Töpferwerkstatt

Hallo liebe Experten!

Nachdem ich nun einige Jahre als Grafik-Designerin selbstständig war,
habe ich nun beschlossen als Töpferin weiterzumachen! Die Werkstatt
steht schon fast,-ich habe alles, wenn auch sehr alt, aber
funktionstüchtig, geerbt. Für den Anfang völlig ok. Meine Frage ist
nun, was ich denn beachten muss. Muss ich mich nun als „Handwerkerin“
anmelden, spezielle Versicherungen abschließen?? Was verändert sich
im Gegensatz zu meinem jetzigen „Gewerbe“ („Gebrauchsgrafik“). Ich
werde nach wie vor alleine arbeiten und im ersten Jahr wohl nur
produzieren, also eher wenig verkaufen. Ab wann muss man ein Gewerbe
anmelden? Und, ich werde auch keinen Laden mieten (Werkstatt ist im
Keller), sondern ersteinmal nur auf Märkten verkaufen. Die
Nebenkosten müssen sich so gering wie möglich halten…

LG,
Birgit

Hallo Birgit,

erst einmal würde ich dir folgendes Buch empfehlen: ISBN: 3596149258 Buch anschauen.

Dann: Ich meine, eine Töpferei würde als Handwerksbetrieb und somit als Gewerbe zählen. Anlage A zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks listet zwar nicht explizit „Töpfer“, aber als #83 den „Keramiker“.
Wende dich mal an die Handwerkskammer und frag da nach, bei der musst du sowieso Mitglied werden, wenn meine Annahme stimmen sollte.

Ein Gewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das Gewerbeamt gibt dann die Anmeldung weiter an alles zuständigen Behören und Stellen (FA etc.).

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es sich bei deiner Idee um ein stehendes oder ein Reisegewerbe handelt, da du ja nur auf Märkten verkaufen möchtest. Ich vermute hier: letzteres.
Dafür braucht man dann eine Reisegewerbekarte und keinen „normalen“ Gewerbeschein.
Aber: Solltest du nur auf „festgesetzten“ Märkten und Messen verkaufen, betreibst du weder ein stehendes noch ein Reisegewerbe, sondern kommst in den Genuss des „Marktprivilegs“.

Im übrigen dürfen in einem Handwerk nur Meister ein stehendes Gewerbe eröffnen, d.h. ein Reisegewerbe wäre für dich wahrscheinlich sowieso die einzige Möglichkeit, es sei denn, du tust dich mit einem Meister zusammen.

Ganz anders sieht das Ganze wiederum aus, falls du unter die Definition „Künstlerin“ fallen solltest, dann wiederum wärest du nach §18 Einkommenssteuergesetz eine Freiberuflerin und für die gelten andere Regeln.

Wie gesagt: Obiges Buch ist in dieser Hinsicht wirklich sehr informativ.

Viel Erfolg!
Christiane

Hallo Christiane!

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Das Buch habe ich bereits
bestellt :smile:
Ich fürchte das wird komplizierter als ich dachte…! Eigentlich
glaube ich, dass ich unter „Künstler“ falle, da ich ja kein Handwerk
gelernt habe, sondern Design studiert habe…!? Na ja, ich bin
gespannt auf das Buch!

LG,
Birgit

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