gestern ist ein 41jähriger Mann verunglückt. Es ist bekannt, daß er Kinder und eine Ex-Ehefrau hinterläßt, für die er Unterhalt gezahlt hat.
In diesem Zusammenhang haben wir die Rechtslage diskutiert:
Die Kinder erhalten nach unserer Kenntnis dann Waisenrente.
Bekommt die Ex-Ehefrau nun eine Witwenrente statt des bisherigen
Unterhalts - oder wird sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen?
Wie wäre das mit dem Unterhalt für Ex-Ehefrau, falls der Mann wieder geheiratet hätte, also noch eine Witwe hinterlassen hätte?
(Was man alles nicht weiß, - und hoffentlich selber auch nie braucht … )
Danke für Euren Beitrag!
Gruss Eva
Bekommt die Ex-Ehefrau nun eine Witwenrente statt des
bisherigen
Unterhalts - oder wird sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen
müssen?
Üblicherweise bekommt sie keine Witwenrente, es sei denn, die Ehe ist vor 1977 geschieden worden. Sie hat allerdings höchstwahrscheinlich einen Anspruch auf Erziehungsrente nach § 47 SBG VI.
Ein Anspruch auf „Geschiedenenwitwenrente“ kann nur bei Scheidungen vor dem 1. Juli 1977 bestehen, bei späteren Scheidungen ist ein
Versorgungsausgleich durchzuführen.
In diesen Fällen kann sich beim Tod des geschiedenen Ehegatten lediglich ein Anspruch auf Erziehungsrente ergeben (§ 47 SGB VI), wenn der überlebende frühere Ehegatte ein minderjähriges Kind erzieht, nicht wieder geheiratet hat und bis zum Tode des geschiedenen Ehegatten – gegebenenfalls aufgrund des Versorgungsausgleichs – die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (fünf Jahre Beitragszeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung).
Sollte das „Verunglücken“ ein Arbeitsunfall gewesen sein, ergeben sich ganz ähnliche Ansprüche aus § 66 SGB VII, hier wohl noch günstiger für die Betroffenen, weil Leistungen aus der Unfallversicherung nicht von irgendwelchen Beitragszeiten abhängen, sondern es ausreicht, wenn der Betroffene im Zeitpunkt des Unfalls versicherter gewesen ist.