Todesfall-->Pensionskasse-->Steuererklärung

folgende Situation…

Mein Vater ist im Alter von 54 Jahren verstorben, geschieden, hinterlässt 3 Kinder welche wirtschaftlich eigenständig sind.
Es gab seitens seines letzten Arbeitgebers eine Pensionskasse der Allianz welche normaler Weise ja nur zahlen würde wenn mein Vater das entsprechende Alter erreicht hätte oder eine Ehefrau da gewesen wäre.
Oder aber eines seiner Kinder bezieht Kindergeld, so wie es in unserem Fall war.
Mein jüngster Bruder befand sich zu dem zeitpunkt in einer Umschulung und hat Kindergeld bezogen, somit hatte er Anspruch auf die Hinterbliebenenleistung der Pensionskasse.
Nun ist es so, dass ich es mir als Ältester seiner Kinder es zur Aufgabe gemacht habe, mich um die Beerdigung und alles was damit zusammenhängt kümmere und auch sämtliche Kosten (ca 6500€) übernommen habe.

Ein Testament gab es nicht und irgendwelche Werte wie Auto, Grundstück, Häuser oder sonstige Wertgegenstände gab es ebenfalls nicht. Lediglich ein kleiner Guthabenbetrag auf einem Girokonto, welcher die behördlichen Kosten gedeckt hat.

Jetzt kommt die eigendliche Frage…
Mir ist bekannt, dass man Beerdigungskosten als aussergewöhnliche Belastungen, steuerlich geltend machen kann.
Und ich weis auch, dass wenn eine so genannte Sterbegeldversicherung gezahlt hat, dass diese gegen gerechnet werden muss und in den meisten Fällen die Beerdigungskosten deckt.

Wie genau ist es in unserem Fall?
Muss ich in meiner Steuererklärung auch den Betrag der Hinterbliebenenleistung der Pensionskasse an geben?

Vielen Dank für die Hilfe

nein…Sie haben doch selber geschrieben, dass Sie mit der PK nichts zu tun haben.
Verstehe die Frage überhaupt nicht.

Guten Tag,

Ja das ist ja auch richtig.
Ich möchte nur ausschliesen können, dass das Finanzamt dann sagt. „Ja Herr Immel, ihr Bruder ist doch in den Genuss der Pensionskasse gekommen und wir glauben ihnen nicht das sie davon nicht vielleicht doch die Beerdigungskosten bezahlt haben!“

Ich hoffe ich habe es jetzt etwas verständlicher formuliert.

Einen schönen abend

nein…Sie haben doch selber geschrieben, dass Sie mit der PK
nichts zu tun haben.
Verstehe die Frage überhaupt nicht.

aber auch das können Sie doch durch Rechnungen belegen…kann Ihr Problem immer noch nicht erkennen

Ja, auf allen Rechnungen ist meine Anschrift drauf.
Ich möchte nur sicher gehen, dass das Finanzamt nicht sagt „Herr Immel, Sie müßen die Kosten begleichen von dem Geld der PK was ihr Bruder bekommen hat“

aber auch das können Sie doch durch Rechnungen belegen…kann
Ihr Problem immer noch nicht erkennen

Sorry bei Steuerfragen kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Müßtest Du mit einem Steuerberater abklären.