Todesfall Übernahme der Auszugskosten/Nebenkosten

Der Vater ist im Januar 2010 verstorben, seine Lebensgefährtin am 31.03.2010 aus der Wohnung ausgezogen, da sie die Wohnung alleine nicht finanzieren kann.

Muss der Erbe ihre Umzugskosten mit bezahlen? Und die Wohnung auflösen? Sämtliche Möbel wurden auf ihren Namen gekauft, alles gehört ihr.

Wie ist es mit denn Mietnebenkosten für 2009 und 2010 (bis 31.03.10, Todestag war 17.01.109, Miete und Nebenkosten haben immer beide je zur Hälfte bezahlt? Muss die Rückerstattung durch beide Parteien geteilt werden oder bekommt das Geld aus der Nebenkostenabrechnung für beide nur die Lebensgefährtin?

Mietrecht:
Mietvertrag endet nicht mit Tod. Tod des Mieters bedingt Sonderkündigungsrecht (3 Monate) des Verfügungsberechtigten. Die Nebenkosten haben diejenigen zu zahlen, die vertraglich dazu verpflichtet sind bzw. ihre/seine Erben.
Erbrecht:
Verfügungsberechtigt über die Wohnung und die Erbmasse (auch bewegliche Güter) ist der/die Erbe/n. Sowohl Guthaben als auch Verpflichtungen.
Privatrecht:
Die Durchsetzung von Ansprüchen an ehemalige Lebensgefährten sollte einem Rechtskundigen überlassen werden. Das Ausräumen von Eigentum hat vom Besitzer zu erfolgen. Im Zweifel können dadurch auch noch Schadenersatzforderungen entstehen.

Es ist zu raten sich gütlich zu trennen. Gerichtliche Auseinandersetzungen könnten sehr langwierig, sehr nervenaufreibend und sehr teuer werden.

vnA