Toilettenbenutzung in Lokalen

Hallo,

vor langer Zeit hört ich, ein Besucher eines Restaurants oder einer Wirtschaft habe auf jeden Fall Anspruch darauf, die Toiletten des Lokals zu benutzen und - ebenfalls kostenlos - ein Glas Wasser zu erhalten - selbst dann, wenn er kein zahlender Gast ist, der irgendeine andere entgeltliche Leistung des Lokals in Anspruch nimmt oder zu nehmen gedenkt.

Ist das immer noch so? Sollte es so sein, würde mich interessieren, welche Gesetze das regeln, und was eigentlich zu geschehen hat, wenn gegen sie verstoßen wird.

Viele Grüße, M.

Nenne mir doch erst masl die Rechtsgrundlage für diese Behauptungen, dann sehen wir weiter.

Gruss Ivo

Hallo!

selbst dann, wenn er kein
zahlender Gast ist, der irgendeine andere entgeltliche
Leistung des Lokals in Anspruch nimmt oder zu nehmen gedenkt.

Das kann schlecht sein. Immerhin kann sich der Gastronom aussuchen, wen er in sein Etablissement läßt und wen nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Madomski,

vor langer Zeit hörte ich das auch mal und es gab tatsächlich eine Gaststätte in unserem Stadtteil, die beides praktizierte.

Zunächst hat aber der Inhaber Hausrecht und kann selbst bestimmen, wen er auf sein Klo läßt. Und kostenlos Wasser servieren muß er erst recht nicht.

Es gibt allerdings einige Gemeinden, die die Benutzung der Toiletten durch Passanten mit den Gaststättenbetreibern absprechen - vermutlich, wenn nicht genug öffentliche Toiletten vorhanden sind.

Es kann natürlich auch sein, dass mal jemand vor der Gaststätte schlapp macht und dringend ein Glas Wasser braucht, oder das er so dringend Pipi machen muß, dass ihm gleich die Blase platzt - z.B. wenn er sich in jeder Gaststätte sein kostenloses Wasser abgeholt hat.
Wenn das an die Nieren geht, könnte hier vielleicht mal die Verweigerung von Wasser im einen, Klo im anderen Fall als unterlassene Hilfeleistung angesehen werden.

Gruß!

Horst

Hallo!

Nenne mir doch erst masl die Rechtsgrundlage für diese
Behauptungen, dann sehen wir weiter.

Frage: „Stimmt das? Wo ist das geregelt?“
Antwort: „Nenn mir die Rechtsgrundlage.“
Fazit: Wer die Rechtsgrundlage kennt, würde nicht nach ihr fragen.

Ergo folgt meine Antwort:

Ich habe auch mal gehört, dass man seinen Personalausweis mit sich führen muss, dass man im Restaurant drei mal zahlen rufen und dann gehen dürfe, wenn der Kellner nicht kommt, dass man grundsätzlich auch kaputte Sachen nur mit Kassenbon umtauschen darf und dass Beamtenbeleidigung als solche strafbar ist.
Dann hab’ ich Jura studiert, und plötzlich wurde mir klar: Mein Perso darf zu Hause liegen, ich muss auch zahlen, wenn der Kellner nicht zum kassieren kommt, ich darf auch ohne Kassenbon umtauschen (wenn man denn beweisen kann, woher die Klamotte stammt) und Beamte sind genau so zu beleidigen wie alle anderen Menschen auch.

Wer meine Toilette benutzt und wem ich kostenlos ein Glas Wasser hinstelle, das ist als Gastwirt meine höchstpersönliche Entscheidung…ein Glas Wasser habe ich auch schon mal kostenlos bekommen, allerdings hatte ich ein Frühstück bestellt und sah nach einem Verkehrsunfall so aus, als würde ich die Schmerztablette, die ich in Händen hielt, dringend brauchen :wink:

Man hört so einiges, nicht alles stimmt. Für den Interessierten gibt es ein Lexikon der populären Rechtsirrtümer, ein Buch, dessen Anschaffung sich aber nicht wirklich lohnt, noch dazu weil ich mich ärgere, dass man mit so wenig Arbeit auch noch ein Buch füllen und damit Geld verdienen kann. Manchmal braucht man nur die richtigen Ideen…

Für den, der als Laie mal so richtig einsteigen will:
Uwe Wesel - (Fast) Alles was Recht ist, Jura für Nicht-Juristen.

Ein Spitzen Buch, das dem Laien so einiges wirklich fundiert näher bringt. Auch wenn ich grad merke, dass das nun nichts mehr mit der Frage zu tun hat, deswegen:

Gruß,

Florian.

7 „Gefällt mir“

Frage: „Stimmt das? Wo ist das geregelt?“
Antwort: „Nenn mir die Rechtsgrundlage.“
Fazit: Wer die Rechtsgrundlage kennt, würde nicht nach ihr
fragen.

Ich weiss… und ich wusste auch das das SO nicht stimmt.
Es interessiert mich aber immer trotzdem auf welchen Behauptungen so was basiert. In sofern finde ich die Frage nicht so verkehrt wie du sie darstellst.

Gruss Ivo

Wenn das an die Nieren geht, könnte hier vielleicht mal die
Verweigerung von Wasser im einen, Klo im anderen Fall als
unterlassene Hilfeleistung angesehen werden.

Das ist - genauso wie die Behauptung, man müsse einen Wildfremden in die eigene Wohnung lassen, wenn es ihn nur hefitg genug drückt - Quark.

Gruß,
Christian

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Man hört so einiges, nicht alles stimmt. Für den
Interessierten gibt es ein Lexikon der populären
Rechtsirrtümer, ein Buch, dessen Anschaffung sich aber nicht
wirklich lohnt,

eigentlich lohnt sich die Anschaffung schon, zumindest für die Forumsteilnehmer, weil ca. ein Viertel der Fragen hier wegfallen würde, wenn das Buch Zwangslektüre werden würde.

Büch er , soll das heißen:
Lexikon der Rechtsirrtümer von Ralf Höcker ISBN:3548366597 Buch anschauen
Neues Lexikon der Rechtsirrtümer von Ralf Höcker ISBN:3548367720 Buch anschauen

Gruß,
Christian

Hallo!

eigentlich lohnt sich die Anschaffung schon, zumindest für die
Forumsteilnehmer, weil ca. ein Viertel der Fragen hier
wegfallen würde, wenn das Buch Zwangslektüre werden würde.

Ich wollte keine Werbung für ein Buch machen, das mich unheimlich ärgert, weil nicht ich, sondern ein anderer damit Geld verdient. Wir sind ja hier auch nicht zur Objektivität verpflichtet :wink:
Für Uwe Wesel mache ich jedoch auch hier gern nochmal Werbung, weil ich es für ein Stück wertvoller halte.

Uwe Wesel
Fast alles, was Recht ist. Jura für Nicht-Juristen
ISBN 3492239609 Buch anschauen

Florian.

urban legends halt
Hi!

Es interessiert mich aber immer trotzdem auf welchen
Behauptungen so was basiert. In sofern finde ich die Frage
nicht so verkehrt wie du sie darstellst.

Würden sich diese falschen Behauptungen auf eine rechtliche Grundlage stützen, wären sie vermutlich nicht soo falsch :wink:

Schlimm wird es imo immer erst dann, wenn Leute, die beratend tätig sind, diesen Müll verbreiten!
Beispiel: Der Betriebsrat, der erzählt, dass grundsätzlich drei Abmahnungen vor der Kündigung erfolgen müssen…

Die Sache mit den Gaststätten habe ich (zumindest, was die Toilettenbenutzung betrifft) auch schon häufig gehört!

Ich könnte mir vorstellen, dass der Ursprung daher kommt, dass (zumindest hier bei uns) die meisten Gastwirte die Leute pinkeln lassen, damit sie das nicht draußen an der Hauswand machen…

LG
Guido

Und hier die Lösung, bzw. der wahre Kern: …
…auf die ich ehrlicherweise nicht selbst gekommen, sondern nur drauf gestoßen bin, als ich mal ebenfalls Infos zu dem Thema gesucht habe. Stammt aus einem Rechts-Forum, klingt mir aber plausibler, als alles, was man sonst so zu dem Thema liest:

„Wie die meisten Legenden hat auch diese einen wahren Kern. Nach einer Anordnung der alliierten Kommandantur, die kurz nach dem 2. WK in Kraft getreten ist, waren in der Tat sämtliche Berliner Privathaushalte (in der Theorie) verpflichtet, wenn ein Fremder an der Tür klingelte, weil er dringend zur Toilette mußte, diesem ihre Toilette zur Verfügung zu stellen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich die Hände zu waschen, sowie ihm ein Glas Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Diese „Verordnung“ wurde zur Wahrung eines Mindestmaßes an Hygiene unmittelbar nach dem 2. WK erlassen, um Seuchengefahren zu verhindern. Diese Anordnung blieb formell tatsächlich bis zum 2 + 4-Vertrag in Kraft - ebenso wie die letztlich unsinnige Anordnung, daß es unter Todesstrafe stand, im besetzten Berlin ein Messer mit einer feststehenden Klinge über ich weiß nicht wieviel Zentimeter zu besitzen, mit dem schönen Ergebnis, daß theoretisch jede/r Hausfrau/Hausmann hätte hingerichtet werden können…“

Gruß,

Markus

*schmunzel* o.w.T.
:wink:

Ich wollte keine Werbung für ein Buch machen, das mich
unheimlich ärgert, weil nicht ich, sondern ein anderer damit
Geld verdient.

aber du nutzt doch gern unentgeldlich die einrichtung, die
dieser andere mit diesem forum zur verfügung stellt, oder? :smile:

absolut o.t.

aber du nutzt doch gern unentgeldlich die einrichtung, die
dieser andere mit diesem forum zur verfügung stellt, oder? :smile:

Wie hab’ ich die Frage zu verstehen? Ich weiß nicht genau, worauf Du hinaus willst.
Aber eine andere Frage brennt mir auf den Nägeln und Du fühlst Dich hoffentlich nicht angegriffen.
Es ist ja auch jedem selbst überlassen, was er in seine Vika schreibt, deswegen mal eine ernste Frage: Ist es Ausdruck Deiner Freiheit als freie Lektorin, dass Du unentgeltlich mit „d“ schreibst? Oder ist Dir bloß ein Fehler unterlaufen? Auf den würde ich dann hiermit gern aufmerksam machen. Ich selbst habe nä(h)mlich Jahrelang Sebständig falsch als „Selbstständig“ geschrieben - und keiner hat mir das gesagt :wink:

Gruß,

Florian.

hallo florian,

Wie hab’ ich die Frage zu verstehen? Ich weiß nicht genau,
worauf Du hinaus willst.

ich wollte darauf hinaus, daß den betreibern von wer-weiss-was die einnahmen durch die über ihr forum zustande gekommene bücherkäufe doch zu gönnen sind.

Aber eine andere Frage brennt mir auf den Nägeln und Du fühlst
Dich hoffentlich nicht angegriffen.

nö, keine angst.

Es ist ja auch jedem selbst überlassen, was er in seine Vika
schreibt, deswegen mal eine ernste Frage: Ist es Ausdruck
Deiner Freiheit als freie Lektorin, dass Du unentgeltlich mit
„d“ schreibst? Oder ist Dir bloß ein Fehler unterlaufen? Auf
den würde ich dann hiermit gern aufmerksam machen.

mein fehler :smile: danke für den hinweis.

(und ich sollte so langsam mal auf meiner webseite eine seite einfügen „was ist eigentlich die aufgabe eines lektors?“, um den unterschied zum korrektor deutlich zu machen :wink:

Ich selbst
habe nä(h)mlich Jahrelang Sebständig falsch als
„Selbstständig“ geschrieben - und keiner hat mir das gesagt
:wink:

HA! das habe ich nur 1/2 jahr lang so geschrieben!

schöne grüße
ann

Glas Wasser in der disco…off topic
Ist zwar etwas off topic, aber ein glas Leitungswasser kann man in dem meisten (allen wo ich das bis jetzt versucht hab Koeln, Berlin, Hamburg) Diskotheken kostenlos bekommen - man muss nur fragen…
Also wenn man das naechstemal meint, man will mal den „pegel“ etwas runterfahren… warum 3 euro fuer ein/zwei selter verschwenden :wink: dann lieber danach ins bierchen investieren…

DM

‚Unterlassene Hilfeleistung‘…
Hallo,

die gesetzliche Grundlage nennt sich „UNterlassene Hilfeleistung“…
*Snip*
§ 323c StrafGB
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
*snip*
ABER…bitte den Satzteil „insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist“
BEACHTEN…

Zur "eigenen Gefahr"gehört nämlich auch die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz…
Leider ist es heutzutage ja so,das soviel „Kroppzeug“ unterwegs ist,das man als Geschäftsmann bei „Freier Toilettenbenutzung“ spätestens nach 3 Monaten Konkurs anmelden kann…

Von den „Harmloseren“ Sachen wie

  • sich auf die Toilette stellen und von „oben“ sein „Geschäft“ zu
    erledigen (was immer „Freude“ bei der Putzfrau auslöst…:frowning:( )
  • Toilettenpapier klauen
    mal abgesehen werden von den „Freilaufenden FREAKS“ die
    -Armaturen zerstört
    -die Schüsseln und Urinale zerdeppert
    um nur einiges zu nennen…

Hallo!

ABER…bitte den Satzteil „insbesondere ohne erhebliche
eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten
möglich ist“
BEACHTEN…

Soweit würde ich im Tatbestand schon gar nicht kommen. Überhaupt ist der § 323c StGB hier dermaßen weit hergeholt, dass ich selbst gar nicht drauf gekommen wäre…
Ein Unglücksfall ist keine missliche Stituation und auch der Harndrang im ungünstigsten Moment ist kein plötzliches äußere Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Personen oder Sachen bringt oder zu bringend roht. Auf die Toilette zu müssen ist ja nun keine Sturzgeburt oder ähnliches. Es ist auch keine gemeine Gefahr und schon gar keine gemeine Not. Also wirklich…

Gruß,

Florian.