Todesstrafe für Mord an amer. Staatsbürger?

Hallo liebe Wissende,

Zunächst: Ich weiß nicht, ob dieses das passende Brett ist, aber mir fiel kein besseres ein.

Nun zur Frage: In der Fernsehserie „The Cop“ wurde eine Verdächtige in Paris festgenommen, die eine amerikanische Staatsbürgerin (ebenfalls in Paris) ermordet hatte.
Im Verhör sagten die Polizisten, man könne zur Todesstrafe verurteilt werden, wenn man einen amerikanischen Staatsbürger ermordet, auch wenn dies außerhalb der USA geschieht.

Stimmt das tatsächlich? Gilt nicht immer das Recht des Landes, in dem das Verbrechen verübt wird? Für eine Verurteilung darf doch die Staatsbürgerschaft des Opfers keine Rolle spielen?
Dürfen Verbrecher ausgeliefert werden, nur weil das Opfer eine andere Nationalität hatte?

Irgendwie kommt mir das alles komisch vor, und da ich mir bewusst bin, dass Krimiserien nicht immer :wink: die Realität abbilden, wollte ich mich mal erkundigen, ob irgendjemand etwas genaueres darüber weiß.

LG,
batz

Moin auch,

Nun zur Frage: In der Fernsehserie „The Cop“ wurde eine
Verdächtige in Paris festgenommen, die eine amerikanische
Staatsbürgerin (ebenfalls in Paris) ermordet hatte.

Achja, das liebe Fernsehen.

Im Verhör sagten die Polizisten, man könne zur Todesstrafe
verurteilt werden, wenn man einen amerikanischen Staatsbürger
ermordet, auch wenn dies außerhalb der USA geschieht.

Stimmt das tatsächlich?

Ja. Aber (siehe unten)

Gilt nicht immer das Recht des Landes,
in dem das Verbrechen verübt wird?

Nein. Das hängt davon ab, wo die Gerichtsverhandlung stattfindet. Wird also die vermeintliche Mörderin an die USA ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt, kann sie zum Tod verurteilt werden. Findet das Verfahren in Frankreich statt, dann nicht (Frankreich hat IMHO keine Todesstrafe).

Für eine Verurteilung darf
doch die Staatsbürgerschaft des Opfers keine Rolle spielen?

Das ist auch nicht der Fall.

Dürfen Verbrecher ausgeliefert werden, nur weil das Opfer eine
andere Nationalität hatte?

Das hängt davon ab, ob es ein Aulieferungsabkommen gibt und was da geregelt ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Auslieferungsabkommen

Ralph

PS: IANAL

Hallo

Stimmt das tatsächlich? Gilt nicht immer das Recht des Landes,
in dem das Verbrechen verübt wird?

Glücklicherweise nicht. Sonst könnte ich auf Dienstreise in einem Land mit mohammedanischer Rechtsprechung meine Sekretärin straflos vergewaltigen, und sie würde auch noch wegen Ehebruchs verurteilt, weil sie keine vier männlichen Zeugen beibringen kann, die bestätigen können, dass sie vergewaltigt wurde.

Gruß
smalbop

Hallo,

Glücklicherweise nicht. Sonst könnte ich auf Dienstreise in
einem Land mit mohammedanischer Rechtsprechung meine
Sekretärin straflos vergewaltigen, und sie würde auch noch
wegen Ehebruchs verurteilt, weil sie keine vier männlichen
Zeugen beibringen kann, die bestätigen können, dass sie
vergewaltigt wurde.

es liegt in der Natur der Sache, daß grundsätzlich erst einmal das Strafrecht des Landes gilt, in dem die Straftat begangen wurde. Aus genau diesem Grunde gibt es auch solche Fälle wie den von Dir skizzierten. Ausländische Frauen geraten in muslimischen Staaten in Haft, weil sie (von wem auch immer) außerehelich vergewaltigt wurden.

Daß die Veranstaltung für den männlichen Täter nicht strafrei ausginge, liegt daran, daß das deutsche Strafrecht auch einen Auslandsbezug hat und Straftaten gegen Deutsche unter Strafe stellt, die im Ausland nicht strafbewehrt sind. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__7.html

Gruß
C.

Moin,

Gilt nicht immer das Recht des Landes,
in dem das Verbrechen verübt wird?

Nein. Das hängt davon ab, wo die Gerichtsverhandlung
stattfindet. Wird also die vermeintliche Mörderin an die USA
ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt, kann sie zum Tod
verurteilt werden. Findet das Verfahren in Frankreich statt,
dann nicht (Frankreich hat IMHO keine Todesstrafe).

Dürfen Verbrecher ausgeliefert werden, nur weil das Opfer eine
andere Nationalität hatte?

Das hängt davon ab, ob es ein Aulieferungsabkommen gibt und
was da geregelt ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslieferungsabkommen

In Art 16 des deutschen GG steht u.a.:
„(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Wäre die Straftat also von einem Deutschen in Deutschland verübt worden, dürfte er also in diesem Fall demnach nicht ausgeliefert werden.
Vielleicht gibt es ja in Frankreich die gleiche Regelung, so dass die Auslieferung eines französischen Verdächtigen auch von vorne herein ausgeschlossen wäre.

Gruß
Pontius

In Deutschland oder besser BRD wurde die Todesstrafe wieder eingeführt.
Und zwar am 08.09.2009.

http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/3776-bunde…

Gerhard

In Deutschland oder besser BRD wurde die Todesstrafe wieder
eingeführt.
Und zwar am 08.09.2009.

Böldsinn, schon weit vorher wurden in der BRD Menschen legal durch die Exekutive getötet.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41726416.html