Toilettenspülung, wessen Sache?

Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob für einen defekten Toilettenspülkasten der Mieter oder der Vermieter aufkommen muss?

Es geht um einen mind. 20 Jahre alten Kasten, der nicht mehr richtig schließt und für den es anscheinend keine passende Mechanik mehr gibt.
Muss der Mieter hier nachbessern (=neuer Spülkasten) oder gehört das zu den Pflichten des Vermieters?

Danke für Tips
Krischan

Hallo,

ist der Toilettenkasten defekt und muss ersetzt werden, weil eine Reparatur nicht mehr möglich ist, trägt der Vermieter die Kosten.

Kann der Toilettenkasten jedoch repariert werden, weil Dichtungen defekt sind oder Druckhebel nicht mehr richtig funktionieren, kann, wenn eine Bagatell-Klausel vereinbart ist, bis zu einem Betrag von höchstens 75,00 EURO ein Anteil des Mieters fällig werden. Voraussetzung ist jedoch, dass im Mietvertrag die Bagatell (Kleinreparaturklausel) vereinbart ist und diese einerseits die Begrenzung auf den Betrag einer Rechnung und gleichzeitig die Begrenzung auf das gesamte Jahr enthält. Fehlt eine der beiden Begrenzungen ist die gesamte Klausel unwirksam.

Gruss Günter

kann mir jemand sagen, ob für einen defekten
Toilettenspülkasten der Mieter oder der Vermieter aufkommen
muss?

Es geht um einen mind. 20 Jahre alten Kasten, der nicht mehr
richtig schließt und für den es anscheinend keine passende
Mechanik mehr gibt.
Muss der Mieter hier nachbessern (=neuer Spülkasten) oder
gehört das zu den Pflichten des Vermieters?

Danke für Tips
Krischan

Vielen Dank!

Gruss
Krischan