Hallo, ich möchte in einem alten Fabrikgebäude eine kleine Galerie eröffnen, muss ich eine Toilette nachweisen auch wenn ich die Galerie ohne Angestellten betreiben? (Es geht hier nicht um eine Kundentoilette).
Danke im voraus!
Hallo,
da würde ich noch einmal ganz tief in mich gehen und überlegen, wie sich das wohl macht,
wenn die Frau Baronin Müller-Lüdenscheid-Haspe sich gerade für ein Kunstwerk interessiert und plötzlich ein Bedürfnis verspürt.
Und dann nichts da…
Mal ganz davon abgesehen, das ohnehin mindestens 1 Damen - und 1 Herrentoilette vorhanden sein muß gemäß den geltenden Bauordnungen der Länder.
Es ist keine Gastronomie und es ging ausdrücklich nicht um Kundentoiletten.
Guten Morgen,
kommt natürlich erst mal auf das Bundesland an, aber eigentlich dürfte eine solche Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sein, d.h. da muss eh ein Bauvorlagenberechtigter ran (z.B. Architekt) und der kann dann im Rahmen seiner Tätigkeit solche Fragen aus dem ff beantworten… (sollte er zumindest)
Grüße
Hallo, das Bundesland ist NRW und es soll nur einen Raum in der Fabrikhalle für die Galerie umgebaut werden, mit Fenster zur Straße. Dieser wird nur von mir betrieben und ist sehr begrenzt in den Öffnungszeiten. Die Galerie ist 3 Gehminuten von unser Wohnhaus entfernt. (hier habe ich Büro und einen Garten mit Ausstellungsstücke).
Nebenan ist Edeka mit Kundentoiletten (Gehört aber nicht zur Fabrikgebäude). ist aber zu not in eine Minute zu erreichen.
Es geht mir also ausschließlich darum ob wir eine behördliche Genehmigung für die Galerie bekommen auch ohne Toilette.
Der Raum ist schon vorhanden (war vorher ein Einmann Tischlerei drin). Fenster müssen wir einbauen aber einer Toilette einbauen ist aufwendig und sehr Teuer. Zumal die Galerie erst einmal ein Experiment sein soll.
Hallo,
das ist alles uninteressant.
Ein Ausstellungsraum ist eine besondere Nutzung, die Genehmigungspflichtig ist.
Daher wirst du nicht um Toiletten herumkommen und hier in NRW wird dir auch noch die
Barrierefreiheit auferlegt werden sowie natürlich ein 2.Fluchtweg.
Übergib das ganze einem Architekten, der sich darum kümmert.
Warum fragst Du hier, wo doch ein kurzer Besuch (oder Anruf, Besuch wäre aber besser) auf dem zuständigen Bauamt sinnvoller wäre ?
Wenn Du hast, nimm Lageplan und Bauplan mit.
Was ist denn mit dem Vornutzer ,der Tischlerei ? Hatten die nun ein Klo oder nicht ?
Und aus meiner Sicht muss man keineswegs ein WC am Ort nachweisen und vorhalten. Das kann bei bestimmter Nutzung, viel Publikumsverkehr, Veranstaltungen natürlich nötig sein und gefordert werden.
Ebenso wenn z.B. die Arbeitsstättenverordnung greift.
Nur mal ein Beispiel: Es gibt sogar Gaststätten ohne eigene WCs. Etwa in Bahnhöfen oder Einkaufscentern. Man benutzt dann die öffentlichen WCs dort in der Nähe.
MfG
duck313
Warum fragst Du hier, wo doch ein kurzer Besuch (oder Anruf, Besuch wäre aber besser) auf dem zuständigen Bauamt sinnvoller wäre ?
Weil Wege nicht immer gerade sind und ich bei Wer weiss was.de schon häufiger gute Anregungen bekommen habe.
Was ist denn mit dem Vornutzer ,der Tischlerei ? Hatten die nun ein Klo oder nicht ?
NEIN! Sonnst hätte ich die Frage nicht ins Internett gestellt.
Man benutzt dann die öffentlichen WCs dort in der Nähe.
Kommt bei mir nicht in Frage.
Dennoch werde ich mich mit den Behörden aus einander setzen, will mich vorher aber gut informieren.