habe ein ziemlich ekliges eine Toilette sowie die Dusche laufen seit anderthalb Wochen nicht mehr ab. Habe versucht mit Saugglocke, Spirale und Chemie es frei zu bekommen, jedoch ohne Erfolg! Bei meinem Nachbar das gleiche Problem, denn wir haben ein gemeinsames Abflussrohr.
Nun meint der Vermieter, dies sei Mietersache, wir müssten den Klemptner holen und auch bezahlen! Das kann m.E. ja wohl nicht sein, da die Verstopfung wahrscheinlich zwischen den Etagen ist (wir wohnen ganz oben) und somit die Verstopfung nicht unsere Schuld.
Weiss jemand wie das zu handhaben ist? Der Klemptner muss ja so oder so kommen, doch wer muss zahlen???
nach dem Gesetz sind Reparaturen Sache des Vermieters (§536 BGB). Dies ist ausnahmsweise dann nicht der Fall, wenn der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat, was jedoch der Vermieter zu beweisen hat.
Im Mietvertrag kann vereinbart sein, daß Bagatellschäden
vom Mieter zu tragen sind. Eine solche Regelung im Mietvertrag ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Kosten höchstens 100 bis 150 DM betragen und eine Höchstgrenze für den Fall genannt ist, daß sich Kleinreparaturen häufen. Außerdem darf das nur für solche Teile der Mietsache betreffen, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
Auf verstopfte Abflüsse übertragen heißt das, der verstopfte Küchensyphon ist Mietersache. Was darüber hinaus geht, sind keine Bagatellen mehr und damit vom Vermieter zu bezahlende Instandsetzungen. Dennoch kann der Mieter zur Übernahme des Schadens verpflichtet werden, wenn der Vermieter den Nachweis erbringt, wer die Verstopfung verursacht hat. Das wird in aller Regel nicht gelingen. Es hat aber schon solche Fälle gegeben. Es gibt z.B. nur einen Mieter, der eine Katze hält und der Abfluß ist mit Katzenstreu verstopft. Oder: Nur ein Baby ist im Haus und das Abflußrohr steckt voller Windeln.
vielen Dank für die prompte Antwort! Scheint ja dann wohl eindeutig Vermietersache zu sein, da ich weder Katze noch Babies hab ) Auch sonst habe ich nichts derartiges runtergespült, wenn dann mein Nachbar. Zwar hat der Vermieter im Mietvertrag sehr dubios die Bagatell- und Kleinreparatur-Klausel verändert, das kann aber m.E. nicht rechtens sein. Aus Kleinreparaturen hat er Reparaturen gemacht und bei den Bagatellschäden hat er das „Bagatell“ gestrichen, das kann´s ja wohl nicht sein. Mal schauen, er wollte sich heute abend melden, was ich jedoch sehr bezweifel(die drücken sich wo´s nur geht).
Vielen Dank nochmal,
Gruss Hinne
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Aus Kleinreparaturen hat er Reparaturen gemacht
und bei den Bagatellschäden hat er das „Bagatell“ gestrichen,
Hallo Hinne,
ich sitze vor dem Bildschirm und muß lachen. Was gibts nur für Leute. Nee Hinne, damit kommt er nicht durch. Der Herr gehört offenkundig einmal auf den Topf gesetzt.