Die Oma will morgens frühstücken, kippt aber vom Stuhl und schnauft schwer. Der Opa ruft den Notarzt, und als der kommt, schnauft die Oma immer noch. Leider verstirbt sie aber in den nächsten Minuten.
Der anwesende Notarzt stellt den Tod fest und schreibt gleich eine Rechnung (Text: für die Todesfeststellun mit Leichenschau im Rahmen eines Notfalleinsatzes erhebe ich eine Gebühr von Euro 80,-) aus…
Ist das rechtens? Die amtliche Leichenschau beinhaltet doch u.a. das Entkleiden des Verstorbenen und der Arzt muss zumindest in Abständen 4 Std. anwesend sein und die Verstorbene als tot kontrollieren.
Den Totenschein hat der Notarzt nicht ausgestellt, sondern erst der 2 Tage später bestellte Amtsarzt. Von dem liegt auch eine 2. Rechnung vor…
Wird der Opa in diesem Beispiel abgezockt? Wären 80,- Euro für diesen Fall nicht recht viel Geld?
Servus,
Wären 80,- Euro für diesen Fall nicht recht viel Geld?
das ist ein - je nach Anfahrtsweg und Dauer des Einsatzes - ein kleiner bis winzigkleiner Anteil an den für den Einsatz entstandenen Kosten. Eine Art Schutzgebühr.
Schöne Grüße
MM
Hallo
Wären 80,- Euro für diesen Fall nicht recht viel Geld?
das ist ein - je nach Anfahrtsweg und Dauer des Einsatzes -
ein kleiner bis winzigkleiner Anteil an den für den Einsatz
entstandenen Kosten. Eine Art Schutzgebühr.
Gegen wen richtet sich denn warum eigentlich die Forderung? Was ist wenn jemand in seinen letzten Atemzügen auf der Strasse liegt und ich den Notarzt rufe, der den Tod feststellt? Sollte ich in diesem Fall also auch besser 80 EURO dabei haben?
LG, der Kater
Schöne Grüße
MM
Gerufen wurde der Notarzt über die Tel. 19222. Die Rechnung schreibt der diensthabende Notarzt. Der wurde aber ursprünglich zu einem „Kranken“ gerufen, er wurde nicht mit der Todesfeststellung beauftragt. Auch erschließt sich nicht, nach welcher Gebührenordnung und welche Gebührenpunkte überhaupt abgerechnet werden sollen. Es gibt als inhaltliche Angabe nur die Überschrift „Todesfeststellung / ärztliche Leichenschau“. Aber kein Totenschein.
Den Totenschein gibt es später vom Amtsarzt; den durfte der Notarzt gar nicht ausstellen, da er ja auch keine Leichenschau gemacht hat.
zunächst mal ist das pietätlos
Die Oma will morgens frühstücken, kippt aber vom Stuhl und
schnauft schwer. Der Opa ruft den Notarzt, und als der kommt,
schnauft die Oma immer noch. Leider verstirbt sie aber in den
nächsten Minuten.
Also tritt der Tod nach Beginn des Notarztbehandlungseinsatzes ein.
Der anwesende Notarzt stellt den Tod fest und schreibt gleich
eine Rechnung
Also zunächst mal ist das pietätlos. Da stirbt also die Oma in den Armen des Notarztes, der legt die Oma ab, zückt den Rechnungsblock und übergibt dem danebenhockenden trauernden Opa die 80-EUR-Forderung.
Das kann ja wohl nicht wahr sein.
(Text: für die Todesfeststellun mit Leichenschau
im Rahmen eines Notfalleinsatzes erhebe ich eine Gebühr von
Euro 80,-) aus…
Ist das rechtens?
Weiß ich nicht. Hört sich aber komisch an. Normalerweise sind beim Notarzteinsatz 10,- EUR als gesetzl. Versicherter (das wird die Oma wohl gewesen sein) fällig. Also das was sonst Praxisgebühr genannt wird.
Die amtliche Leichenschau beinhaltet doch
u.a. das Entkleiden des Verstorbenen und der Arzt muss
zumindest in Abständen 4 Std. anwesend sein und die
Verstorbene als tot kontrollieren.
Den Totenschein hat der Notarzt nicht ausgestellt, sondern
erst der 2 Tage später bestellte Amtsarzt. Von dem liegt auch
eine 2. Rechnung vor…
Die ist rechtens. Auch der Hausarzt hätte das machen können. Es kann ja nur einer den Totenschein austellen.
Wird der Opa in diesem Beispiel abgezockt? Wären 80,- Euro für
diesen Fall nicht recht viel Geld?
Ja. Aber allein wegen des Betrages muss es nicht unrechtens sein.
Es kann höchstens so sein, dass wenn ein herbeigerufener Arzt (hier der Notarzt) am Patienten den Tod feststellt, dass er dann verpflichtet ist diese Feststellung auszustellen und diese Leistung deshalb berechnen muss.
Nach GOÄ kostet die reine Todesfeststellung nicht so viel. Es sind 14,57 EUR (1-fach). Allerdings heißt es:
„Begibt sich der Arzt zur Erbringung einer oder mehrerer Leistungen nach den Nummern 100 bis 107 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke
Wegegeld nach § 8 berechnen.“
Gegen wen richtet sich denn warum eigentlich die Forderung?
Was ist wenn jemand in seinen letzten Atemzügen auf der
Strasse liegt und ich den Notarzt rufe, der den Tod
feststellt? Sollte ich in diesem Fall also auch besser 80 EURO
dabei haben?
Hi Kater,
die Forderung richtet sich an den Patient, bzw. den inzwischen Toten. Zahlen muss der Patient und wenn der nicht mehr lebt, dessen gesetzlichen Erben.
Der Opa im UP muss als Erbe bezahlen und nicht wegen dem Sachverhalt, dass er den Notarzt gerufen hat. Vermutlich bezahlt diesen Einsatz eh die Krankenversicherung der Verstorbenen.
Als Unbeteiligter, der nur den Rettungswagen ruft, bist Du ganz sicher nicht Rechnungsempfänger, wie kommst Du auf diese absurde Idee?
Viele Grüße
Maralena
Die Krankenkasse will die Rechnung nicht bezahlen, weil die Leistung ja an einer Verstorbenen erfolgte, und die wiederum durch Ableben zu diesem Zeitpunkt nicht mehr versichert war…
Wie würdet Ihr in solch einem Fall vorgehen? Dem Opa raten, zu zahlen (der hat echt wenig Kohle), oder mal nachfragen, wie sich die Rechnung zusammensetzt? Wofür wäre denn diese Gebühr von ca. 14,- Euro? Weil eine Leichenschau war das ja nicht, (da gibt es Bestimmungen wie dass die Verstorbene entkleidet untersucht werden müsste und über längeren Zeitraum (glaube mind. 4 Std.) überwacht worden sein müsste -wurde sie aber nicht!) und einen Totenschein gab es von dem Notarzt auch nicht??!
Die Oma will morgens frühstücken, kippt aber vom Stuhl und
schnauft schwer. Der Opa ruft den Notarzt, und als der kommt,
schnauft die Oma immer noch. Leider verstirbt sie aber in den
nächsten Minuten.
Also tritt der Tod nach Beginn des Notarztbehandlungseinsatzes ein.
–> Korrekt!
Der anwesende Notarzt stellt den Tod fest und schreibt gleich
eine Rechnung
Also zunächst mal ist das pietätlos. Da stirbt also die Oma in den Armen des Notarztes, der legt die Oma ab, zückt den Rechnungsblock und übergibt dem danebenhockenden trauernden Opa die 80-EUR-Forderung.
Das kann ja wohl nicht wahr sein.
–> ist´s aber leider.
(Text: für die Todesfeststellun mit Leichenschau
im Rahmen eines Notfalleinsatzes erhebe ich eine Gebühr von
Euro 80,-) aus…
Ist das rechtens?
Weiß ich nicht. Hört sich aber komisch an. Normalerweise sind beim Notarzteinsatz 10,- EUR als gesetzl. Versicherter (das wird die Oma wohl gewesen sein) fällig. Also das was sonst Praxisgebühr genannt wird.
Die amtliche Leichenschau beinhaltet doch
u.a. das Entkleiden des Verstorbenen und der Arzt muss
zumindest in Abständen 4 Std. anwesend sein und die
Verstorbene als tot kontrollieren.
Den Totenschein hat der Notarzt nicht ausgestellt, sondern
erst der 2 Tage später bestellte Amtsarzt. Von dem liegt auch
eine 2. Rechnung vor…
Die ist rechtens. Auch der Hausarzt hätte das machen können. Es kann ja nur einer den Totenschein austellen.
Wird der Opa in diesem Beispiel abgezockt? Wären 80,- Euro für
diesen Fall nicht recht viel Geld?
Ja. Aber allein wegen des Betrages muss es nicht unrechtens sein.
Es kann höchstens so sein, dass wenn ein herbeigerufener Arzt (hier der Notarzt) am Patienten den Tod feststellt, dass er dann verpflichtet ist diese Feststellung auszustellen und diese Leistung deshalb berechnen muss.
Nach GOÄ kostet die reine Todesfeststellung nicht so viel. Es sind 14,57 EUR (1-fach). Allerdings heißt es:
„Begibt sich der Arzt zur Erbringung einer oder mehrerer Leistungen nach den Nummern 100 bis 107 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke
Wegegeld nach § 8 berechnen.“
–> die Wegstrecke hat er aber doch deswegen zurückgelegt, weil er als NOTArzt zu einem NOTFALL gerufen wurde - zu diesem Zeitpunkt hat die Oma ja noch gelebt!!! Das kann er doch wohl schlecht abrechnen, oder?
direkt dort nachfragen
–> die Wegstrecke hat er aber doch deswegen zurückgelegt,
weil er als NOTArzt zu einem NOTFALL gerufen wurde - zu diesem
Zeitpunkt hat die Oma ja noch gelebt?!?! Das kann er doch wohl
schlecht abrechnen, oder?
1.) Das sollte mal der Ärztekammer vorgelegt werden.
2.) Auch die Krankenversicherung muss dazu was sagen können.
Grundsätzlich ist der Notfalleinsatz selbst, für die Oma, nicht zu berechnen. Soweit ich gelesen habe, sind aber beim gesetzl. Versicherten hier auch die 10 EUR fällig. Unabhängig davon, ob der Versicherte in dem betreffenden Quartal die Gebühr, nach § 28 SGB V, schon mal bezahlt hat. Da die Versicherte verstarb kann sie selbst diese Gebühr nicht mehr bezahlen, das übernehmen dann die Erben und dann die Unterhaltsverpflichteten.
Was es jetzt auf sich hat, mit der Rechnung durch einen Notarzt wegen der Feststellung des Todes im Rahmen eines Notarzteinsatzes muss noch geklärt werden.
Das einfachste wäre doch zunächst mal den Rechnungsausteller aufzufordern, wodurch dieser die Forderung begründet und zwar nachweislich.
Auf dieser Rechnung muss doch irgendwas draufstehen.
Parallel wird die Ärztekammer gefragt, die haben extra einen Service für Patienten zur Rechnungskontrolle. Das muss dann der machen, auf den die Forderung übergegangen ist, was wohl der Opa sein wird.
Nochmal hallo,
als der Opa den Notarzt rief, war die Oma noch nicht tot. Die Krankenkasse muss bezahlen. Hart bleiben.
Angenommen, die Oma war tot und der Opa dachte, sie wäre bloß bewustlos. Auch dann muss die KK für den Notarzt zahlen.
Der Opa ist Laie. Er kann nicht erkennen, wen er anrufen muss, wenn eine Person - in diesem Fall seine Frau - regungslos liegt.
Die Arztkosten, auch wenn es sich um eine inzwischen verstorbene Person handelt, muss die KK zahlen.
Anders ist es mit dem Totenschein. Diese Kosten fallen unter die ‚amtlichen Gebühren‘, die halt im Todesfall anfallen.
Das ist keine Rechtsberatung.
Aber einige Male so erlebt.
Grüße
Maralena