Mal angenommen, ein Vorsorgebevollmächtigter hat eine Vollmacht, die über den Tod hinaus geht, hat er auch die Möglichkeit über die Verwendung der Hinterlassenschaft eines Erblassers zu verfügen, wenn das Testament noch nicht eröffnet wurde? Könnte er mit Hinblick auf die Vollmacht so das zu erwartende Erbe schmälern und andere begünstigen? Gilt die Vorsorgevollmacht auch dann weiter, wenn das Testament eröffnet wurde?
Danke schon mal für eure Infos.
Mal angenommen, ein Vorsorgebevollmächtigter hat eine
Vollmacht, die über den Tod hinaus geht, hat er auch die
Möglichkeit über die Verwendung der Hinterlassenschaft eines
Erblassers zu verfügen
Ja hat er, wenn es die Beerdigung/Nachlassregelung betrifft (aber auch nicht alles!). Dazu gibt es hilfreiche Seiten im Indernett.
Suche mal nach „Erbausschlagung und Bestattungskosten“.
wenn das Testament noch nicht eröffnet
wurde?
Na ja, Beerdigung und Testamentseröffnung können sich zeitlich erheblich unterscheiden!
Könnte er mit Hinblick auf die Vollmacht so das zu
erwartende Erbe schmälern
Ja, um anerkannte Beerdigungs-/Nachlasskosten!
und andere begünstigen?
Das Bestattungsunternehmen und die Stadt/Gemeinde sicher, aber dies zählt ja nicht unter Begünstigung sondern eher zu „Rechnung begleichen“.
Gilt die
Vorsorgevollmacht auch dann weiter, wenn das Testament
eröffnet wurde?
Ja, bis ein Erbe gefunden wurde der dies Erbe annimmt.
Eine Vollmacht auch über dem Tode hinaus, ist ein Vertrauensbeweis, den man selten im Leben so bekommen kann.
Somit sollte man sich auch daran halten, denn der Verstorbene hatte einem „alles übergeben!“
Alle notwendigen Kosten der Beerdigung notfalls begleichen und der Rest geht an diie Erben!
Punkt!
VG
Hallo,
Mal angenommen, ein Vorsorgebevollmächtigter hat eine Vollmacht, die über den Tod hinaus geht, hat er auch die Möglichkeit über die Verwendung der Hinterlassenschaft eines Erblassers zu verfügen
Ja hat er, wenn es die Beerdigung/Nachlassregelung betrifft (aber auch nicht alles!). Dazu gibt es hilfreiche Seiten im Indernett.
Es kommt auf den Inhalt der Vollmacht an. Die muss nicht auf die Beerdigung und Nachlassregelung begrenzt sein. So ein Vollmachtnehmer handelt praktisch wie der Vollmachtgeber. Und der muss(te) auch nicht darauf achten, ein möglichst hohes Erbe zu hinterlassen.
Suche mal nach „Erbausschlagung und Bestattungskosten“.
Was soll gerade das mit einer Vollmacht zu tun haben. Der Vollmachtnehmer ist weder Erbe noch muss er die Bestattungskosten tragen.
wenn das Testament noch nicht eröffnet wurde?
Na ja, Beerdigung und Testamentseröffnung können sich zeitlich erheblich unterscheiden!
Eben. Daher kann eine solche Regelung durchaus sinnvoll sein.
Könnte er mit Hinblick auf die Vollmacht so das zu erwartende Erbe schmälern
Ja, um anerkannte Beerdigungs-/Nachlasskosten!
Darauf muss die nicht beschränkt sein.
und andere begünstigen?
Das Bestattungsunternehmen und die Stadt/Gemeinde sicher, aber dies zählt ja nicht unter Begünstigung sondern eher zu „Rechnung begleichen“.
Gilt die Vorsorgevollmacht auch dann weiter, wenn das Testament eröffnet wurde?
Ja, bis ein Erbe gefunden wurde der dies Erbe annimmt.
Na wir wollen mal genau sein. Sie gilt sogar solange bis sie von den Erben widerrufen wird.
Eine Vollmacht auch über dem Tode hinaus, ist ein Vertrauensbeweis, den man selten im Leben so bekommen kann.
Somit sollte man sich auch daran halten, denn der Verstorbene hatte einem „alles übergeben!“
Alle notwendigen Kosten der Beerdigung notfalls begleichen und der Rest geht an diie Erben! Punkt!
Die Beerdigung ist manchmal das geringste Problem. Hierfür braucht man keine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen.
Grüße