Todesfall: Streit um Kündigung des Mietvertrages

Hallo,

wir hatten am Wochenende mit ein paar Bekannten eine Diskussion. Konnten ihnen aber leider nicht weiterhelfen. Vielleicht hat jemand von euch schon mal sowas ähnliches erlebt.

Also folgendes hatte sich zugetragen:
ER und SIE, beide Rentner, ziehen zusammen als Lebensgemeinschaft. Ende Dezember 2007 stirbt ER. Die Erben schicken Anfang Januar 2008 ein Kündigungsschreiben. Ende Januar teilt Vermieter mit, Kündigung abgelehnt, weil nur beide Parteien kündigen können. Erben versuchten mit SIE mehrmals zu reden, dass sie den Vermieter bitten sollte, den Mietvertrag zu ändern, so dass der Vertrag nur noch auf ihren Namen läuft. Die Erben wurden im wahrsten Sinne des Wortes vor sie Tür gesetzt. Aber solange natürlich der Verstorbene im Vertrag steht, kann es ja passieren, dass der Vermieter irgendwelche Mietforderungen an sie stellt. Das könnten sie sich nicht leisten. Deswegen wollen sie das der Verstorbene aus dem Mietvertrag gestrichen wird. Das nächste: Das Kautionskonto für die Wohnung läuft auf den Namen des Verstorbenen. Es ist, besser gesagt war sein Geld und steht den gesetzlichen Erben ja zu. Sie wußten nicht weiter, auch da sie immer noch keinen gesetzlichen Erbschein hatten. Es hieß dann immer: Können Sie beweisen, dass Sie gesetzlicher Erbe sind? Der Erbschein kam dann vor ca. 2 Wochen.
Jetzt meine Fragen:
Gibt es wirklich keine Teilkündigung für Mietverträge? Was ist, wenn es gar keine Erben gibt? Will sich dann der Vermieter ans Grab stellen und sein Geld verlangen? Irgendwie muss doch da der Gesetzgeber vorgesorgt haben, das Mietverträge im Todesfall auslaufen? Oder nicht?
Und wenn dann der Verstorbene aus dem Mietvertrag gestrichen ist, haben die Erben dann ein Recht auf das Kautionskonto?

Wäre super, wenn jemand den zweien mit seinen Erfahrungen helfen könnte?

mäusl1976

Mahlzeit!

Irgendwie
muss doch da der Gesetzgeber vorgesorgt haben, das
Mietverträge im Todesfall auslaufen? Oder nicht?

Doch hat er:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html
oder
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Und wenn dann der Verstorbene aus dem Mietvertrag gestrichen
ist, haben die Erben dann ein Recht auf das Kautionskonto?

Selbstverständlich.

Gruß
Stefan