- Der Sühnegedanke, der auch Grundlage einer Strafjustiz
ist, wird ad absurdum geführt.
da liegst du aber total falsch.
Diese Aussage scheint mir blitzschnell aus der Hüfte geschossen zu sein.
sühne bedeutet, die schuld beim opfer wiedergutzumachen.
dieser gedanke kommt im gesamten strafwesen überhaupt nicht zur geltung - unabhängig
von todesstrafe ja oder nein! das strafwesen erlaubt nur eine „indirekte sühne“ durch
entweder geldstrafe an den staat (!) oder freiheitsberaubung.
Mag sein, dass ich den Begriff Sühne zu unreflektiert gebraucht habe, ich bin kein Jurist und auch kein Theologe, aber Wiedergutmachung - vielleicht der bessere Begriff - sieht unser Rechtssystem durchaus vor, wenn auch im zivilrechtlichen Bereich in Form von bspw. Entschädigung und Schmerzensgeld. Darum ging es mir aber eigentlich gar nicht.
von diesen beiden dingen hat das opfer überhaupt nichts, denn nur das opfer kann eine
schuld vergeben und nicht der staat oder ein richter. meines erachtens ein großer makel
des systems!
Hier bringst Du den Begriff „Vergebung“ ins Spiel, ich denke damit betrittst Du eine ganz andere Ebene. Es ist die Ebene, die besser zu meinem Posting passt, denn eine materielle Wiedergutmachung ist bei Delikten wie Mord wie Du richtig ausführst auch gar nicht vorstellbar.
Sinn und Zweck von Strafjustiz und ihren Alternativen ist ein ganz anderes Thema.
Zu Deinen Wiedergutmachungsvorstellungen hat sich Elke ja bereits geäußert. Ich halte eine Konfrontation des Täters mit seinem Opfer unter bestimmten Voraussetzungen durchaus für sinnvoll, wenn es das Opfer denn so wünscht. Die Unterteilung in Straf- und Zivilrecht hat aber meines Erachtens noch eine weitere Dimension. Sie versinnbildlicht auch den Sachverhalt, dass ein Verbrechen keine Privatangelegenheit zwischen Täter und Opfer ist. Ein Mord bspw. hat immer auch eine gesellschaftliche Dimension, insofern ist das Verbüßen von Strafe auch eine Form der Sühne und insofern ist Sühne natürlich eine der Grundlagen unseres Strafsystems.
und jetzt zur todesstrafe: du kannst dir jetzt schon ausrechnen, warum es sie in einem
„sühnesystem“, das du zuerst gefordert hast, überhaupt gibt: für mord gibt es keine
wiedergutmachung, weil das opfer nicht mehr da ist.
Diesen Absatz habe ich mir jetzt fünfmal durchgelesen. So ganz verstehe ich ihn nicht. Ich vermute, Du meinst, dass, weil Mord per se nicht sühnbar sei, es als gewissermaßen ultima ratio die Todesstrafe gäbe, um diesem Umstand gerecht zu werden. Habe ich jetzt richtig „gerechnet“ oder bin ich auf dem Holzweg?
Dazu Folgendes: Ich habe gar kein Sühnesystem gefordert. Was ich zu bedenken gebe, ist, dass mit der Vollstreckung einer Todesstrafe jegliche Möglichkeit des Bereuens und des Vergebens unmöglich wird. Diese Tatsache kann ich mit meinem Welt- und Menschenbild nicht in Einklang bringen.
Da 1. ein Delikt, welches in rechtstaatlichen Systemen (bspw. USA) die Todesstrafe nach sich zieht, eine gesellschaftliche Dimension hat, und so durchaus die Möglichkeit einer indirekten Sühne gegeben ist, und 2. direkte Sühne (wenigstens den Angehörigen gegenüber) m. E. auch in Form von tätiger Reue geleistet werden kann und so im besten Fall zu einer ideellen Teilwiedergutmachung führen kann, stimme ich Deinen – wie ich finde – sehr absoluten Betrachtungen nicht zu.
(daraus allein folgt aber keinesfalls die
notwendigkeit einer todesstrafe - dies ist ein logischer fehler der pro-fraktion!)
Ich will jetzt keine Wortklauberei betreiben, aber wenn Du schreibst „daraus allein…“, drängt sich mir der Eindruck auf, dass Du der Meinung bist, dass es im Verbund mit anderen Argumenten eine Notwendigkeit der Todesstrafe gäbe. Ist dem so? Und wenn ja, wie lauten die Argumente?
Viele Grüße
FM