Todesfall Wer trägt Auszugskosten ?

Der Vater ist im Januar 2010 verstorben, seine Lebensgefährtin am 31.03.2010 aus der Wohnung ausgezogen, da sie die Wohnung alleine nicht finanzieren kann.

Muss ich als Erbe ihre Umzugskosten mit bezahlen?
Und die Wohnung auflösen? Sämtliche Möbel wurden auf ihren Namen gekauft, alles gehört ihr.

Wie ist es mit denn Mietnebenkosten für 2009 und 2010 (bis 31.03.10, Todestag war 17.01.109, Miete und Nebenkosten haben immer beide je zur Hälfte bezahlt?
Muss die Rückerstattung durch beide Parteien geteilt werden oder bekommt das Geld aus der Nebenkostenabrechnung für beide nur die Lebensgefährtin?

Hallo , da bin ich überfragt ! Bitte wenden Sie sich an einen Erbrechtsexperten .
MfG H. Fischer

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.

MFG

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Der Vater ist im Januar 2010 verstorben, seine Lebensgefährtin
am 31.03.2010 aus der Wohnung ausgezogen, da sie die Wohnung
alleine nicht finanzieren kann.

Herzliches Beileid erstmal!
Auf wen läuft der Mietvertrag? Ist dein Vater alleiniger Mieter gewesen? Dann sitzt du mit im Boot, als Erbe und musst die Whg auflösen.

Muss ich als Erbe ihre Umzugskosten mit bezahlen?

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir NEIN!

Und die Wohnung auflösen? Sämtliche Möbel wurden auf ihren
Namen gekauft, alles gehört ihr.

Wenn du das mit Rechnungen belegen kannst, so muss die Lebensgefährtin die Möbel verkaufen oder ausräumen. Hast du denn die persönlichen Dinge deines Vaters schon ausgeräumt?

Wie ist es mit denn Mietnebenkosten für 2009 und 2010 (bis
31.03.10, Todestag war 17.01.109, Miete und Nebenkosten haben
immer beide je zur Hälfte bezahlt?
Muss die Rückerstattung durch beide Parteien geteilt werden
oder bekommt das Geld aus der Nebenkostenabrechnung für beide
nur die Lebensgefährtin?

Für die Beantwortung dieser Fragen zählt alleine der Mietvertrag! Steht nur dein Vater drin, so musst du evtl. Nachzahlungen selbst tragen und Rückerstattungen bekommst nur du als Erbin. Andernfalls ist das eine Sache zwischen dir und der Lebensgefährtin.

Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen!

Der Vater ist im Januar 2010 verstorben, seine Lebensgefährtin
am 31.03.2010 aus der Wohnung ausgezogen, da sie die Wohnung
alleine nicht finanzieren kann.

Herzliches Beileid erstmal!
Auf wen läuft der Mietvertrag? Ist dein Vater alleiniger
Mieter gewesen? Dann sitzt du mit im Boot, als Erbe und musst
die Whg auflösen.

MIETVERTRAG LIEF AUF BEIDE.IST AUCH VON BEIDEN MIT 3 MONATEN KÜNDIGUNGSFRIST GEKÜNDIGT WORDEN ZUM 30.04. ERST DURCH EINEN ANRUF DER VERMIETERIN AM 04.04.10 HAB ICH ERFAHREN; DASS SIE SCHON AM 31.03.10 RAUSGEZOGEN IST UND DIE WOHNUNG AB DEM 01.04. NEU VERMIETET WURDE:

Muss ich als Erbe ihre Umzugskosten mit bezahlen?

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir NEIN!DANKE; SEH ICH AUCH SO

Und die Wohnung auflösen? Sämtliche Möbel wurden auf ihren
Namen gekauft, alles gehört ihr.

Wenn du das mit Rechnungen belegen kannst, so muss die
Lebensgefährtin die Möbel verkaufen oder ausräumen. ICH HAB GAR KEINE RECHNUNG; WAR IHRE AUSSAGE; DASS ALLES AUF IHREN NAMEN LÄUFT

Hast du

denn die persönlichen Dinge deines Vaters schon ausgeräumt?

WIR WAREN EINMAL DA UND HABEN EINEN TEIL MITGENOMMEN; MEHR KONNTE ICH GAR NICHT HOLEN; WEIL SIE JA KOMMENTARLOS (OBWOHL ICH MEHRMALS MIT IHR TELEFONIERT HAB) 4 WOCHEN EHER AUSGEZOGEN IST:JETZT WILL SIE MIR FÜR DIE AUFLÖSUNG EINE RECHNUNG STELLEN.ABER SIE HAT MIR JA GAR KEINE MÖGLICHKEIT GEGEBEN; DIE PERSÖNLICHEN DINGE ZU HOLEN:

Wie ist es mit denn Mietnebenkosten für 2009 und 2010 (bis
31.03.10, Todestag war 17.01.109, Miete und Nebenkosten haben
immer beide je zur Hälfte bezahlt?
Muss die Rückerstattung durch beide Parteien geteilt werden
oder bekommt das Geld aus der Nebenkostenabrechnung für beide
nur die Lebensgefährtin?

Für die Beantwortung dieser Fragen zählt alleine der
Mietvertrag! Steht nur dein Vater drin, so musst du evtl.
Nachzahlungen selbst tragen und Rückerstattungen bekommst nur
du als Erbin. Andernfalls ist das eine Sache zwischen dir und
der Lebensgefährtin.

JA; DAS SEH ICH AUCH SO: FÜR LETZTES JAHR GIBT ES 400,-- € ZURÜCK; DIE WILL SIE ALLEINE BEHALTEN; WEIL ER JA NOCH GELEBT HÄTTE: ABER DIE HABEN DIE NEBENKOSTEN JA AUCH BEIDE GEZAHLT; ALSO HAT ER ODER DER ERBE DOCH AUF ANSPRUCH AUF DIE HÄLFTE DER RÜCKERSTATTUNG; ODER?

Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen!JA; DANKE SCHÖN