seines letzten Arbeitgebers eine Pensionskasse der Allianz welche normaler Weise ja nur zahlen würde wenn mein Vater das entsprechende Alter erreicht hätte oder eine Ehefrau da gewesen wäre.
Oder aber eines seiner Kinder bezieht Kindergeld, so wie es in unserem Fall war.
Mein jüngster Bruder befand sich zu dem zeitpunkt in einer Umschulung und hat Kindergeld bezogen, somit hatte er Anspruch auf die Hinterbliebenenleistung der Pensionskasse.
Nun ist es so, dass ich es mir als Ältester seiner Kinder es zur Aufgabe gemacht habe, mich um die Beerdigung und alles was damit zusammenhängt kümmere und auch sämtliche Kosten (ca 6500€) übernommen habe.
Ein Testament gab es nicht und irgendwelche Werte wie Auto, Grundstück, Häuser oder sonstige Wertgegenstände gab es ebenfalls nicht. Lediglich ein kleiner Guthabenbetrag auf einem Girokonto, welcher die behördlichen Kosten gedeckt hat.
Jetzt kommt die eigendliche Frage…
Mir ist bekannt, dass man Beerdigungskosten als aussergewöhnliche Belastungen, steuerlich geltend machen kann.
Und ich weis auch, dass wenn eine so genannte Sterbegeldversicherung gezahlt hat, dass diese gegen gerechnet werden muss und in den meisten Fällen die Beerdigungskosten deckt.
Wie genau ist es in unserem Fall?
Muss ich in meiner Steuererklärung auch den Betrag der Hinterbliebenenleistung der Pensionskasse an geben?
Vielen Dank für die Hilfe