Todesfall

Der Vater meiner Bekannten ist vor kurzem gestorben. Sie hatte seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm, außer 2-3 Anrufe seinerseits. Was für Rechte und Pflichten können jetzt auf sie zu kommen (von moralischen mal abgesehen)? An wen wendet man sich in so einem Fall (er lebte einige 100km entfernt)?
Gruß, Werner

Hallo!
Erstmal mein Beileid.Die Bestattungsunternehmen bieten Ihre Hilfe an,wie z.B.Kündigungen von Versicherungen und wie viele andere Wege die Behörden betreffen.Ich weiß nicht wie sie darüber denkt,was sie sich vorstellt,das klingt jetzt ein wenig hart,durch deine Beschreibung ist das Verhältnis nicht sehr Intakt.Z.B.Die Wohnungsauflösung,da kann man den Schlüssel beim zuständigen Rathaus des Ortes abgeben und die kümmern sich um Räumung und Renovierung.Dabei ist es den trauernden nicht erlaubt nach dem Tode Gegenstände aus der Wohnung zu nehmen,denn die Gegenstände werden für andere Zwecke genutzt bzw. auch versteigert und der Rest landet auf dem Sperrmüll.Bei der Beerdigung kann man ein Anonymes Grab wählen,wenn die Angehörigen eh nicht in der Nähe wohnen und die Grabpflege übernehmen können.Aber das kann deine Bekannte per Telefon mit dem Bestattungsunternehmen abklären was zu tun ist und die beraten sie auch am Telefon.Es gibt auch Hilfseinrichtungen für Todesfälle.Fragt mal in der Gemeinde nach wie z.B.Sozialdienst oder bei der Kirche die haben einen Draht zu den Anlaufstellen für Todesfälle!

Gruß Frank

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Hallo.

Rein rechtlich muss das gar nicht interessieren. Aber auch hier gilt, dass mehr in Anspruch genommene Rechte auch mehr Pflichten mit sich bringen. Was eine evtl. Erbschaft angeht: wenn kein rechtlich gültiges Testament existiert gilt die gesetzliche Erbfolge des jeweiligen Landes. Und wenn eine Erbschaft angenommen wird, gilt das auch anteilig für die Schulden… Ein Notar (als Testamentsvollstrecker) wird hier sicherlich weiterhelfen.

HTH
mfg M.L.

Hallo,
da kommt einiges an finanziellen Belastungen auf sie zu - im Zusammenhang mit der Beerdigung.
Googel mal unter ‚Totenfürsorge‘. Da bekommst Du massenweise Auskunft.
Auch dass die Bekannte zu ihrem Vater seit langem keinen Kontakt mehr hatte, spielt da keine Rolle.
Siehe hier:

http://www.ra-kotz.de/totenfuersorge1.htm

"Sachverhalt: Eine Frau (Tochter) wollte für das knapp 2500 Mark teure Begräbnis ihrer 1999 in Mannheim gestorbenen Mutter nicht aufkommen. Sie hatte geltend gemacht, sie sei schon als Zweijährige in ein Heim eingewiesen worden, weil sich ihre Mutter nicht um sie gekümmert hatte. Die Klägerin hatte ihre Mutter erst mit 21 Jahren auf eigene Initiative hin kennen gelernt. Sie habe nie eine Beziehung zu ihr aufbauen können und verfüge zudem über keinerlei Einkünfte. Daraufhin erhob die Klägerin gegen den Kostenbescheid der Stadt Mannheim Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Entscheidungsgründe: Die Klägerin muss der Stadt Mannheim die vorgestreckten Kosten zurückerstatten. Volljährige leibliche Kinder sind für die Bestattung ihrer Eltern verantwortlich. Auch bei zerrütteten Familienverhältnissen ist eine Verlagerung der Kosten auf die Allgemeinheit nicht tragbar. Die �Totenfürsorge" ist gewohnheitsrechtlich Sache der nächsten Angehörigen. Ihre finanzielle Situation entbindet die Klägerin nicht von ihrer Verpflichtung, sie muss notfalls auf Sozialhilfe zurückgreifen." !!!

Gruß
Peter

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das hat übrigens mit dem Erbe erst mal nichts zu tun: auch bei Erbausschlagung ist sie für die Beerdigung verantwortlich.
Gruß
Peter

Hallo Werner,

zunächst einmal muss man klären, wer alles als gesetzliche oder gewillkürte Erben in Betracht kommen. D.h. gibt es weitere Kinder oder Enkelkinder? Die Erben müssen sich dann schnellstmöglich einen Überblick über den Umfang des Erbes verschaffen und ggf. rechtzeitig das Erbe ausschlagen oder zumindest die Dürftigkeitseinrede erheben oder ein Verfahren auf Nachlassinsolvenz eröffnen. Welcher Weg der richtige ist, kann man nur im konkreten Einzelfall bei Kenntnis aller Umstände sagen.

Wird das Erbe ausgeschlagen (6 Wochenfrist!) ist man relativ weit aus dem Schneider, sollte aber nicht vergessen, dass wir eine Bestattungspflicht und inzwischen fast überall Regelungen zur Kostentragung haben, die unabhängig vom Antreten des Erbes die nächsten Angehörigen belasten. D.h. die Frage der Tragung der Bestattungskosten stellt sich unabhängig vom Antritt des Erbes und teilweise ist man auch bzgl. der Wohnungsräumung ohnehin dran (läuft über kommunale Satzungen, ist also von Stadt zu Stadt verschieden).

D.h. hierüber müsste man sich mal beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen und dabei bedenken, dass eine Ersatzvornahme mit anschließender Kostenrechnung teurer werden kann, als wenn man die Sache gleich selbst in die Hand nimmt.

Tritt man das Erbe an, trifft einen natürlich die gesamte Nachlassabwicklung und das ist eine Menge Papierkrieg, je nachdem wie der Nachlass aussieht und wie geordnet die Unterlagen des Verstorbenen waren. Ist man nicht vor Ort, und hat man das Geld bzw. gibt das Erbe das Geld her, sollte man sich überlegen die Abwicklung von einem hierauf spezialisierten Anwaltskollegen am Ort erledigen zu lassen. Ich mache dies z.B. im Großraum Hannover, und anderswo findet sich sicherlich auch jemand, der solche Fälle übernimmt.

Gruß vom Wiz

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