Hallo!
Nenne mir doch erst masl die Rechtsgrundlage für diese
Behauptungen, dann sehen wir weiter.
Frage: „Stimmt das? Wo ist das geregelt?“
Antwort: „Nenn mir die Rechtsgrundlage.“
Fazit: Wer die Rechtsgrundlage kennt, würde nicht nach ihr fragen.
Ergo folgt meine Antwort:
Ich habe auch mal gehört, dass man seinen Personalausweis mit sich führen muss, dass man im Restaurant drei mal zahlen rufen und dann gehen dürfe, wenn der Kellner nicht kommt, dass man grundsätzlich auch kaputte Sachen nur mit Kassenbon umtauschen darf und dass Beamtenbeleidigung als solche strafbar ist.
Dann hab’ ich Jura studiert, und plötzlich wurde mir klar: Mein Perso darf zu Hause liegen, ich muss auch zahlen, wenn der Kellner nicht zum kassieren kommt, ich darf auch ohne Kassenbon umtauschen (wenn man denn beweisen kann, woher die Klamotte stammt) und Beamte sind genau so zu beleidigen wie alle anderen Menschen auch.
Wer meine Toilette benutzt und wem ich kostenlos ein Glas Wasser hinstelle, das ist als Gastwirt meine höchstpersönliche Entscheidung…ein Glas Wasser habe ich auch schon mal kostenlos bekommen, allerdings hatte ich ein Frühstück bestellt und sah nach einem Verkehrsunfall so aus, als würde ich die Schmerztablette, die ich in Händen hielt, dringend brauchen 
Man hört so einiges, nicht alles stimmt. Für den Interessierten gibt es ein Lexikon der populären Rechtsirrtümer, ein Buch, dessen Anschaffung sich aber nicht wirklich lohnt, noch dazu weil ich mich ärgere, dass man mit so wenig Arbeit auch noch ein Buch füllen und damit Geld verdienen kann. Manchmal braucht man nur die richtigen Ideen…
Für den, der als Laie mal so richtig einsteigen will:
Uwe Wesel - (Fast) Alles was Recht ist, Jura für Nicht-Juristen.
Ein Spitzen Buch, das dem Laien so einiges wirklich fundiert näher bringt. Auch wenn ich grad merke, dass das nun nichts mehr mit der Frage zu tun hat, deswegen:
Gruß,
Florian.