Heute habe ich einen für mich schweren Fall von einem Freund. Diesem ist sein Mentor gestorben, mit welchem er eine lange Freundschaft hatte. Testament ist vorhanden, aber noch nicht eröffnet.
Frage, darf die Halbschwester die Wohnung bereits räumen, auch wenn das Testament vom Nachlassgericht noch nicht eröffnet ist?
Bereits jetzt werden Gegenstände aus der Wohnung genommen, wie kann man dies verhinden? Wohin kann man sich wenden?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.