Hi,
ist es - ausschließlich - strafrechtlich bedenklich, wenn man eine Prämie öffentlich ausschreibt, für den Ersten der mich über den Tod eines Menschen benachrichtigt?
Ciao
Hi,
ist es - ausschließlich - strafrechtlich bedenklich, wenn man eine Prämie öffentlich ausschreibt, für den Ersten der mich über den Tod eines Menschen benachrichtigt?
Ciao
nö, kann ich mir nicht denken…
… solange du ihn nicht aufforderst, den tod dieses menschen herbeizuführen.
so’n haß auf den ex? 
gruß
ann
Sicher nicht, zivilrechtlich schon [du wolltest es zwar nicht wissen, deshalb erzähle ich es dir ja *gg], ich würde dich wegen Rufschädigung drankriegen wollen, denn sicher gibt es wohl einen Grund für die öffentliche Kundgabe deines Ansinnens, dabei spielt es keine Rolle ob er erfunden ist oder Hand und Fuß hat, wenn man diese Metapher in diesem Zusammenhang überhaupt anführen kann.
Falls aber wirklich einer Anzeige bei der Polizei erstattet und das Ding weiter zur Staatsanwaltschaft geht, keine Sorge, das Verfahren wird alsbald wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt. Hierzulande muss man es wirklich bunt treiben, ehe man zu etwas verknackt wird, aber wehe du fährst mal mit dem Auto zu schnell oder hast ein ( ein ! ) Bier zu viel gesoffen, da wirst du ohne Anwendung eines Ermessenspielraumes nach den Buchstaben des Gesetzes bestraft.
Worum gehts konkret ?
Gruß HM
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Hallo,
ist es - ausschließlich - strafrechtlich bedenklich, wenn man
eine Prämie öffentlich ausschreibt, für den Ersten der mich
über den Tod eines Menschen benachrichtigt?
ich denke, es kommt auf den Kontext an. Sollte nach deiner Ausschreibung dieser Mensch an einem Unfall sterben oder gar ermordet werden, könnte man auf die Idee kommen, dies als Mordaufforderung à la Mafia zu deuten, so wie etwa die Chiffre „Die Party geht los“ den Beginn eines Coups andeutet.
Anders liegt die Sache freilich, wenn du über den Tod deines schon lange im abgelegensten Winkel der Pyrenäen dahinsiechenden Urgroßvaters benachrichtigt werden möchtest, weil du normalerweise über den Tod von Einsiedlern mangels Medien vor Ort erst einmal unbenachrichtigt bleibst.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
offtopic!
Hallo,
wehe du fährst
mal mit dem Auto zu schnell oder hast ein ( ein ! ) Bier zu
viel gesoffen, da wirst du ohne Anwendung eines
Ermessenspielraumes nach den Buchstaben des Gesetzes bestraft.
das ist auch richtig so, den wenn das eine Bier schon ein Bier " zuviel" ist und zudem noch " gesoffen" ist, kann man schon davon ausgehen das der Fahrzeugführer eine Gefährdung darstellt, findest du nicht.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
(der die Meinung vertritt, dass die Promillegrenze bei 0,3 liegen sollte)
Ich vertrete die Meinung dass , wennschon, die Promillegrenze individuell für jeden einzelnen festgelegt werden müsste - der eine ist bei 1,0 Promille noch topfit, der andere liegt bei 0,8 schon unter dem Tisch. Eigentlich gehört eine 0,0 °/oo Grenze, die Ahndung von Verstößen dagegen kann ebenso individuell geschehen ( hat er mit 1,2 einen Unfall verursacht oder ist er ohne Auffälligkeiten mit 0,8 zufällig erwischt wurden und ist praktisch nicht fahruntauglich ). Sieh mal, ich bin auch Sünder, bei mir wars nur das eine Bier zuviel, ich war 0,1 °/oo über der Grenze !!! Das Bussgeld und die Punkte hab ich natürlich in Kauf genommen, mein Angebot, das Fahrverbot ( das NIEMANDEM nützt ) in eine zus. Geldstrafe umzuwandeln oder mich Sozialstunden verrichten zu lassen wurde mild lächelnd abgelehnt. Also bin ich 4 Wochen schön zu Fuß gegangen und hab mich chauffieren lassen.
Missbraucht man aber ein Kind und bringt es nachher zu Tode, kann von 2 Jahren bis lebenslänglich, je nach Anwaltskunst, alles passieren - und meist sind die Strafen so milde und dann bekommen die Täter auch noch Freigang während der Haft - Hömma, SO kanns auch nicht laufen !
Gruß
HM
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Hallo,
wo du meiner Meinung nach Recht hast, ist, dass grundsätzlich die 0,0-Grenze richtig wäre. Allerdings ist die von mir genannte 0,3-Grenze realistischer, weil Alkohol im Essen ja auch einige Promille bringen kann, aber eben nicht so wirkt wie getrunken. Also können wir uns vielleicht einigen auf 0,0 mit 0,3 als Toleranz-Puffer?
Ich vertrete die Meinung dass , wennschon, die Promillegrenze
individuell für jeden einzelnen festgelegt werden müsste
Das kann man aber der Polizei nicht zumuten, auch noch festlegen zu müssen, wer wieviel trinken darf und wer nicht. Das würde die Sache unnötig komplizieren, zumal jeder sich selbst da anders einschätzt.
Sieh mal, ich bin auch Sünder, bei mir wars nur das eine Bier
zuviel, ich war 0,1 °/oo über der Grenze !!!
Tut mir Leid, ich finde das schon erheblich zu viel!
Fahrverbot ( das NIEMANDEM nützt ) in eine zus. Geldstrafe
umzuwandeln oder mich Sozialstunden verrichten zu lassen wurde
mild lächelnd abgelehnt.
Zu Recht, denn nur so tut die Strafe weh, und das soll sie ja.
Also bin ich 4 Wochen schön zu Fuß gegangen und hab mich
chauffieren lassen.
Öffentliche Verkehrsmittel sind eine gute Alternative, wenn man nicht gerade auf dem Dorf wohnt. Ich weiß nicht, wo in Sachsen du wohnst, aber dieses Bundesland ist nach meinen Erfahrungen relativ gut ÖPNV-erschlossen.
Missbraucht man aber ein Kind und bringt es nachher zu Tode,
kann von 2 Jahren bis lebenslänglich, je nach Anwaltskunst,
alles passieren - und meist sind die Strafen so milde und dann
bekommen die Täter auch noch Freigang während der Haft -
Das liegt daran, dass in diesen Fällen die Sachlage eben nicht so einfach ist, wie du sie hier dastellst. Du überschätzt den Einfluss des Anwaltes, ich vermute mal, aus Unkenntnis. Das letzte Wort hat immer das Gericht, nicht der Staatsanwalt und nicht der Rechtsanwalt. Und die Schutzmechanismen weißt du erst wirklich zu schätzen, wenn sie dir persönlich genommen werden - wie man an deinem Urteil über deinen eigenen Fall ja sehr gut sehen kann. Diese Schutzmechanismen gehören zum Rechtsstaat, und man kann froh sein, dass sie da sind. Dass dieselben Mechanismen für Opfer nicht gelten, ist ein Manko, aber leider nicht zu verhindern. Die Aufgabe der Justiz ist ja auch immer erst nachträglich einzufordern. Aber man kann ja gegensteuern, wie z. B. der „Weiße Ring“ (Opferschutzorganisation) zeigt. Die wenigen Skandale, die in der Bildzeitung aufgebauscht werden, sind die Ausnahme: Die Statistik ist rückläufig. Ich weiß, dass das kein Trost ist, aber nur so kann man realistisch urteilen.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Öffentliche Verkehrsmittel sind eine gute Alternative, wenn
man nicht gerade auf dem Dorf wohnt. Ich weiß nicht, wo in
Sachsen du wohnst, aber dieses Bundesland ist nach meinen
Erfahrungen relativ gut ÖPNV-erschlossen.
Nur mal so zur Info: Ich brauche den FS für meinen Broterwerb !
Was natürlich die OWI in keinster Weise tangiert, ist klar, ich will mich nicht entschuldigend oder herabspielend hier äußern - da gibts halt keine Entschuldigung oder Ausreden, wenngleich dem Ereignis schon eine bedenkenswerte Ouvertüre voranging, sie hier darzulegen ( offensichtlich hat man das Messer aufgestellt in das ich gelaufen bin ) brächte nichts zur Sache, und sie klingt auch unglaubwürdig. Ich tät sie ja selbst nicht glauben, wenn sie mir nicht selbst passiert wäre !
Mit dem verhängtem Fahrverbot hat man mir zuzüglich zur Geldbuße und den Punkten, die mittlerweile wieder gelöscht sind, eine weitere finanzielle Belastung im Verhältnis unangemessener Tragweite auferlegt. Die Öffentlichkeit hatte auch keinen Nutzen davon. Wäre man auf das Angebot eingegangen, mich gemeinnützige Arbeiten verrichten zu lassen oder die Geldbuße zu erhöhen, hätte die Allgemeinheit einen Nutzen daraus ziehen können. Unter diesem Aspekt sollte den Verantwortlichen mehr Ermessensspielraum erboten werden.
Gruß
HM
Guten Morgen,
einerseits könnte derjenige, der die Nachricht als erster überbringen möchte, sich bemüßigt fühlen, die Möglichkeit, daß er erster ist, dadurch zu erhöhen, daß er den Tod des jeweiligen Menschen beschleunigt herbeiführt. Sozusagen, um exklusive Informationen zu erhalten.
Andererseits verstößt das ganze mit Sicherheit gegen die guten Sitten. Aber wo kein Kläger…
Gruß
Christian
Hallo,
Nur mal so zur Info: Ich brauche den FS für meinen Broterwerb!
…
Unter diesem Aspekt sollte den
Verantwortlichen mehr Ermessensspielraum erboten werden.
das klingt ja sehr einsichtig - Respekt! Den gewünschten Ermessensspielraum gibt es allerdings in der Tat schon (§ 25 StVG). Es gibt also zwei Möglichkeiten: Entweder die Entziehung stand im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, oder der Richter hatte den Eindruck, dass die Entziehung erforderlich war, oder du hattest eben einen Hardliner als (gesetzlichen!) Richter - dann freilich kann der Rechtsanwalt so gut sein, wie er will: Es ist nichts zu machen, und man hat Pech gehabt. Da man nach neuestem Recht aber den Beginn der Entziehung selbst bestimmen kann, hat man in vielen Fällen durchaus die Möglichkeit, die Strafe in die eigene Urlaubszeit zu verlegen, so dass die berufliche Nutzung nicht tangiert wird.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
[Zum Vergleich mit den Kinderschändern möchte ich aber noch - auch wenn du nicht mehr explizit darauf eingehst - auf die vielen Verkehrtoten (unter denen sich nicht wenige Kinder befinden) hinweisen, die speziell unter Alkoholeinfluss zustande kommen. Das finde ich bei solchen Vergleichen immer bedenklich!]
Hi Thomas, zu deinem P.S. pflichte ich dir bei, es war def. nicht i.O. was ich tat. Punkt.
Übrigens gab es kein Gerichtsverfahren, es war eine Ordnungswidrigkeit im Bussgeldbereich, mein „Pegel“ lag lt. Blutentnahme und Anhörungsbogen bei 0,51 Promille, es waren genau 2 Bier. Meine Korrespondenz beschränkte sich daher auf den zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt.
Und es war auch keine Führerscheinentziehung, lediglich ein Fahrverbot, das ich als Ersttäter innerhalb 3 Monaten schieben konnte. Trotzdem habe ich den Führerschein geküsst, als ich ihn nach den 4 Wochen wieder in Händen hielt.
Übrigens riet mir mein zu diesem Sachverhalt konsultierter Anwalt, das Fahrverbot einfach zu fressen, denn ein Einspruch führte dann tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren. Das kann u.U. erst ein halbes Jahr später stattfinden. Dann werden die Beamten als Zeugen vernommen. Die könnten dann vielleicht Äußerungen von sich geben, die mir nicht gerade zum Vorteil gereichten ("Naja, ein bisschen schief hat er schon geguckt / Naja, so ganz koordiniert war seine Grob-/Feinmotorik schon nicht mehr ) und dann könnte das Gericht auf Fahruntüchtigkeit erkennen und dann käme es erst richtig dicke.
Naja, wie dem auch sei, Punkte sind gelöscht, Herr Meyer fährt wie eh und je mit dickem Volkswagen ( *ggg ) draußen herum und wegen des Bußgeldes bin ich auch net verhungert. Trotzdem war´s mir eine Lehre.
So, nu trink ich mein Feierabendbier
)
Gruß
HM
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
So, nu trink ich mein Feierabendbier
)
Na denn PROST!!! Es sei dir gegönnt!
Herzliche Grüße
Thomas Miller
P. S. Ich trinke jetzt einen Schoppen Wein.