Entwirrung:
Hallo,
die AGB sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers…:~)
>
Du meinst sicher ABG. Also:
>
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Teilen mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE - Papiere stets mitgeführt werden. Sind keine Typen angegeben, gilt es für alle… wie bspw. für Folien.
>
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig. Meistens muss das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
>
Die EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU - Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG - Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG - Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.
>
Eigentlich finde ich die ABG für Tönungsfolien unpassend, aber jedenfalls muss nirgendwo eine Folie eingetragen werden. Ist sie legal - das sind die meisten - dann reicht das Symbol mit der Prüfnummer auf jedem Einzelteil, ist sie illegal, hilft auch der TÜV nichts…
>
MfG
Michael
>