Tödlicher Beissunfall

Hallo,

vorab, es geht nicht um mich.

nehmen wir mal an, mir sei folgende Geschichte zu Ohren gekommen:

Ein angeleinter Hund A wird von einem Hund B(gegen den bis jetzt amtlich noch nichts vorlag) attackiert und getötet. Stellen wir uns vor, dass das nur geschehen konnte weil bei B das Halsband gerissen ist so daß Besitzer BB ihn nicht mehr halten konnte. Weiter könnte es so gewesen sein, dass B sich nicht hätte abrufen lassen und A direkt gepackt hätte und wie Beute immer und immer wieder geschüttelt hätte.
Beide Hundebesitzer hätten auf B eingschlagen, aber dieser hätte nicht von A abgelassen.
A wäre daraufhin zum Tierarzt verbracht worden der ihn transportfähig stabilisierte und hätte weiter in eine Tierklinik verbracht werden müssen wo er einen Tag später dann auf der Intensivstation dieser Tierklinik verstorben wäre.

BB sei Züchter und B ein Zuchtrüde. In dem Zwinger gäbe es ansonsten nur noch eine weitere Hündin, aber man ginge immer getrennt mit den Hunden spazieren.
BB versprach BA sämtliche Kosten zu tragen und wäre ansonsten auch nicht verantwortungslos im Umgang mit den Hunden. Ihm täte die ganze Sache schrecklich leid.

Würdet Ihr diesen Vorfall beim Ordnungsamt melden, wobei der Hund B dann sicher im Sinne des Landeshundegesetzes behandelt werden würde?

Wenn ja warum?
Wenn nein, warum nicht?

Danke und Gruß
Maja

PS ich stelle diese Frage bewußt zunächst hier, weil ich erstmal hauptsächlich Reaktionen von Tierbesitzern hören möchte, wie sie damit umgehen würden.

Hallo Maja,
das Ordnungsamt… hm wenn der Hund an der Leine war und ein Halsband reisst, ist das schon ein Ding. Es sei denn, es sind vorher schon Vorfälle bekannt.
Viel wichtiger wäre Info an den Zuchtverein. So ein Rüde gehört def. nicht in die Zucht. Der Deckrüdenbesitzer wird sowas sicher nicht hören wollen…
Grüße
Margit

Hallo Maja!

Puh, schwere Kost das Ganze. Ich würde es mir sehr genau überlegen, ich kann Dir aber nicht sagen, was letztendlich dabei herauskäme.

Generell finde ich, dass wenn der Besitzer vom angreifenden Hund sich einsichtig zeigt und versteht, was passiert ist und was er als Konsequenz daraus ziehen muss, dann muss ich ihm nicht unbedingt das Amt hinschicken.
Sprich, für mich wäre wichtig, dass dieser Hund nur noch mit Maulkorb raus dürfte und nur von geeigneten Personen geführt wird, also Erwachsenen, die das Tier und seine Reaktionen kennen und sich adäquat verhalten.
Ausserdem müssten natürlich sämtliche Kosten ersetzt werden, also Tierarztkosten, ggf. auch die Fahrtkosten dort hin, und die Kosten, die der Hund selbst gekostet hat, also „Kaufpreis“.

Das Ganze aber absolut nur unter der Voraussetzung, dass dieser Hund bisher niemals auffällig war!

Und da fängt die Geschichte für mich an, schwierig zu werden. Wenn ich den Besitzer nicht gut kenne, weiss ich ja nicht, ob er mir das Blaue vom Himmel vorlügt, nur um seinen Kopf bzw. den seines Hundes aus der Schlinge zu ziehen. Und es kann keinesfalls angehen, dass jemand, der davon weiss dass sein Hund gefährlich ist, diesen nicht ausreichend sichert.

Ob ich dem Besitzer so weit vertrauen würde, dass er mir da nichts verschweigt…ich weiss es nicht. Das würde ich wohl wirklich erst in/nach so einer Situation entscheiden können.

Ich hoffe, meine Antwort hat Dir weitergeholfen, auch wenn ich weder ja noch nein gewählt habe :wink:

Liebe Grüsse
Bine

Hallo,

schwierig. Wenn ich den Eindruck einer nicht artgerechten Haltung hätte (dazu gehört für mich auch Zwingerhaltung, „Vermehrung“ (nicht Zucht), kaum Kontakt mit Artgenossen, keine Auslastung/Beschäftigung), müsste ich vermuten, dass sich so etwas wiederholt. Dann würde ich wohl Meldung machen. Wenn nicht … immer noch schwierig. Es stellt sich die Frage, ob man einen Hund zur Zucht einsetzen sollte, der solche massiven Agressionen zeigt.

Was die Auflagen nach Landeshundegesetz angeht: ableinen wird ja sowieso ausscheiden bzw. der Hund war schon vorher sowieso dauernd angeleint. Dann würde für den Hund nur der Maulkorb dazu kommen, was ich in diesem Falle - falls es sich hier nicht um eine absolute Ausnahmesituation gehandelt hat - evtl. sogar befürworten würde. Die anderen Auflagen gelten ja für den Halter, daher ist das vielleicht gar keine so üble Sache.

Gruß,

Myriam

Hallo Maja,

es mag jetzt sehr provokant / hart klingen, aber dies ist gespeist aus einem mir bekannten Vorfall: Gestern war es ein Hund - morgen ein Kind! Hier bei uns hat die vorherige Meldung beim Ordnungsamt gar nichts gebracht - aber das nur als Nebenbemerkung.

Leid tun, die (finanzielle) Verantwortung zu übernehmen, ist ja schön und gut, aber ein derart aggressiver Hund scheint sich in den falschen Händen zu befinden. Daher finde ich eine Einmischung - gleich in welcher Form - schon angebracht.

Viele Grüße

Susan

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Hi

Ich guck zwar selten die Tiernanny aber dort sind vermehrt (nicht Kampf-) Hunde die sehr aggressiv gegenüber anderen Hunden beim Gassi gehen sind. Auch solche die sich völlig hochheizen, richtig kläffend in der Leine hängen und Frauchen arge Müh hat den Hund überhaupt weg zu zerren (von Kontrolle kann da keine Rede sein).

Gegen Kinder hatten sie keine Aggressivität. Und das würd ich auch nicht gleich so interpretieren.

Denen wurde geholfen (augenscheinlich). Aber eben nur mit fachlicher Hilfe.

Es ist also ein lösbares Problem.
Ein Maulkorb ist nur eine temporäre vorbeugende Maßnahme.

Wenn es mein Hund gewesen wäre der tot gebissen wurde dann würde ich den Vorfall evtl. melden. Allein aus dem Grund das ich niemand anderen wünsche seinen Hund auf diese Weise zu verlieren.
Auch wenn es ein Unfall war.

Wenn es nicht mein Hund wäre, ich nur eine dritte Person wäre dann würde ich nichts tun.
Es gibt hier einfach zu viele ungenannte Variablen. War der Hund nur diesem Hund gegenüber aggressiv? Ist der Hund Menschen gegenüber auch aggressiv? Wie kann sein Halsband reißen? Wie ist der Besitzer einzuschätzen? Und wie der Hund?

Bei Menschen, Tiere und Doktoren war auch so ein Fall. Mann war mit seinem Hund draußen im Feld und als er zurückfuhr (Schäferhund im Kofferraum) hat der den Hof nicht zugemacht, Kofferraumklappe auf um ihn anzuleinen, Hund ist aber entwischt, raus aus dem Hof über die Straße gerannt und hat dort einen Yorkie in den Rücken gebissen, paar mal geschüttelt… Rückrat war gebrochen (sah man aber erst bei den Röntgenaufnahmen in der Klinik… Hund hatte noch gelebt wurde nach diesem Befund aber eingeschläfert). Besitzer waren beide fertig mit den Nerven (der Mann hatte Frauchen und den verletzen Hund sofort in die Klinik gefahren).

MfG
Lilly

Hallo!
Da hätte ich sofort Anzeige gegen den Halter des Hundes B erstattet, wenn mir Hund A gehört hätte.
Grüsse Ali

Hallo Maja,
aus eigener leidvoller Erfahrung - Anzeigen!
Ein derart aggressives Verhalten und noch nie etwas vorgefallen, ich glaub es nicht.
Und ich habe es zuoft erlebt, dass gesagt wird - es ist noch nie etwas passiert- das erste Mal - ganz bestimmt - in Zukunft passiert das nie wieder!
Ich habe selbst erlebt: Eine Hündin verbeist sich bei einer anderen Hündin ins Bein, läßt nicht mehr los, alle hauen auf sie ein, erst nach langer Zeit ist es möglich, sie zu trennen. Das Bein ist gebrochen, große OP. Besitzer sagt - siehe oben.
2 Wochen später gehen wir mit unserer Hündin im Parkt. Kommt die Hündin ohne Leine daher. Wir fordern Besitzer auf, die Hündin an die Leine zu nehmen: " Der Hund tut doch nichts, hat noch nie etwas getan!"
Wir verweisen auf den Vorfall vor 2 Wochen, in dem Moment geht die Hündin auf unsere los. Nur durch viel Glück bekommt sie „nur“ starke Prellungen und Blutergüsse ab, bis der Besitzer doch seine Hündin hat.
Ich habe Anzeige erstattet.
Und ich würde es jederzeit wieder tun.
Rauferei, Gerangel ist etwas anderes. Aber wenn ein Hund sich so verbeißt, dann Anzeige.
Es wird nicht besser.
Das es so weit kommen kann - da sind schon viele Fehler in der Vergangenheit gemacht worden.
Das Problem sind die Besitzer, viele lernen erst nach einer Anzeige, manche nie.
Petra

Hallo Maja,

Würdet Ihr diesen Vorfall beim Ordnungsamt melden, wobei der
Hund B dann sicher im Sinne des Landeshundegesetzes behandelt
werden würde?

Aus meiner Sicht ein uneingeschränktes Ja.
Ist z.B. im Landeshundegesetz NRW §20 Ordnungswidrigkeit eindeutig beschrieben.
„wer einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, daß von diesem keine Gefahr für Mensch oder Tier ausgeht.“
„als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten oder zu führen“
„wer gefährliche Hunde nicht … an einer geeigneten Leine führt“
Halsband reißt, Hund lässt sich nicht zurückrufen, Hund lässt trotz Schlagen nicht los. Er tötet.
Was gäbe es noch mehr?
Nicht daß ich mißverstanden werde: Ich habe auch einen Hund. Aber für derartige Ereignisse müssen Hund und Halter bestraft werden.

Gruß
Der Franke

Vielen Dank, dass Ihr mir Eure Meinungen zu dem sicher schwierigen Thema mitgeteilt habt. Es sind einige Aspekte dabei, ich ich in dieser Form so nicht bedacht hätte.

Gruß
Maja