Todesursache ungeklärt ?

Hallo nochmal,

wie funktioniert das eigentlich, wenn bei einem Verstorbenen die Todesursache als ungeklärt bezeichnet wird?
Gibt es Mittelchen zum sterben, die man DEFINITIV nicht nachweisen kann, sodass man sich auf ungeklärte Todesursache einigt? Wie lange wird i.d.R. geforscht, bis man dies so in die Akte schreibt?
Wir reden hier von einem Arzt, der da doch diverse Möglichkeiten gehabt hat. (Fremdeinwirkung wurde ausgeschlossen)

Danke
daydream

Hallo,

daß eine Todesursache unklar ist bedeutet nur daß sie für den Arzt, der die Leichenschau durchführt, nicht eindeutig erkennbar war. Das heißt aber wirklich nur daß es auf den ersten Blick nicht eindeutig klärbar war, unterstellt aber nicht zugleich daß etwas mit unrechten Dingen zuging.

Eine unklare Todesursache führt nur dazu daß Kripo/Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden um zu klären wie es zum Tod kam.

Blöd wird es bei „unnatürlichem“ Tod - weil man dann einen Schuldigen suchen wird und irgendwer verantwortlich gemacht werden wird.

Daß ein Arzt „ungeklärt“ ankreuzt geschieht in Deutschland im internationalen Vergleich viiiiiel zu selten. Ärzte tendieren hier immer gerne dazu einen Totenschein zu schreiben obwohl sie keine regelrechte Leichenschau durchgeführt haben - und selbst die Polizei ist oft bemüht keine Welle zu machen.

Gruß,

MecFleih

Hi,

daß eine Todesursache unklar ist bedeutet nur daß sie für den
Arzt, der die Leichenschau durchführt, nicht eindeutig
erkennbar war. Das heißt aber wirklich nur daß es auf den
ersten Blick nicht eindeutig klärbar war, unterstellt aber
nicht zugleich daß etwas mit unrechten Dingen zuging.

Genau. Die unterscheidung zwischen „natürlichem Tod“, „nichtnatürlichem Tod“ und „unklarer Todesursache“ gibt es eigentlich nur beim leichenbeschauenden Arzt, der dann auch die Todesbescheinigung ausstellt. Das darf in Deutschland jeder approbierte Arzt.

Eine unklare Todesursache führt nur dazu daß
Kripo/Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden um zu klären wie
es zum Tod kam.

Richtig. Wobei es eigentlich immer eine ermittelbare todesursache gibt.
Ob die herbeiführung immer zweifelsfrei zu beweisen ist, bezweifle ich.

Blöd wird es bei „unnatürlichem“ Tod - weil man dann einen
Schuldigen suchen wird und irgendwer verantwortlich gemacht
werden wird.

Das ist so nicht ganz richtig.
Per definitionem ist der natürliche tod „…ein tod aus krankhafter ursache, der unabhängig von rechtlich bedeutsamen faktoren eingetreten ist.“
Demnach ist ein nnatürlicher Tod auch der Tod durch unfall oder selbstmord, also quasi alles, was kein natürlicher tod ist.
Hierbei müssen vor allen dingen kausalketten mit in betracht gezogen werden.
Jemand, der nach einem schweren autounfall zwei wochen im koma liegt und dann an nierenversagen verstirbt, ist einen unnatürlichen tod gestorben.

Daß ein Arzt „ungeklärt“ ankreuzt geschieht in Deutschland im
internationalen Vergleich viiiiiel zu selten. Ärzte tendieren
hier immer gerne dazu einen Totenschein zu schreiben obwohl
sie keine regelrechte Leichenschau durchgeführt haben - und
selbst die Polizei ist oft bemüht keine Welle zu machen.

Das liegt daran, dass jeder arzt einen totenschein ausstellen darf. Bei der oma, die tod in der wohnung liegt ist daas dann meist der hausarzt.
Das hier tür und tor für vertuschungen offenstehen ist ganz klar.
Zum einen möchte man ja nicht unbedingt die angehörigen (erben) mit großem theater noch zusätzlich stressen, zum anderen liegen hier sicher auch wirtschaftliche interessen des arztes zugrunde.
Der denkt natürlich auch an die mehreren anderen stammpatienten aus der familie des/der verstorbenen, die sich sicher auch zweimal überlegen da nochmal hinzugehen, wenn der plötzlich staatsanwaltschaft un polizei antanzen lässt.
Es fehlt bei uns an einem unabhängigen leichenschauber-system, wie es das beispielsweise in usa gibt…

LG Alex:smile:

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Hallo,

danke. Aber es heißt endgültig ungeklärt auch von Kripo & Co.
Angeblich könnten nur die Erben weitere Nachforschungen anstellen (lassen). Geht das so nicht? Hat mir da jemand Mist erzählt oder kann das wirklich sein?

daydream

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Hallo,

wenn der Arzt ungeklärte Todesursache angekreuzt hat, ist es Sache des Staatsanwaltes, ein Ermittlungsverfahren zu starten oder eben nicht, d.h. bestehen keine ausreichenden Verdachtsmomente einer Fremdeinwirkung wird dieser i.d.R. keine Obduktion von amtswegen anorden (deren Umfang etc. relativ genau festgelegt ist). Haben die Angehörigen trotzdem Interesse, näheres über die Todesursache herauszufinden, können sie eine Untersuchung selber veranlassen, müssen aber diese aber selber bezahlen und dementsprechend auch deren Umfang (nur bestimmte Organe oder nur Blut etc.) selber festlegen.

Grüße

Georg

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