Gibt es nicht eine gesetzliche Verpflichtung für den Betreiber eines Lokals, der Sitzplätze anbietet, auch Toiletten für seine Gäste bereitzustellen?
Ich beobachte immer häufiger, daß beispielsweise in Bahnhöfen bei Mc Donald’s & Co keine eigenen Toiletten mehr existieren und mit einem Schild auf das öffentliche Bahnhofs-WC verwiesen wird.
Die Notdurft kann dort aber, wie in Köln, schon mal locker einen Euro (!) kosten!
Der Verweis darauf, in einem Bahnhofslokal Gast zu sein, nutzt hier wenig, da der Betrieb des WC’s ebenfalls privatisiert ist…
Hätte denn ein Gast nicht Anspruch auf Erstattung des Euros von beispielsweise Mc Donald’s oder einem anderen ansässigen Imbiss, wenn er tatsächlich den Verzehr beim Lokal nachweisen kann?