so a mist
Hallo,
Angehörige von Opfern werden (das kann ich persönlich sehr gut
nachvollziehen) über den Sinn sicherlich anders denken als Du
das ist ja gerade der Unterschied:
Bei Betroffenen ist es verständlich, dass sie so etwas fordern,
weil sie subjektiv involviert sind und Gefühlsinteressen haben.
Die Aufgabe des Staates liegt demgegenüber im Überindividuellen,
er muss das Individuum - und auch ein Straftäter ist ein solches - schützen, so gut er kann.
Auf der anderen Seite muss natürlich der Staat auch die Gesellschaft schützen, das ist wohl wahr, nur ist zu diesem Zweck die Todesstrafe nicht notwendig. Der Schutz des Individuums ist das höhere Gut, und aus diesem Grunde ist die Todesstrafe obsolet.
Man muss die Todesstrafe also - wenn man sie begründen will - rechtfertigen, und das kann man wenn überhaupt nur in Extremsituationen (Krieg etc., und selbst da eigentlich kaum, aber das sollten wir hier nicht diskutieren, weil es vom Wesentlichen ablenkt), also als eine Art Notstand, und auch das wäre nur eine Ent-Schuldigung, denn die Rechtswidrigkeit bleibt ja bestehen.
Im aktuellen Fall ist ein solcher Notstand nicht gegeben, insbesondere nach mehrjähriger Haft kann man nicht davon sprechen.
Die Todesstrafe ist unmenschlich, weil sie das Individuum als den eigentlichen Rechteträger geringschätzt und irreversibel schädigt.
Gruß
Bona