angenommen, jemand kündigt quasi kurz vor seinem tod (der absehbar ist wg. unheilbarer krankheit) eine lebensversicherung, mit immerhin einem rückkaufswert von ca. 18000 euro und überschussanteilen in ebensolcher höhe. die versicherung muß also schon eine ganze weile laufen.
weitere details sind leider nicht bekannt.
welchen zweck könnte er damit verfolgen?
ist die leistung im todesfall nicht immer höher als die auszahlung bei vorzeitiger kündigung?
Ich denke, am wahrscheinlichsten ist, dass diese Person das Versicherungsgeld selbst ausgeben will. Bei Kündigung wird der Rückkaufsbetrag ja an ihn selber ausbezahlt.
Ansonsten würde es ja nach dem Tod an den Versicherungs-Begünstigten oder den Erben ausbezahlt werden.
Ich denke, am wahrscheinlichsten ist, dass diese Person das
Versicherungsgeld selbst ausgeben will. Bei Kündigung wird der
Rückkaufsbetrag ja an ihn selber ausbezahlt.
Ansonsten würde es ja nach dem Tod an den
Versicherungs-Begünstigten oder den Erben ausbezahlt werden.
negativ. der versicherte war schon zum zeitpunkt der kündigung kaum mehr reisefähig (und sonst hatte er zeitlebens nicht viel nur für sich ausgegeben) und ist mittlerweile ein pflegefall.
es ist wenig wahrscheinlich, daß das geld noch für ihn ausgegeben werden kann, aber ganz sicher nicht von ihm.
Ich denke, am wahrscheinlichsten ist, dass diese Person das
Versicherungsgeld selbst ausgeben will. Bei Kündigung wird der
Rückkaufsbetrag ja an ihn selber ausbezahlt.
Ansonsten würde es ja nach dem Tod an den
Versicherungs-Begünstigten oder den Erben ausbezahlt werden.
negativ. der versicherte war schon zum zeitpunkt der kündigung
kaum mehr reisefähig (und sonst hatte er zeitlebens nicht viel
nur für sich ausgegeben) und ist mittlerweile ein pflegefall.
es ist wenig wahrscheinlich, daß das geld noch für ihn
ausgegeben werden kann, aber ganz sicher nicht von ihm.
na, es könnte doch sein, dass er das Geld mit warmem Händedruck an nette Menschen verteilen möchte.
angenommen, jemand kündigt quasi kurz vor seinem tod (der
absehbar ist wg. unheilbarer krankheit) eine
lebensversicherung, mit immerhin einem rückkaufswert von ca.
18000 euro und überschussanteilen in ebensolcher höhe. die
versicherung muß also schon eine ganze weile laufen.
weitere details sind leider nicht bekannt.
welchen zweck könnte er damit verfolgen?
Das Geld als Lebender selbst zu verteilen.
ist die leistung im todesfall nicht immer höher als die
auszahlung bei vorzeitiger kündigung?
Das ist richtig, da dann auch zB Schlussüberschussanteile in die Auszahlung einberechnet werden.
ist die leistung im todesfall nicht immer höher als die
auszahlung bei vorzeitiger kündigung?
Das ist richtig, da dann auch zB Schlussüberschussanteile in
die Auszahlung einberechnet werden.
könnte es trotzdem vorteile haben, vorzeitig zu kündigen? evtl. aus steuerlichen gründen für die hinterbliebenen?
als normale erbschaft fallen ja keine steuern an wg. der hohen freibeträge.
aber wenn der ehefrau als begünstigter die LV ausbezahlt würde…?
nicht daß dann die schlußüberschußanteile von der steuer mehr als aufgefressen würden…?
der todkranke war eigentlich sehr kompetent in versicherungsfragen. es ist eher unwahrscheinlich, daß er (gravierende) finanzielle nachteile übersehen hat.
könnte es trotzdem vorteile haben, vorzeitig zu kündigen? evtl. aus steuerlichen gründen für die hinterbliebenen? als normale erbschaft fallen ja keine steuern an wg. der hohen freibeträge.
aber wenn der ehefrau als begünstigter die LV ausbezahlt würde…? nicht daß dann die schlußüberschußanteile von der steuer mehr als aufgefressen würden…?
Mehr als aufgefresse geht nicht. Der Verlust bei einer vorzeitigen Kündigung wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit höher als die möglichen Erbschaftssteuern.
der todkranke war eigentlich sehr kompetent in versicherungsfragen. es ist eher unwahrscheinlich, daß er (gravierende) finanzielle nachteile übersehen hat.
Eine Lebensversicherung musss nicht unbedingt auf eine hohe Kompetenz in Versicherungsfragen hindeuten. Wenn er hoch kompetent war, dann hätt er seine Frau als Versicherungsnehmer eingesetzt, so dass für sie ohnehin keine Erschaftssteuer anfiele.
Also können wir munter drauflos spekulieren. Vielleicht hat ihm sein Versicherungsverkäufer diese Option als sehr schmackhaft dargestellt. Vielleicht wollte er das Geld jemanden schenken, der nicht nur von Schenkungssteuer bedroht wäre, sondern auch vom Entzug von Sozialleistungen (etwa ALG-II-Empfänger).
Vielleicht wollte er das Geld
jemanden schenken, der nicht nur von Schenkungssteuer bedroht
wäre, sondern auch vom Entzug von Sozialleistungen (etwa
ALG-II-Empfänger).
Sehe ich genauso.
Steuern könnten eigentlich nicht der Hintergrund sein, denn die fallen bei Erbschaft und bei Schenkungen an.
Mehr als aufgefresse geht nicht. Der Verlust bei einer
vorzeitigen Kündigung wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit höher
als die möglichen Erbschaftssteuern.
ok.
Eine Lebensversicherung musss nicht unbedingt auf eine hohe
Kompetenz in Versicherungsfragen hindeuten.
ich nehme an, zum zeitpunkt des abschlusses waren lebensversicherungen noch interessant. seit einigen jahren hat er selber davon abgeraten.
Wenn er hoch
kompetent war, dann hätt er seine Frau als Versicherungsnehmer
eingesetzt, so dass für sie ohnehin keine Erschaftssteuer
anfiele.
hat(te) er.
Also können wir munter drauflos spekulieren.
ja. ich werde mal schauen, ob die police irgendwo abgeheftet ist. das bringt vielleicht etwas licht ins dunkel.
abgesehen vom ggf. beabsichtigten Eigenverbrauch (das muss ja keine teure Reise sein, sondern ggf. „einfach nur“ das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung oder ein schönes Zimmer in einem guten Heim), fällt mir insbesondere folgender Satz ein: „Die Wege des Bargelds sind unerforschlich“ D.h. was man bar in die Hand nimmt, und dann BAT (bar auf Tatze) verteilt, findet erstaunlich oft - natürlich aus reiner Vergesslichkeit - keinen Eingang in Schenkungsteuererklärungen. D.h. wenn es da ggf. jemand Dritten gibt, für den nur der kleinstdenkbare Freibetrag gelten würde, dann könnte man auf die Idee kommen, diesen Menschen mit Bargeld zu beglücken. Es soll auch schon vorgekommen sein - ohne im konkreten Fall dies unterstellen zu wollen - dass dieser Dritte ein Mensch vom anderen Geschlecht war, zu dem eine Beziehung bestand, die nie das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat.
„Die Wege des Bargelds sind unerforschlich“ D.h. was man
bar in die Hand nimmt, und dann BAT (bar auf Tatze) verteilt,
findet erstaunlich oft - natürlich aus reiner Vergesslichkeit
keinen Eingang in Schenkungsteuererklärungen. D.h. wenn es
da ggf. jemand Dritten gibt, für den nur der kleinstdenkbare
Freibetrag gelten würde…
Irgendein Finanzminister wird schon noch auf die Idee kommen - natürlich um den Bürgern das Leben zu erleichtern - das Bargeld abzuschaffen. Vom Parkscheinautomaten, über Lustmädchen- und Knaben bis zu Trinkgeld und Schenkung wird restlos alles per Plastekarte abgewickelt…