Toilettengang u.a

Hi,

nehmen wir mal an person person X arbeitet nebenbei in einem call-center. Dort wird computermäßig minutengenau abgerechnet. Vertrag gibts nicht, sndrn. nur mündliche absprachen.
Es scheint regel zu sein, daß man sich für den „weg der natur“ aus dem system ausloggen muss, was nicht-bezahlung bedeutet.
Ebenso ist die pausenzeit (bei pc-arbeitsplatz) auf 3.75min/h festgelegt.

Gibt es irgendwelche regelungen, die das bestätigen, oder ist klo-zeit=arbeitszeit???

Dankbar für alle gedanken…

LG Alex:smile:

Hallo,

grundsätzlich gilt: Ohne Arbeit kein Lohn, es sei denn, es ist ein Lohnfortzahlungstatbestand geregelt. Das gilt für die Zigarettenpause genauso wie für die Toilettenpause.

Es gab mal 5 Minuten bezahlter Pause pro Stunde in der Metallindustrie BW, mittlerweile aber auch nur noch für Akkordarbeiter. Und § 616 BGB kann abbedungen werden und wird auch meistens in Arbeitsverhältnissen abbedungen. Gibt es keine Klausel, die Gehaltszahlung vorschreibt, dann kann der Arbeitgeber zwar niemanden hindern, wenn er muss, zur Toilette zu gehen, zu bezahlen ist diese Zeit aber nicht.

Von daher ist die vor einigen Wochen durch die Presse geisternde Diskussion über bezahlte Pausen Quatsch, da kein Arbeitgeber gezwungen war oder ist, solche Pausen zu bezahlen (von den Fließbandakkordarbeitern in Baden-Württember einmal abgesehen).

Grüße
ek

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Hallo

Ebenso ist die pausenzeit (bei pc-arbeitsplatz) auf 3.75min/h
festgelegt.

Das enstpricht aber nicht dem gesetzlichen Minimum, falls Du damit Arbeitspausen meinst (und nicht etwa die "Nicht-auf-den-Bildschrim-starren-müssen-Pause). Ich komme da bei 6 Arbeitsstunden auf 22 1/2 Minuten. Mindestens 30 Minuten unbezahlte Arbeitspause (oder bspw. aufteilbar in 2x15 Minuten) müßten es gesetzlich bei mehr als 6 Stunden sein.

Gruß,
LeoLo