Tötung mit abgefahrenen Reifen: Vorsatz oder Fahrl

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

Hi,

ich bin zwar kein Experte für Verkehrsrecht, bin aber der Meinung, das dein Fahrlehrer recht hat.

Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für die Autoreifen, da das wesentlich schlechtere Fahr- und Bremsverhalten der Autos bekannt und durch entsprechende Crash-Tests belegt ist. Es handelt sich bei deinem Fall also um Vorsatz.

Wären die Reifen nicht abgefahre und man erwischt trotzdem einen Passanten, weil man nicht rechtzeitig reagieren kann, dann ist das meiner Meinung nach fahrlässig.

LG
Ashaya

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

Ich meine auch, dass es sich grundsäzich um grobe Fahrlässigkeit handelt, aber der Fahrlehrer wollte vermutl. den Vorgang dramatisiseren, damit man immer nachsieht, ob das Profil noch gut ist.
Einen Vorsatz kann man erst dann ausschließen, wenn man das Verhältnis des Getöteten zum Fahrer betrachtet.
Gruß
Hartl (Laie!)

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

Ich denek, Ihr Fahrlehrer meint dass im moralischen Sinne.
Im juristischen Sinne haben Sie recht: Hier dürfte eine Körperverletzung mit Todesfolge greifen, wobei die Kenntnis der abgefahrenen reifen strafverschärfend wirken dürfte.
Neben der strafrechtlichen ist vor allem die zivilrechtliche Seite interessant. In so einem Fall kann die Versicherung sich wegen Verletzung der Vetragspflichten leistungen wieder einklagen. Es wird also ziemlich teuer.

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

In jedem Fall grobe Fahrlässigkeit.

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

Ich würde die Fahrschule wechseln.
Wahrscheinlich glaubt der Fahrlehrer auch, wenn Du im Wohnzimmer eine geraucht hast und nächste Woche stirbt Deine Tante an Lungenkrebs, Du hättest sie umgebracht.
Gruß lennonmc

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

hier gibt es nur eine Antwort.

Seltsamer Fahrlehrer !!!

Mehr kann ich hierzu nicht sagen

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

Eine genaue Antwort kann ich nicht geben. Aber ich denke es kommt auf die Situation an. Wenn man regelmäßig das Auto fährt, und somit weiss/wissen sollte, wie der Reifenzustand ist, dann ist es Vorsatz. Wenn man mal das Auto vom Kumpel ausleiht und „vergißt“ die Reifen zu prüfen, dann könnte man bei einer Verhandlung mit grob fahrlässig davonkommen.

Hallo, bin der gleichen Meinung.
Hoffentlich bist du nicht betroffen.
Gruß

Jonas

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

Ich würde auch auf Fahrlässigkeit plädieren, bin mir aber nicht sicher, da ich kein Jurist bin.

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

Fahrlehrer erzählen viel wenn der Tag lang ist…

Fakt ist, dass Vorsatz „Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung“ ist. Die schwächste Form des Vorsatzes ist der bedingte Vorsatz oder auch Dolus eventualis. Das heißt er muss die Folge zumindestens billigen oder in Kauf nehmen. JEDOCH muss er davon wissen!

Nun zu deinem Fall:

Wenn Person X nun mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist (um z.B. Geld zu sparen o.ä.) dann weiß er ja nicht sicher, dass er jemanden umfahren wird. Er kann es maximal vermuten, dass es passieren könnte. Er weiß es also nicht.
Somit kommt nur noch Fahrlässigkeit in Frage.

Folglich hat dein Fahrlehrer wieder mal gefährliches Halbwissen verbreitet.

Wenns zu kurz ist, sag Bescheid. Dann wirds ausführlicher.

Liebe Grüße
danudel

Hi
das ist eine Sache, die im Einzelfall entschieden werden muss.
Wer allerdings mit Slicks bei Regen oder Eis fährt, muss sich evtl. schon vorhalten lassen, dass er den Tod eines Menschen zumindest billigend in Kauf nimmt (also Vorsatz).

Gruß
HaWeThie

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?

ich bin ja dadurch vorsätzlich mit einem NICHT Verkehrstüchtigem Fhz gefahren und nehme billigend weitere Vergehen in kauf

Mein Fahrschullehrer meint, wenn man aufgrund abgefahrener
Reifen einen Passanten mit Todesfolge anfährt, sei das
vorsätzliche Tötung. Ich würde hier bei eher von grober
Fahrlässigkeit ausgehen, was meint ihr?