ich meine zu wissen, dass der Gesetzgeber gastronomischen Einrichtungen vorschreibt, Toiletten „bereitzustellen“, wenn…
ja, wenn - ?
im Gaststättengesetz finde ich eine solche Regelung nicht.
a) bin ich zu doof, das da zu finden?
b) gibts so was garnicht?
c) wird sowas auf Landesebene festgelegt?
allenfalls finde ich was von Arbeitsstätten-dings… verordnung, daass für angestellte ab einer gewissen betriebsgröße toiletten vorgehalten werden müssen… aber das sind ja dann keine gästetoiletten.
Die wichtigsten baulichen Anforderungen an Gaststätten sind in der
Gaststättenverordnung und in der Verordnung über Arbeitsstätten geregelt, die du bei deiner IHK erhalten.
Teile dann das Ergebnis mal mit.
Soviel ich weis müssen alle Betriebe die Sitzplätze anbieten WC’s haben.
Deshalb gibt es auch viele Imbissbetrieb die Keine Sitzplätze habem
Gruß Werner
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unter „Abortanlagen“. wichtig ist (und war mir) die relative Aufweichung des Paragraphen, der wohl in den letzten Änderungen so modifiziert wurde, dass es einfacher ist bzw dass man weniger „Aborte“ vorhalten musste.
in HH scheint das nicht mit Sitzplätzen gekoppelt zu sein, sondern mit der Größe (50m²) in baulichen Anlagen. da eine Imbissbude keine bauliche Anlage nach BauGB ist…
ok. wichtig: landesregelung!
danke erstmal für den anstoß
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