Todesstrafe

Todesstrafe
Nun in manchen Länder ist sie noch gang und gebe. Doch wie ist es mit der Moral. Nun wenn man einen Richtet weil er einen Mord begannen hat. Macht man doch das selbe wo liegt der unterschied zwischen den Mörder und den Richter.
Für mich gibt es keinen.
Und wie seht ihr das
Mit freundlichen Grüßen

Hicham Bekouri

Hi
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findest Du tonnenweise Lesestoff zum Thema

Gruß
Mike

Todesstrafe
Nun in manchen Länder ist sie noch gang und gebe. Doch wie ist
es mit der Moral. Nun wenn man einen Richtet weil er einen
Mord begannen hat. Macht man doch das selbe wo liegt der
unterschied zwischen den Mörder und den Richter.

Endlich sind wir uns mal einig. Auch ich bin ein absoluter Gegner der Todesstrafe. Allein schon deswegen, weil sie nicht revidierbar ist.

Eine Moraldiskussion über Delinquent, Richter und Scharfrichter würde m. E jedoch so ausgehen, wie der altbekannte Vers: Ein Hund kam in die Küche…

Gruss

Volker

wo liegt der
unterschied zwischen dem Mörder und dem Richter.

der richter handelt nach dem gesetz, der mörder nicht.

(man sollte trotz eigener meinung fähig sein, neutrale und sachliche dinge formulieren und derart einfache begriffe definieren können. das ist zeichen von intelligenz.)

gruß
datafox

Mord ist Mord ist Mord. NS-Gestz? Gell???

wo liegt der
unterschied zwischen dem Mörder und dem Richter.

der richter handelt nach dem gesetz, der mörder nicht.

Hi datafox,

H´s Frage ist durchaus berechtigt.
Es gibt Gesetze die nicht richtig sind. Davon hatten wir in D letztes Jahrhundert eine ganze Menge.
Die Todesstrafe gehört für mich ebenfalls dazu. Kein Mensch hat das Recht einen anderen Menschen zu töten (ausser zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr (finaler Rettungsschuss, hum. Armeeeinsätze usw)).
Das ist für mich ein Grundsatz der mir wichtiger ist als alle Gesetze der Welt.

Gruß, Joe

Es gibt Gesetze die nicht richtig sind. […]
Die Todesstrafe gehört für mich ebenfalls dazu. Kein Mensch
hat das Recht einen anderen Menschen zu töten (ausser zur
Abwehr einer unmittelbaren Gefahr (finaler Rettungsschuss,
hum. Armeeeinsätze usw)).

Hallo,
Nach welchem Maßstab beurteilst Du, ob ein Gesetz „richtig“ oder „falsch“ ist? Und (was die noch interessantere Frage ist) ist dieser Maßstab ein absoluter?
Grüße,

Eine Todesstrafe kommt schon deswegen in einer ethisch orientierten Gesellschaft nicht in frage, weil in keinem Fall in Kauf genommen werden kann, dass an einem evtl. Unschuldigen die Strafe vollstreckt wird. Und man kann eben nie bei Jedem ganz sicher sein, Hellsehen und Gedankenlesen funktioniert schließlich nicht.
Wenn ich mir die Statistiken von beispielsweise den Vereinigten Staaten ansehe, wie viele Unschuldige da die letzten Jahrzehnte „gerichtet“ wurden und deren Unschuld erst posthum erwiesen wurde wird mir echt schlecht. Schon ein unschuldig Verurteilter ist einer zuviel wenn man von der Todesstrafe ausgeht. Aus einem Gefängnis könnte man so jemanden jederzeit entlassen, von den Toten kann man ihn eben nicht zurückholen.
Allerdings obliegt eine solche Bewertung nicht dem Richter sondern der Gesellschaft und dem Gesetzgeber.

mfg
Simon

Hallo,

Nach welchem Maßstab beurteilst Du, ob ein Gesetz „richtig“
oder „falsch“ ist? Und (was die noch interessantere Frage ist)
ist dieser Maßstab ein absoluter?

der Übergang ist wohl fließend.
Z.B. die Nürnberger Rassegesetze waren bestimmt falsch, oder?

Eben ist Daschner „im Namen des Volkes“ verurteilt worden. Ich gehöre anscheinend nicht mehr zu Volk :wink:

Gruß, Joe

Es gibt Gesetze die nicht richtig sind.

ja. moral und gesetz sind nicht immer kongruent! wenn es das wäre bräuchte man keine ethik (das diskutieren über moral) mehr.

trotzdem war die frage: was ist der unterschied zwischen der törung durch mord und der tötung durch hinrichtung? die antwort ist: „das eine ist nach dem gesetz, das andere nicht.“ über das gesetz selbst - ob man es moralisch rechtfertigen kann oder nicht - habe ich nichts gesagt!

Davon hatten wir in D
letztes Jahrhundert eine ganze Menge.

damit argumentierst du unlauter.

du hast jetzt dem fiktiven gegner alle möglichkeiten eines argumentes geraubt, indem du ihn in die nähe von nazis stellst. gegen diese anschuldigung wird sich kaum jemand noch sachlich verteidigen wollen. (dieser gegner bin nicht ich, denn eine meinung habe ich nirgends abgegeben, schon gar nicht eine pro.)

damit ist jede sachliche diskussion über die todesstrafe beendet, bevor sie noch angefangen hat.

Die Todesstrafe gehört für mich ebenfalls dazu. Kein Mensch
hat das Recht einen anderen Menschen zu töten (ausser zur
Abwehr einer unmittelbaren Gefahr (finaler Rettungsschuss,
hum. Armeeeinsätze usw)).
Das ist für mich ein Grundsatz der mir wichtiger ist als alle
Gesetze der Welt.

das war bereits das ergebnis einer ethischen diskussion! wo sind die begründungen? könntest du argumente für/gegen aufzählen, OHNE nazis ins spiel zu bringen und OHNE deine wertungen einzubringen?

gruß
datafox

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Nach welchem Maßstab beurteilst Du, ob ein Gesetz „richtig“
oder „falsch“ ist? Und (was die noch interessantere Frage ist)
ist dieser Maßstab ein absoluter?

die beurteilung ob etwas richtig oder falsch ist, kann in verschiedene richtungen gehen:

  • das gesetz ist nützlich (wie auch immer man das definiert)
  • das gesetz macht die meisten glücklich
  • das prinzip des gesetzes führte, wenn es jeder anwenden würde, zu einem nutzen für jeden.

oder aber auch:

  • das gesetz entpricht der natur des menschen (was auch immer das ist)
  • das gesetz entspricht einem höheren guten (was auch immer das ist).
  • das gesetz entspricht gewachsenen kulturellen traditionen, und wir nehmen es einfach hin.

oder in der nächsten - politischen - ebene:

  • wir enthalten uns einer aussage, da sie unbeantwortbar ist, und stimmen einfach ab. (jeder einzelne muß die frage trotzdem persönlich beantworten).

was hab ich vergessen…

was todessstrafe angeht: der gegner könnte zb. sagen, daß das leben des menschen unantastbar ist und dieses als „höheres gut“ absolut gesetzt ist. ein befürworter könnte dagegen sagen, daß die todesstrafe nützlich ist, die sie vor massenmördern wirksam schützt. der befürworter müßte zeigen können, daß es unsinn ist, das leben das menschen absolut zu setzen, und der gegner müßte zeigen, daß es einen anderen wirksameren schutz vor unheilbaren massenmördern gibt.

USW.

leider bewegt sich die diskussion fast nie auf dieser sachlichen ebene, sondern es wird nur emotional herumgestritten.

gruß
datafox

Nun für mich gibt es keinen unterschied zwischen einen Richter der einen Menschen zum Tode verurteilt oder einen Mörder. Da ist es mir auch auf deutsch gesagt egal ob der Richter das Gesetz hinter sich hat.
Normaler weise hat kein Mensch das Recht auf seiner Seite wenn er über ein andres Leben Richtet.

Mfg
H.B

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trotzdem war die frage: was ist der unterschied zwischen der
törung durch mord und der tötung durch hinrichtung? die
antwort ist: „das eine ist nach dem gesetz, das andere nicht.“
über das gesetz selbst - ob man es moralisch rechtfertigen
kann oder nicht - habe ich nichts gesagt!

Beides geschieht aus niederen Beweggründen. Der Mörder tötet vielleicht aus Habgier. Der Staat nach dem Gesetz, welches aus Rachegedanken entstanden ist. Ich sehe immer noch keinen gravierenden Unterschied.

Davon hatten wir in D
letztes Jahrhundert eine ganze Menge.

damit argumentierst du unlauter.

du hast jetzt dem fiktiven gegner alle möglichkeiten eines
argumentes geraubt, indem du ihn in die nähe von nazis
stellst. gegen diese anschuldigung wird sich kaum jemand noch
sachlich verteidigen wollen. (dieser gegner bin nicht ich,
denn eine meinung habe ich nirgends abgegeben, schon gar nicht
eine pro.)

Ich meinte sowohl die Nazis, als auch die DDR, die auch Todesurteile vollstreckt hat.

damit ist jede sachliche diskussion über die todesstrafe
beendet, bevor sie noch angefangen hat.

Die Todesstrafe gehört für mich ebenfalls dazu. Kein Mensch
hat das Recht einen anderen Menschen zu töten (ausser zur
Abwehr einer unmittelbaren Gefahr (finaler Rettungsschuss,
hum. Armeeeinsätze usw)).
Das ist für mich ein Grundsatz der mir wichtiger ist als alle
Gesetze der Welt.

das war bereits das ergebnis einer ethischen diskussion! wo
sind die begründungen? könntest du argumente für/gegen
aufzählen, OHNE nazis ins spiel zu bringen und OHNE deine
wertungen einzubringen?

Fehlurteile sind nicht revidierbar. Kein Pro-Argument kann dieses Gegenargument entkräften. Es sei denn man akzeptiert den Tod Unschuldiger.

Gruß, Joe

Beides geschieht aus niederen Beweggründen.

„niedere beweggründe“ ist ein terminus aus dem rechtswesen. wenn in diesem rechtswesen die todesstrafe vorgesehen ist, dann ist diese grundsätzlich kein mord. du kannst nicht gleichzeitig von außen über dieses rechtswesen sprechen und gleichzeitig interne begriffe wie „niedere beweggründe“ benutzen!

Ich sehe immer noch keinen
gravierenden Unterschied.

der unterschied ist formaler natur.

Ich meinte sowohl die Nazis, als auch die DDR, die auch
Todesurteile vollstreckt hat.

das macht das argument nicht besser. als kommunist will man sich ebenso ungern bezeichnen lassen :smile:

Fehlurteile sind nicht revidierbar. Kein Pro-Argument kann
dieses Gegenargument entkräften. Es sei denn man akzeptiert
den Tod Unschuldiger.

das ist auch nach meiner auffassung das einzige wirkliche schlagkräftige argument gegen die todesstrafe. alles andere ist pillepalle und emotional gefärbtes geleier. man braucht handfeste argumente - dies ist eines! (die befürworter haben ebenfalls handfeste argumente).

bleiben immer noch wiederholungstäter und mehrfachtäter, für die nach in manchen us-bundessstaaten auch die todesstrafe vorgesehen ist und für sonst niemanden (1st degree murder).

hier kann das zweite argument greifen: die todesstrafe zu vollziehen ist ein derart starker eingriff in ein leben, daß sie besonders begründet werden muß. es genügt nicht zu zeigen, daß es keinen grund dagegen gibt, sondern muß zeigen, daß es einen unbestreitbaren grund dafür gibt (und keine vermutungen usw.)

und jetzt wirds schwierig! außer „unschädlichmachen“, was aber auch durch wegsperren erreicht werden kann, fällt mir keiner ein.

gruß
datafox

Noch 2 Gedanken zum Thema(etwas länger)
Hallo Diskutanten!
Ich möchte noch zwei Gedanken in diese Diskussion einwerfen.

  1. Das Vorhandensein der Todesstrafe in einer Gesellschaft ist m. E. immer auch ein Zeichen für den Rohheitsgrad dieser Gesellschaft und sie trägt immer auch zur Manifestation dieses Status quo der Gesellschaft bei.
    Ich will das erklären. In einer Gesellschaft, die selbst das Töten von Menschen als Lösung eines wie auch immer gearteten Problems ansieht, hat das Leben an sich einen geringeren Wert als in Gesellschaften, die konsequent das Leben eines Menschen als höchstes Gut ansehen und deshalb auf das Töten als Staatsakt verzichten. An dieser Stelle müssen wir differenzieren. In totalitäre Regimen werden Praktiken wie die Todesstrafe im Allgemeinen unabhängig vom Mehrheitswillen auch zur Repression gegen Andersdenkende eingesetzt. Über diese Form der Willkürgewalt müssen wir gar nicht diskutieren. In demokratisch legitimierten Staaten (Bsp. USA) reagiert die Staatsmacht im Allgemeinen jedoch auf den Wählerwillen. Nicht von ungefähr haben die politischen Befürworter der Todesstrafe in den USA einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung und nicht von ungefähr sind die USA mit ihrer rigiden Auge-um-Auge-Justiz auch ein sehr gewalttätiges Land. Das Töten von Menschen als Problemlösung wird hier von der Mehrheit (über 70 %) als gerechtfertigtes Prinzip akzeptiert und von der staatlichen Ebene herunter gebrochen auch im nichtstaatlichen Bereich inflationär angewendet. Die staatliche Gewalt mag den Einzelnen abschrecken, ihre permanente Anwendung und breite Akzeptanz bewirkt jedoch das genaue Gegenteil: eine Geringerschätzung des menschlichen Lebens.
  2. Der Sühnegedanke, der auch Grundlage einer Strafjustiz ist, wird ad absurdum geführt.
    Ein toter Mörder kann seine Taten nicht mehr bereuen, es sei denn, wir wähnen ihn schmorend in der Hölle. Dies ist jedoch eine Wette auf das Jenseits, die ich nicht eingehen würde. Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht, aber wenn ich mir z.B. die Ereignisse des 11.9.01 in Erinnerung rufe (die Täter glaubten, sie kämen durch ihre Taten in den Himmel!), so hinterlässt gerade die Tatsache, dass keiner der Attentäter lebend zur Rechenschaft gezogen werden konnte, einen besonders fahlen Nachgeschmack bei mir. Keiner, der sich erklären musste, keiner der die Folgen seines Handels aushalten musste, keiner, den man immer wieder fragen konnte, warum und wieso er so gehandelt hat. Mit dem Tod der Flugzeugentführer werden die Angehörigen der Opfer um Antworten auf Fragen betrogen, die zu stellen sie m. E. ein Leben lang ein Recht hätten, und die Täter selbst stahlen sich aus ihrer Verantwortung. Hätten sie ihre Taten überlebt, wären sie, die Gesetze des jeweiligen Bundesstaates sähen dies vor, mit ziemlicher Sicherheit zum Tode verurteilt worden, mit dem gleichen Effekt, der jetzt schon so fatal wirkt. Eine tiefe Sühne, die Zeit braucht und Hoffnung auf Einsicht ist nicht möglich.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Viele Grüße
FM

Hallo Fritz,

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Am Ausdruck liegt’s nicht, aber es waer schon hilfreich,
wenn du ein paar Absaetze einbauen koenntest. Dann waere
es lesbarer.
Ansonsten kann ich deinen Ausfuehrungen um die Uhrzeit
nichts hinzufuegen.

Gruesse
Elke

Hallo Elke,

vielen Dank für den Tipp, ich werde ihn das nächste Mal beherzigen.

Viele Grüße

FM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, verständlich und gut begründet –> Stern! (o
Gern ein Stern!

Danke für die Blumen (owT)
.

  1. Der Sühnegedanke, der auch Grundlage einer Strafjustiz
    ist, wird ad absurdum geführt.

da liegst du aber total falsch.

sühne bedeutet, die schuld beim opfer wiedergutzumachen.

dieser gedanke kommt im gesamten strafwesen überhaupt nicht zur geltung - unabhängig von todesstrafe ja oder nein! das strafwesen erlaubt nur eine „indirekte sühne“ durch entweder geldstrafe an den staat (!) oder freiheitsberaubung. von diesen beiden dingen hat das opfer überhaupt nichts, denn nur das opfer kann eine schuld vergeben und nicht der staat oder ein richter. meines erachtens ein großer makel des systems! ein wirklich gerechtes system würde einen dieb das gestohlene gut persönlich beim opfer vorbeibringen lassen, plus eine zusatzsumme als entschädigung. anstatt sinnloser freiheitsberaubung könnte man jemanden zb. zum wöchentlichen autowaschen und geschirrspülen für das opfer verdonnern. bei schwerer körperverletzung (beinbruch) könnte der täter zum chauffeur werden, bis das opfer wieder laufen kann. das wäre wirkliche „sühne“, die für beide seiten psychische erleichterung schafft: einen ausgleich - man gibt zurück was man zu unrecht genommen hat.

und jetzt zur todesstrafe: du kannst dir jetzt schon ausrechnen, warum es sie in einem „sühnesystem“, das du zuerst gefordert hast, überhaupt gibt: für mord gibt es keine wiedergutmachung, weil das opfer nicht mehr da ist. (daraus allein folgt aber keinesfalls die notwendigkeit einer todesstrafe - dies ist ein logischer fehler der pro-fraktion!)

gruß
datafox

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