Todesstrafe in Deutschland

… ist abgeschafft, oder? Theoretisch schon, nur die Hessen haben da wohl was vergessen:

Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

Wer es nicht glaubt:

http://www.rz.uni-frankfurt.de/~pati/hv/hv_text.htm#21

Watt et nich so allet jibt …

Gruß Dirk

Schon, aber …
Hallo,

… Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG).
Aber witzig isses schon!

Herzliche Grüße

Thomas Miller

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