Hallo Gernot!
nun wird es aber erst recht Humbug.
Es gibt viele Worte für „eigenes Unvermögen, sich etwas vorzustellen“
Ein Straftäter ist nach Verbüßung seiner Strafe ein freier
Mensch. (…) Dann aber kannst Du ihm auch eine Lebensverlängerung mit
genetischen Mitteln nicht mehr verbieten
Abgesehen davon, daß meine Kenntnisse über zukünftige Gesetze eher als gering bezeichnet werden müssen, würde ich vermuten, daß es ähnlich gehandhabt wird wie heutzutage die Bewährungsstrafe oder diverse Auflagen, die ja auch zur Straftat gehören.
ein Totschlag im Affekt oder so führt in aller
Regel nicht dazu, daß der Täter aus dem gleichen grunde
nochmals straffällig wird.
Du meinst, ein cholerischer Gewalttäter, der einmal blind um sich geschlagen oder gestochen hat, wird in der nächsten ähnlichen Situation völlig cool reagieren. Interessante Theorie, ist aber nicht unser Thema.
Es wäre nämlich
schlichtweg unmenschlich, dann jemanden so zu bestrafen.
Es ist genauso „unmenschlich“, Menschen jahrelang einzusperren (auch wenn deutsche Gefängnisse verglichen mit anderen eher noch luxuriös sind). Aber was soll man mit Soziopathen tun?
Abgesehen davon ist auch der Abschreckungseffekt sehr
zweifelhaft. Ich weiß doch sowieso nicht, wie alt ich werde.
Zehn Jahre weniger sind zehn Jahre weniger…
25jährigen dann juckt, wenn er um 3 Jahre vorgealtert wird?
Ich denke, daß gerade verlorene Jugend abschreckt, denn in dem Alter ist es wichtig, daß man zu den jungen, coolen Leuten gehört.
Habe ich doch bei mir selber erlebt. Mich hat doch bei dem Befund „deutlich vorgealtereter Patient“ mit 35 nicht gestört, daß ich eventuell statt mit 85 mit 65 sterbe, sondern nur, daß ich halt wesentlich älter als 35 aussah.
Eben!
Aber ich will niemanden davon überzeugen - ich weiß nicht mal, ob so eine Art der Bestrafung Sinn machen würde - ich habe nur geschrieben, daß ich eine solche Vorgehensweise erwarte.
MfG
Tai